Gemeindeverwaltung Schechingen informiert:

Kanalinnensanierung Abschnitt Nord-West läuft
Meldung vom 14. April 2025

Kanalinnensanierung Abschnitt Nord-West läuft

Seit zwei Wochen läuft der nächste Abschnitt unseres Kanalsanierungsprogramms. Im Jahr 2025 wird der Abschnitt „Nord-West“ umgesetzt. Betroffen hiervon sind die Straßen Am Freibad, Badstraße, Hagstraße, Hanfgartenstraße, Hargetweg, Hessenberg, Kronenstraße, Langenstraße, Marktplatz, Steinackerweg und Westerfeldstraße. Bis September werden hier immer wieder Fahrzeuge und Mitarbeiter der Fa. Rossaro Baugruppe unterwegs sein und Schächte öffnen, um hier sog. „Inliner“ aus GFK in die bestehenden Rohre – welche überwiegend Beton bestehen – einzuziehen. Dies ist ein umweltfreundliches und schnelles Verfahren, welches die Belastungen für die Umwelt und die umliegende Infrastruktur minimiert. Die übliche Nutzungsdauer der sanierten Kanäle wird mit mindestens 40 Jahren angegeben.
Meldung vom 14. April 2025

Parkmöglichkeiten beim Osterbrunnen 2025

Parkmöglichkeiten beim diesjährigen Osterbrunnen finden Sie auf dem Freibadparkplatz (Adresse: Am Freibad), auf der Freifläche im Schlossgarten, dem Friedhofsparkplatz (Friedhofstraße) sowie an der Gemeindehalle und auf dem Festplatz (Hirtenweg). Aufgrund des sehr hohen Besucheraufkommens – besonders am Osterwochenende – empfehlen wir zur Anreise Fahrgemeinschaften zu bilden, das Fahrrad zu nutzen oder bereits außerhalb zu parken und zu Fuß zum Marktplatz zu kommen. Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, können an der Zufahrt zum Marktplatz in der Langenstraße aussteigen.
Meldung vom 14. April 2025

Hinweis zum Parken in der Brühlstraße

In der Brühlstraße ist der Gehweg für die Fußgänger nicht durch ein Hochbord von der Fahrbahn getrennt. Stattdessen sind Fahrbahn und Gehweg lediglich durch Pflastersteine optisch voneinander getrennt. Trotzdem handelt es sich um eine öffentliche Verkehrsfläche, die zur Benutzung durch Fußgänger bestimmt ist. Daher gilt auch hier – wie auf allen Gehwegen, dass Parken verboten ist. Sollte hier parkende Fahrzeuge zur Anzeige gebracht werden (zuständig ist die Zentrale Bußgeldstelle des Ostalbkreises), kann dies zu einem Bußgeld führen.