Hundekot entlang von Wegen

Die Gemeindeverwaltung haben in den letzten Wochen mehrere Beschwerden über Hundehalter erreicht, welche ihren Hund einfach entlang von öffentlichen Wegen kacken lassen und die Hinterlassenschaften nicht beseitigen. Dies ist nicht nur ein Verstoß gegen § 11 der Polizeiverordnung und somit eine Ordnungswidrigkeit – für welche ein Bußgeld verhängt werden kann – sondern auch asozial und wirft überdies ein schlechtes Licht auch auf die vielen ordentlichen Hundehalter. Sofern Sie entsprechendes Verhalten beobachten und die Hundehalterin/den Hundehalter identifizieren können, melden Sie den Vorgang gerne der Gemeindeverwaltung, damit wir ein Verfahren einleiten können. Ein Dankeschön geht an alle Hundehalter, welche die Notdurft ihrer Tiere ordnungsgemäß in den bereitgestellten Hundetoiletten oder zu Hause entsorgen.