Landesfamilienpass 2025
Neue Gutscheine für 2025 sind eingetroffen
Mit dem Landesfamilienpass können Familien zahlreiche staatliche
und nichtstaatliche Einrichtungen kostenfrei oder zum ermäßigten
Eintritt in ganz Baden-Württemberg besuchen. Er ist einkommensunabhängig
und eine freiwillige Leistung des Landes.
Einen Landesfamilienpass können erhalten:
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Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben, |
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Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, |
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Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben, |
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Familien, die kinderzuschlags-, wohngeld- oder bürgergeldberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, |
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Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. |
Der Landesfamilienpass kann bei der Gemeindeverwaltung Schechingen beantragt
werden.
Familien, die schon einen Landesfamilienpass besitzen und deren
Anspruchsvoraussetzungen noch gegeben sind, können die neue
Gutscheinkarte ab sofort gegen Vorlage des Landesfamilienpasses im Bürgerbüro des Rathauses, abholen.