Naturschutzgebiet Schechinger Weiher ist keine Hundebadeanstalt

Im Jahr 1999 wurde der Schechinger Weiher zum Naturschutzgebiet erklärt. Naturschutzgebiete dienen dem Schutz von Tier- und Pflanzenarten. In diesem Gebiet ist es ausdrücklich verboten, Hunde frei laufen zu lassen, da diese die dort lebenden Tiere – in diesem Fall Wasservögel – stören können. Die Gemeindeverwaltung hat Hinweise erhalten, dass einzelne Hundebesitzer ihre Tiere in diesem Bereich frei herumlauf und sogar im Weiher baden lassen.Für Hunde und Menschen ist das Betreten des Naturschutzgebiets verboten. Das Regierungspräsidium hat entlang des Gebiets extra einen Zaun aufstellen lassen. Die Verhaltensregeln für das Naturschutzgebiet sind an den Ecken des Gebiets extra nochmals ausgeschildert (auch bildlich, für diejenigen die nicht lesen können oder möchten).Sollte die Ortspolizeibehörde Hinweise auf konkrete Personen erhalten, welche sich nicht an die Regeln halten, werden wir ein Bußgeldverfahren einleiten.Terminvormerkung: Am Mittwoch, 22.09.26 um 15 Uhr bieten wir eine Führung rund um das Naturschutzgebiet an. Nähere Informationen folgen.