Gemeinderatssitzung 04.06.2020

Bürgermeister Jekel begrüßte die Vertreterinnen der örtlichen Presse, die anwesenden Zuhörer/-innen, die Damen und Herren des Gemeinderats, Verbandskämmerer Wilfried Binder sowie Schriftführerin Ingrid Ziegler, Corona bedingt in der Gemeindehalle. Die Einladung mit der Tagesordnung und den Sitzungsunterlagen war dem Gemeinderat rechtzeitig zugegangen. Die Beratungs- und Beschlussfähigkeit wurde festgestellt.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde beantragt, die Öffnung des Freibads – Beratung und Beschlussfassung auf die Tagesordnung zu nehmen. Der Vorsitzende erläuterte die rechtliche Situation indem eine Beratung stattfinden, jedoch keine Beschlussfassung in dieser Sitzung erfolgen könne, da der Tagesordnungspunkt nicht öffentlich bekannt gemacht wurde. Man befinde sich mitten in den Vorbereitungen um das Freibad in Betrieb zu nehmen, so Bürgermeister Jekel, in der Presse sei jedoch lediglich der mögliche Öffnungstermin 06.06. ohne konkrete Vorgaben genannt und die Verordnung soll „zeitnah“ erlassen werden. Ein umsetzungsfähiges Hygienekonzept muss erstellt werden, dies könne jedoch nicht in dieser Sitzung erfolgen. Vier Gemeinderäte und zwei anwesende Bürger erklärten sich bereit bei der Erstellung des Freibadkonzeptes mit zu wirken. Der Gemeinderat einigte sich darauf, das Freibad möglichst am 13.06.2020 zu öffnen. In der nächsten Gemeinderatssitzung sollen evtl. notwendige Anpassungen bzw. Nachsteuerungen besprochen werden.

Tagesordnung
  1.  Bürgerfragen

    Aus der Mitte der anwesenden Bürger wurde auf die Parksituation im Kappelweg im Zusammenhang mit einem geparkten Hänger hingewiesen und um Überprüfung gebeten. Eine Interessentin für ein Baugrundstück zum Bau einer reinen Lagerhalle im Gewerbegebiet fragte nach, warum sie nach einem halben Jahr noch keine Antwort bekommen habe. Bürgermeister Jekel erklärte daraufhin, dass er ihr bereits beim ersten Gespräch mitgeteilt habe, dass aus der noch freien Fläche nicht einfach ein exakt definiertes Maß herausgeschnitten werden könne. Dies sei nur möglich bei einer Einigung mit einem weiteren Interessenten. Der Vorsitzende schlug vor, einen gemeinsamen Termin in der kommenden Woche zu machen. Es wurde nachgefragt, ob ein Verkaufsstand mit Kartoffeln, Gemüse etc. aus der Eigenproduktion auf dem Grundstück des Gasthauses Ochsen genehmigt werde. Bürgermeister Jekel bat um einen persönlichen Termin zur Besprechung, dies sei kein Thema für eine öffentliche Bürgerfragestunde. Er stehe diesem Anliegen sehr positiv gegenüber. Wie der Stand der Dinge für sein Bauvorhaben Bau von Garagen in der Ortsmitte sei, fragte ein Bürger nach, er habe entsprechende Skizzen eingereicht. Der Vorsitzende teilte mit, dass der Gemeinderat darüber informiert worden sei und eher sehr kritisch dem Bauvorhaben gegenüberstehe. Er bat darum, einen entsprechenden Bauantrag mit allen Unterlagen zu stellen. Der Gemeinderat müsse dann darüber beraten und das Einvernehmen erteilen.
  2.  Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2020 mit Stellenplan und mittelfristiger
        Finanzplanung 2020 – 2023 der Gemeinde Schechingen:
        Beschlussfassung nach Vorberatung im Gemeinderat am 12.03.2020

    Bürgermeister Jekel führte aus, dass das umfassende Planwerk des ersten doppischen Haushalts bereits am 12. März 2020 im Gemeinderat ausführlich zur Vorberatung vorgestellt wurde. Die daraus resultierenden Änderungen habe die Verwaltung in den Haushaltsplan aufgenommen und eingearbeitet. Bürgermeister Jekel betonte, dass der Haushaltsplan 2020 vor dem massiven Ausbruch der Corona-Krise erstellt worden ist. Die zu erwartenden Einnahmeausfälle vor allem bei den Einnahmen aus dem Finanzausgleich und der Gewerbesteuer können zum derzeitigen Stand noch nicht seriös beziffert werden. Er gehe nach derzeitigem Stand von Mindereinnahmen der Gemeinde Schechingen in Höhe von ca. 600.000Euro aus. Einen Ausgleich werde man nur durch massive Ausgabenkürzungen erreichen können. Diese Veränderungen sind in der Planung 2020 nicht enthalten. Die weitere Entwicklung werde er gemeinsam mit der Kämmerei sehr genau verfolgen und entsprechend dem Gremium berichten. An dieser Stelle bedankte sich Bürgermeister Jekel bei Kämmerer Wilfried Binder mit Team für die Erledigung dieser Herkulesaufgabe, nämlich der Erstellung des ersten doppischen Haushaltsplans für die Gemeinde Schechingen.Der Gesamtergebnishaushalt schließt mit veranschlagten ordentlichen Erträgen in Höhe von 5.001.000 Euro. Die ordentlichen Aufwendungen belaufen sich auf 5.145.000 Euro. Das veranschlagte Sonderergebnis im Haushalt 2020 beträgt 144.000 Euro, das durch Grundstückserlöse mit außerordentlichen Erträge erzielt werden konnte. Das veranschlagte ordentliche Ergebnis und das veranschlagte Sonderergebnis ergeben das veranschlagte Gesamtergebnis in Höhe von 0 Euro. Bürgermeister Jekel betonte, dass der Haushaltsausgleich damit im Haushaltsjahr 2020 erreicht und den Zielen der intergenerativen Gerechtigkeit Rechnung getragen wird.Er wies sehr deutlich darauf hin, dass das Ziel „Haushaltsausgleich“ in den kommenden Jahren auch mit Blick auf den jährlichen Abmangel des Freibades (ca. 300.000 Euro) größte Anstrengungen und vor allen Dingen äußerste Haushaltsdisziplin abverlangen werde. Im Haushaltsjahr 2020 werden die Hebesätze bei den Realsteuern unverändert bleiben. In der Haushaltsplanung sind zudem keine Gebührenerhöhungen im Wasser- und Abwasserbereich enthalten.Die Personalausgaben werden mit insgesamt 1.318.000 Euro veranschlagt. Bürgermeister Jekel betonte, dass sich die Zahl der Stellen im Stellenplan mit 21,11 Stellen auf dem Vorjahresniveau bewege.Im Haushaltsplan 2020 sind erstmals die Abschreibungen für das gesamte Vermögen der Gemeinde dargestellt. Diese betragen insgesamt 655.000 Euro. Nach Abzug der aufgelösten Ertragszuschüsse belastet der Betrag von 284.000 Euro den Haushalt. Bürgermeister Jekel stellte klar, dass dieser Unterschied zur Kameralistik künftig eine wesentliche Belastung für die Haushaltsplanung darstelle. Insgesamt führe diese Darstellung teilweise auch zu Veränderungen in den einzelnen Gebührenhaushalten. In den wichtigsten Gebührenhaushalten Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung, Bestattungswesen und Kindergarten werde man ohnehin, so Bürgermeister Jekel, eine jährliche Überprüfung vornehmen und die Abmangelsituation im Auge behalten.Im Anschluss machte Bürgermeister Jekel weitere Ausführungen zum Investitionsprogramm. Im Haushaltsjahr 2020 stehen rund 822.000 Euro für Investitionen in wichtige Projekte zur Verfügung. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12. März 2020 im Rahmen der Vorberatung dieses Investitionsprogramm bereits einstimmig angenommen. Die wichtigsten Maßnahmen sind die Bereitstellung von Urnenstelen im Friedhofwesen, der Kauf des Wohngebäudes in der Schießbergstraße und die Planung der wichtigen Zukunftsmaßnahmen Breitbandversorgung und Baulanderschließung. Dem Antrag des Gemeinderats Planmittel in Höhe von 20.000 Euro für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung aufzunehmen, wurde entsprochen.Bürgermeister Jekel betonte, dass seit dem Neubau der Gemeindehalle vor 15 Jahren die Verschuldung kontinuierlich abgebaut werden konnte. Diese liege am Ende des Haushaltsjahres bei 539.199,54 Euro, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 238,27 Euro entspreche. Der Landesdurchschnitt liegt derzeit bei 704,00 Euro/Einwohner. Zum Ende des Finanzplanungszeitraums im Jahr 2023 werde man voraussichtlich eine Pro-Kopf-Verschuldung von 53,00 Euro erreichen können. Bemerkenswert sei dabei, dass man ein Investitionsvolumen von rund 6 Mio. Euro umsetzen werde, ohne neue Schulden aufnehmen zu müssen. Bürgermeister Jekel bezeichnete den Ausbau der Breitbandversorgung, die Kindergartenerweiterung und die Erschließung von Wohnbauflächen als wichtigste Zukunftsmaßnahmen der nächsten Jahre. Mit der hohen Liquidität der Gemeinde in Höhe von rund 2,7 Mio. Euro könne dies gelingen.Nachdem keine weitere Beratung durch den Gemeinderat gewünscht war, schlug Bürgermeister Jekel die Beschlussfassung vor.
    Der Gemeinderat hat einstimmig aufgrund von § 79 GemO folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen:

    1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
    Der Haushaltsplan wird festgesetzt im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen in EUR1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von                                                      5.001.0001.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von                                      -5.145.0001.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von             -144.0001.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von                                               144.0001.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von                                            01.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von                         144.0001.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von                                0 im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen in EUR
    2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von   4.630.0002.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von -4.490.0002.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts      (Saldo aus 2.1 und 2.2) von                                                                         140.0002.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von           480.0002.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von         -822.0002.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf as       Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von                              -342.0002.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von                                                                       -202.0002.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von                  02.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von   -174.4002.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus         Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von                       -174.4002.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,         Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von              -376.400
    2 Kreditermächtigung
    Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0,00 EUR.3 Verpflichtungsermächtigungen
    Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0,00 EUR.4 Kassenkredite
    Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 EUR.5 Steuersätze
    Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt1. für die Grundsteuer    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 360 v. H.    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 370 v. H.der Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf 340 v. H.der Steuermessbeträge. 2. Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 zu.
    3. Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem Investitionsprogramm und der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2020 – 2023 zu.
     
  3.  Bürgermeisterwahl 2020 
    a) Bildung Gemeindewahlausschuss
         hier: Wahl des Vorsitzenden und der Beisitzer sowie deren Stellvertreter

    Zur Vorbereitung, Durchführung und Bekanntgabe des Ergebnisses der Bürgermeisterwahl muss laut § 11 des Kommunalwahlgesetzes ein Gemeindewahlausschuss gebildet werden, informierte Bürgermeister Jekel. Bei einem Vorgespräch des Gemeinderats wurde eine Besetzung bereits besprochen. Eine entsprechende Sitzungsvorlage lag vor. Einstimmig wurde vom Gemeinderat folgende Besetzung beschlossen: Vorsitzender:                        Bürgermeister Werner JekelStellv. Vorsitzender:            Dr. Thomas MaierBeisitzer:                               Marco Schwind, Matthias Maier, Inge Eßwein, Patrick PfisterStellv. Beisitzer:                   Wolfgang Barth, Wolfgang Sachsenmaier, Daniel Krull, Bernd                                               Nachtnebel
    b) Festlegung des Wahltermins und weitere Termine sowie Form und Inhalt der
        Stellenausschreibung

    Der Gemeinderat hat wie im § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung festgelegt einen Wahltag zu bestimmen. Da die Amtszeit von Bürgermeister Jekel am 30.10.2020 endet, könnte die Wahl im August bzw. September stattfinden. Unter  Berücksichtigung der Sommerferien einigte sich das Gremium auf den 27.09.2020 als Wahltag. Alle weiteren Termine richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Mehrheitlich bei zehn Zustimmungen und einer Gegenstimme sprach sich der Gemeinderat für eine Veröffentlichung der Stellenausschreibung in den Tageszeitungen in Aalen und Schwäbisch Gmünd (zusätzlich zum Staatsanzeiger) aus. Einstimmig stimmte der Gemeinderat den festgelegten Terminen und dem Text der Stellenausschreibung zu: 27.09.2020                           Wahltag17.07.2020                           Stellenausschreibung31.08.2020 18:00 Uhr        Ende Einreichungsfrist für Bewerbungen                                               Entscheidung Gemeindewahlausschuss über                                               die Zulassung von Bewerbungen03.09.2020                           Wahlbekanntmachung der zugelassenen Bewerber18.10.2020                           Neuwahl28.09.2020                           Einreichungsfrist für Bewerbungen zur Neuwahl, anschl.                                               Wahlbekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen
  4.  Festlegung des Standortes für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes für den
       GVV Leintal - Frickenhofer Höhe
       hier: Flst. 296/4, Gemarkung Göggingen - Grundsatzbeschluss -

    Aufgrund der untragbaren Situation in Bezug auf die Räumlichkeiten des Gebäudes in dem sich der Gemeindeverwaltungsverband in Leinzell befindet, sei seit langem beabsichtigt, einen neuen Standort zu finden, teilte Bürgermeister Jekel einleitend mit. Dem Gemeinderat lagen umfangreiche Sitzungsunterlagen vor. Die Verbandsgemeinden wurden aufgefordert Vorschläge für einen Standort einzubringen. Von der Gemeinde Göggingen wurden zwei Grundstücke im gemeinsamen Gewerbegebiet Leinzell/Göggingen angeboten. Das größere Grundstück mit 2.938 qm wurde zum gleichen Preis (81.564,00 Euro) angeboten, jedoch hätte der Zweckverband mit dem kleineren und einem zusätzlichen Grundstück eine größere Gewerbegebietsfläche zur Verfügung. In den Gemeinden Iggingen, Göggingen und Eschach habe der Gemeinderat diesem Standort bereits zugestimmt, erklärte der Vorsitzende, in Leinzell stehe die Entscheidung noch aus. Die endgültige Entscheidung wird per Mehrheitsbeschluss in der Verbandsversammlung am 06.07.2020 in Obergröningen gefällt werden. Einstimmig stimmte das Gremium für die Festlegung des Standortes für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes für den GVV Leintal-Frickenhofer Höhe auf Flst. 296/4, Gemarkung Göggingen. 
  5.  Bauangelegenheiten

    5.1.    Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
              „Am Horner Weg“
               hier: Äußere Gestaltung der baulichen Anlage, Flst. 89/25, Stauferstraße 20

    Der Erker des Wohnhauses soll farblich anders gestaltet werden. Hierzu lag ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Horner Weg“ sowie Bildmaterial vor. Aufgrund der betroffenen untergeordneten Fläche der Gesamtfläche konnte der Gemeinderat einstimmig der Befreiung zustimmen.

    5.2     Errichtung eines Gartenhauses außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten
               Baugrenze, Flst. 85/25, Rosensteinstraße 20

    Der Errichtung eines vorgefertigten Gartenhauses außerhalb der festgesetzten Baugrenze stimmte der Gemeinderat einstimmig zu. Entsprechende Planunterlagen lagen vor.
    5.3     Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes, Flst. 675, Leinweiler Straße 25

    Die Erteilung des Einvernehmens für diese Bauvoranfrage wurde einstimmig in Aussicht gestellt, unter der Vorgabe, dass die Gebäudehöhe max. 6,10 m beträgt (Flachdach). Der Überschreitung der Baugrenze wurde zugestimmt.

    5.4     Errichtung eines Stellplatzes im Pflanzgebot des Bebauungsplan „Schafwiesen“ mit
               Zufahrt über einen Feldweg, Flst. 915/8, Kaiser-Friedrich-Straße 43

    Zusätzlich zur Bauanfrage lag dem Gemeinderat Bildmaterial und ein Lageplan vor. Mit der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Zufahrt über einen Feldweg könnte von anderen Grundstücken ebenfalls ein Rechtsanspruch abgeleitet werden, gab Bürgermeister Jekel zu bedenken, die Baurechtsbehörde kann einen Stellplatz im Pflanzgebot unterbinden. Ein Gemeinderat stellte fest, dass in naher Umgebung des Grundstücks der Rückbau eines Gartenhauses und Vordachs auf Anweisung der Baurechtsbehörde im Pflanzgebot stattgefunden habe und bei einer Zustimmung Schadensersatzleistungen auf die Gemeinde zukommen könnten. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde auch die Schwierigkeit mit Fußgängern und landwirtschaftlichem Verkehr hingewiesen, falls eine Zufahrt über Sebastiansweiler erfolgen sollte. Um den Weg als Straße zuzulassen müsste ein Widmungsverfahren mit allen Konsequenzen durchgeführt werden. Die Möglichkeit einer Bebauungsplan-Änderung wurde auch in Erwägung gezogen. Dies würde entsprechende Kosten mit sich bringen. Bürgermeister Jekel schlug als Kompromiss vor, den Antrag bei der Baurechtsbehörde einzureichen und eine Stellungnahme über Voraussetzungen für eine eventuelle Genehmigung abzuwarten. Einstimmig sprach sich der Gemeinderat gegen eine Bebauungsplan-Änderung aus und lehnte somit die Errichtung des Stellplatzes und die Zufahrt über den Feldweg ab.

    5.5     Antrag auf Wiederaufbau eines Pferdeunterstandes im Außenbereich, Flst. 336/1,
               Halde

    Dieses Vorhaben beschäftige den Gemeinderat schon seit geraumer Zeit, stellte der Vorsitzende fest. Dem Gemeinderat lagen ein Schreiben der Grundstückeigentümerin und verschiedene E-Mails vor. Im Vorfeld hätten Gespräche mit der Grundstückseigentümerin und dem Kreisbauamt hierzu stattgefunden. Der Bestandsschutz sei erloschen, der alte Unterstand war im Zuge der Sanierung versehentlich eingestürzt. Tatsache sei, dass der vorherige Eigentümer vor ca. einem halben Jahr einen ähnlichen Bauantrag gestellt habe, diesen habe der Gemeinderat abgelehnt, da im Außenbereich bauliche Anlagen nur genehmigungsfähig sind, wenn sie land- und / oder forstwirtschaftlichen Betrieben (Haupterwerb) dienen. Der Gemeinderat wollte keinen Präzedenzfall schaffen. Die Erteilung des Einvernehmens wurde nicht in Aussicht gestellt. Neun Gemeinderäte haben dagegen gestimmt, zwei haben sich enthalten.
  6.  Bekanntgaben

    Baulast Horner WegDer Gemeinderat wurde darüber informiert, dass die Übernahme einer Baulast im Horner Weg erfolgt ist. Die Gemeinde hatte das Einvernehmen zur Errichtung einer Natursteinstützmauer nur unter der Bedingung erteilt, dass die Mehrkosten bei einer Randsteinerneuerung von den Eigentümern übernommen werden. Die Eigentümer verpflichten sich außerdem, den vorgeschriebenen Baum zu pflanzen und dauerhaft zu unterhalten.
  7.  Anfragen

    Kindergarten-GebührenEin Gemeinderat hatte aus der Tagespresse entnommen, dass die Gemeinde Abtsgmünd vom Land Gelder für die Corona bedingt ausgefallenen Kindergartengebühren bekommen habe. Die Gemeinde Schechingen habe ebenfalls 23.000 Euro erhalten, konnte Verbandskämmerer Binder berichten. Kindergarten-BetreuungWie es mit der Kindergartenbetreuung weitergeht, wollte ein Gemeinderat wissen. Er sah das momentane Konzept als nicht fair an. Rechte würden von den Eltern abgeleitet und es sei keine Solidarität vorhanden. Es wurde darum gebeten, dass die Elternumfrage ausgewertet wird, um diese dann in einem Arbeitskreis zu besprechen. Bürgermeister Jekel teilte mit, dass momentan nicht absehbar sei, wie es weiter geht. Die Notbetreuung habe Vorrang. Andere Aufgaben seien im Moment wesentlich wichtiger.