Zünden von Feuerwerk und Böllern
Seit dem Jahreswechsel werden in der Gemeinde immer wieder Feuerwerk und lautstarke Böller gezündet. Die Gemeinde weist darauf hin, dass ausschließlich zum Jahreswechsel (am 31. Dezember und 1. Januar) Privatperson über 18 Jahre Feuerwerkskörper der Kategorie F2 („Silvesterfeuerwerk“) ohne Genehmigung abbrennen dürfen. Um privates Feuerwerk außerhalb von Silvester abzubrennen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung, welche bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden kann. Das Zünden von Feuerwerk und Böllern ohne Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit Bußgeld bestraft wird.
Auch mit Ausnahmegenehmigung dürfen Privatpersonen keine Feuerwerkskörper der Kategorie F3, F4, Bühnenfeuerwerk der Kategorie T2 oder sonstige pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P2 erwerben und abbrennen. Die Lautstärke der zuletzt in der Gemeinde gezündeten Böller deutet darauf hin, dass diese unter das Sprengstoffgesetzt fallen könnten. Sollte dies der Fall sein, würde es sich um eine Straftat handeln. Zudem sind diese Böller extrem gefährlich. Sie haben zum Jahreswechsel zu mehreren Todesfällen und schweren Verletzungen in Deutschland geführt. Die Gemeinde appelliert daher besonders an die Eltern darauf zu achten, dass keine Kinder und Jugendlichen mit solchen pyrotechnischen Gegenständen hantieren.