Die Gemeinde Schechingen verlangt zum 01.05.2022; 01.07.2022; 01.09.2022 und 01.11.2022 eines jeden Jahres eine Abschlagszahlung auf die anfallenden Wasser- und
Abwassergebühren.
Bitte beachten Sie, dass der Vorauszahlungsbetrag sich im Vergleich zum Vorjahr verändert hat. Die Höhe des Abschlags können Sie Ihrer Jahresverbrauchabrechnung 2021 entnehmen.
Wir bitten Sie, Ihre am 01.05.2022 fällige Abschlagszahlung unaufgefordert an das Bürgermeisteramt zu überweisen.
Bei den Bürgern, die der Gemeindekasse eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden wir die Wasser- und Abwassergebühren nach Fälligkeit am 01.05.2022 vom angegebenen Konto abbuchen.
Bei Zahlungsverzug entstehen nach der Abgabeordnung Mahngebühren und Säumniszuschläge, die automatisch maschinell errechnet und auch im Interesse der pünktlichen Steuerzahler erhoben werden.
Der Säumniszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1% des rückständigen, auf volle 50 € abgerundeten Betrages. Die Mahngebühren betragen 0,5% des Mahnbetrages mindestens jedoch 4 €.
Bitte zahlen Sie deshalb pünktlich bis zum angegebenen Fälligkeitstermin.
Für den Wasser- und Abwasserverbrauch 2022 gelten folgende Gebühren:
- Frischwasser 1,70 €/m³ (zzgl. 7 % MwSt.)
- Grundgebühr 13,20 €/Jahr (zzgl. 7 % MwSt.)
- Schmutzwasser 3,70 €/m³
- Niederschlagswasser 0,65 €/m²
Ihre Gemeindekasse