Gemeindeverwaltung Schechingen informiert:

Meldung vom 12. Februar 2025

Stellen im Bundesfreiwilligendienst

Der Bundesfreiwilligendienst kann bei uns an der Grundschule Schechingen als Einsatzstelle für 12 Monate in Vollzeit geleistet werden. Wir bieten für den Zeitraum vom 01.09.2025 bis 31.08.2026 erneut einen Platz an. Sie erhalten Einblicke in den Ablauf zur Organisation des Schulbetriebs mit Kernzeitbetreuung und Schulgarten. Auch ist die Teilnahme an Seminaren vorgesehen. Für diesen Freiwilligendienst erhalten Sie ein monatliches Taschengeld.
Meldung vom 12. Februar 2025

Fahrdienst zur Bundestagswahl

Für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind – wegen Alter oder aus gesundheitlichen Gründen – und trotzdem die Urnenwahl in der Gemeindehalle nutzen möchten, bietet die Gemeinde Schechingen einen Fahrservice über das Bürgerrufauto an. Es wird einen Service vor dem Mittag und am späteren Nachmittag geben. Die genauen Abhol- und Rückbringzeiten werden entsprechenden der Anmeldungen geplant und Ihnen dann mitgeteilt. Sollten Sie den Fahrservice nutzen wollen, melden Sie sich bitte bis spätestens 20.02.25 unter roehrle@schechingen.de oder 07175/92197-15 an.
Meldung vom 04. Februar 2025

Fahrdienst zur Bundestagswahl

Für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind – wegen Alter oder aus gesundheitlichen Gründen – und trotzdem die Urnenwahl in der Gemeindehalle nutzen möchten, bietet die Gemeinde Schechingen einen Fahrservice über das Bürgerrufauto an. Es wird einen Service vor dem Mittag und am späteren Nachmittag geben. Die genauen Abhol- und Rückbringzeiten werden entsprechenden der Anmeldungen geplant und Ihnen dann mitgeteilt. Sollten Sie den Fahrservice nutzen wollen, melden Sie sich bitte bis spätestens 20.02.25 unter roehrle@schechingen.de oder 07175/92197-15 an.
Illegale Müllentsorgung am Altkleidercontainer
Meldung vom 04. Februar 2025

Hinweis Altkleidercontainer

Der DRK-Kreisverband hat den Stellplatzvertrag mit der Gemeinde für die beiden Altkleidercontainer im Hirtenweg zum Jahresende gekündigt und diese um den Jahreswechsel abgebaut. Auch der blaue Container in der Hauptstraße, welcher auf einem Privatgrundstück stand und auf den die Gemeinde keinen Einfluss hatte, ist mittlerweile verschwunden. Damit stehen in Schechingen momentan nur noch die beiden Container der Aktion Hoffnung beim Gemeindebauhof für die Abgabe von Altkleidern zur Verfügung. Der Anbieter hat uns freundlicherweise zugesagt, sein Angebot um einen dritten Container zu erweitern, sobald wir die Entsorgungseinrichtungen im Frühjahr – voraussichtlich April – an den neuen Standort im Gewerbegebiet verlegen. Bei der Bedarfsberechnung wird von einem Container je 1.000 Einwohner ausgegangen. Mit drei Containern wäre Schechingen damit ausreichend versorgt. Leider führt die seit dem 01.01.2025 gültige Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien zu einer gewissen Unsicherheit bei der Bevölkerung und dadurch aktuell einem sehr hohen Aufkommen an Kleidersäcken, Taschen und teilweise sogar losen Schuhen und Textilien. Um die Container sieht es dann öfters so aus:
Meldung vom 29. Januar 2025

Grünschnitt für Osterbrunnen gesucht

Wie in jedem Jahr benötigen wir für die Vorbereitung des Osterbrunnens wieder viel Grünschnitt. Besonders sind wir noch auf der Suche nach Thujahecken oder Bäumen (besonders Königsthuja). Wer geeigneten Grünschnitt zur Verfügung stellen kann, den bitte wir um eine kurze Mitteilung (0176-43811084 oder iris.jekel@mail.de ). Wir kommen dann vorbei, um uns das Material anzuschauen. Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht jedes Material geeignet ist und wir deshalb nicht alles mitnehmen können.
Osterbrunnen Schechingen auf der CMT und im SWR-Fernsehen
Meldung vom 29. Januar 2025

Osterbrunnen Schechingen auf der CMT und im SWR-Fernsehen

In der vergangenen Woche war eine Delegation des Schechinger Osterbrunnen-Teams auf der Tourismusmesse CMT in Stuttgart und hat hier für Schechingen, den Osterbrunnen und Urlaub auf der Ostalb geworben. Das SWR-Fernsehen hat die Gelegenheit genutzt und einen Vorbericht zum Osterbrunnen 2025 erstellt, der in der Landesschau am 24.01. um 18:15 Uhr ausgestrahlt wurde. Den Beitrag können Sie im Internet in der ARD-Mediathek abrufen. Der Bericht über den Osterbrunnen startet bei 33:13 Min.
Meldung vom 29. Januar 2025

Hinweise zum Parken und Halten

In den vergangenen Wochen hat die Gemeindeverwaltung mehrere Beschwerden zum Thema Parken erhalten. Hierbei ging es einmal um die Langenstraße, in welcher teilweise ein Absolutes Halteverbot (nicht parken, nicht halten) und teilweise ein Eingeschränktes Halteverbot (halten lediglich zum be- und entladen eines Fahrzeugs) besteht. Hier wurden immer wieder Fahrzeuge längere Zeit geparkt. Zum anderen gab es Beschwerden über Dauerparker auf dem Friedhofsparkplatz. Dieser steht für Besucherinnen und Besucher des Friedhofs zur Verfügung. Das längere oder dauerhafte Abstellen von Fahrzeugen ist hier nicht gestattet. Die Gemeinde bittet alle Verkehrsteilnehmer daher dringend, sich – im Interesse der Allgemeinheit aber auch im eigenen – an die Verkehrsregeln zu halten. Bei erstmaligen Verstößen belässt es die Ortspolizeibehörde noch bei kostenlosen Ermahnungen. In Wiederholungsfällen wird die Bußgeldstelle des Ostalbkreises jedoch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten.
Aufkleber auf Verkehrsschildern
Meldung vom 29. Januar 2025

Aufkleber auf Verkehrsschildern

In den vergangenen Wochen musste die Gemeinde feststellen, dass wieder vermehrt Aufkleber auf Verkehrsschilder geklebt wurden. Besonders unter Fußball-Fans scheint diese Unsitte verbreitet zu sein. Gerne dürfen die Aufkleber zur Unterstützung des Lieblingsvereins auf eigenem Eigentum angebracht werden, jedoch nicht auf Verkehrsschildern oder sonstigen öffentlichen Anlagen und Einrichtungen. Hier müssen die Mitarbeiter des Bauhofs unnötigerweise Zeit zum wieder entfernen aufwenden, die sie anderswo sinnvoller einsetzen könnten. Zudem handelt es sich um Sachbeschädigung, wenn die Aufkleber nicht rückstandslos entfernet werden können. Daher die dringende Bitte an die Verantwortlichen, dies zu unterlassen. Sollten andere Einwohner derartiges beobachten, sprechen Sie die Personen bitte direkt an oder melden Sie diese der Gemeinde.
Meldung vom 29. Januar 2025

Zünden von Feuerwerk und Böllern

Seit dem Jahreswechsel werden in der Gemeinde immer wieder Feuerwerk und lautstarke Böller gezündet. Die Gemeinde weist darauf hin, dass ausschließlich zum Jahreswechsel (am 31. Dezember und 1. Januar) Privatperson über 18 Jahre Feuerwerkskörper der Kategorie F2 („Silvesterfeuerwerk“) ohne Genehmigung abbrennen dürfen. Um privates Feuerwerk außerhalb von Silvester abzubrennen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung, welche bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden kann. Das Zünden von Feuerwerk und Böllern ohne Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit Bußgeld bestraft wird. Auch mit Ausnahmegenehmigung dürfen Privatpersonen keine Feuerwerkskörper der Kategorie F3, F4, Bühnenfeuerwerk der Kategorie T2 oder sonstige pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P2 erwerben und abbrennen. Die Lautstärke der zuletzt in der Gemeinde gezündeten Böller deutet darauf hin, dass diese unter das Sprengstoffgesetzt fallen könnten. Sollte dies der Fall sein, würde es sich um eine Straftat handeln. Zudem sind diese Böller extrem gefährlich. Sie haben zum Jahreswechsel zu mehreren Todesfällen und schweren Verletzungen in Deutschland geführt. Die Gemeinde appelliert daher besonders an die Eltern darauf zu achten, dass keine Kinder und Jugendlichen mit solchen pyrotechnischen Gegenständen hantieren.
Meldung vom 22. Januar 2025

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung). Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage www.schechingen.de/Rathaus&Service/Bürgerservice/Wahlen an. Beim Aufruf des Links https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag/index?ags=08136062 erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post durch die Deutsche Post AG / Amtsboten zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an info@schechingen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben. Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Cielanga , Tel.: 07175/92197-0 , E-Mail: info@schechingen.de .
Ehrungen bei der Gemeinde Schechingen
Meldung vom 08. Januar 2025

Ehrungen und Verabschiedungen bei der Gemeinde

Für die Gemeinde als Dienstleister der Bürgerschaft ist das Personal die wichtigste Ressource. Daher ist die Gemeinde froh, dass zahlreiche Mitarbeiter über eine große Berufserfahrung verfügen und viele Jahre bei der Gemeinde beschäftigt sind. Im Rahmen der Weihnachtsfeier durfte Bürgermeister Stefan Jenninger zahlreiche Mitarbeiterinnen der Gemeinde für ihre langjährige Treue zur Gemeinde Schechingen bzw. langjährige Arbeit im öffentlichen Dienst ehren:
Umgefahrene Laterne und Fahrerflucht
Meldung vom 08. Januar 2025

Umgefahrene Laterne und Fahrerflucht

Am 12.12.24 musste die Gemeinde feststellen, dass die Laterne gegenüber den Gebäuden Kappelweg 42 bzw. 44/1 umgefahren wurde. Leider hat sich bis heute kein Verursacher bei der Gemeinde gemeldet, um den Schaden – welcher sich auf bis zu 3.000 € beläuft – zu regulieren. Die Kosten bleiben damit an den Schechinger Steuerzahlern hängen. Wir haben daher Anzeige wegen Sachbeschädigung und Fahrerflucht gestellt. Der Schaden muss mit einem größeren Fahrzeug, vermutlich einem LKW, verursacht worden sein. Wer Hinweise auf den Täter geben kann, soll sich bitte bei der Gemeinde (921970 oder info@schechingen.de ) melden.