Landesfamilienpass 2025

Neue Gutscheine für 2025 sind eingetroffen
 
Mit dem Landesfamilienpass können Familien zahlreiche staatliche
und nichtstaatliche Einrichtungen kostenfrei oder zum ermäßigten
Eintritt in ganz Baden-Württemberg besuchen. Er ist einkommensunabhängig
und eine freiwillige Leistung des Landes.
Einen Landesfamilienpass können erhalten:

- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern
(dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren
Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden
Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden
schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung
in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die kinderzuschlags-, wohngeld- oder bürgergeldberechtigt
sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden
Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher
Gemeinschaft leben.

Der Landesfamilienpass kann bei der Gemeindeverwaltung Schechingen beantragt
werden.
Familien, die schon einen Landesfamilienpass besitzen und deren
Anspruchsvoraussetzungen noch gegeben sind, können die neue
Gutscheinkarte ab sofort gegen Vorlage des Landesfamilienpasses im Bürgerbüro des Rathauses, abholen.