Hinweise Naturschutzgebiet "Schechinger Weiher"

Im Jahr 1999 wurde der Schechinger Weiher zum Naturschutzgebiet erklärt. Naturschutzgebiete dienen dem Schutz von Tier- und Pflanzenarten. In diesem Gebiet ist es ausdrücklich verboten, Hunde frei laufen zu lassen, da diese die dort lebenden Tiere – in diesem Fall Wasservögel – stören können. Ein Bürger hat in der letzten Sitzung des Gemeinderats darauf hingewiesen, dass immer wieder Hundehalter das Gebiet als Spielplatz für ihre Vierbeiner nutzen würden. Das Regierungspräsidium hat daher nun einen Zaun zwischen den Feldwegen und dem Naturschutzgebiet aufstellen lassen. Die Regel für das Verhalten im Naturschutzgebiet sind an den Ecken des Gebiets ausgeschildert:

Regeln für das Verhalten im Naturschutzgebiet