Gemeinderatssitzung am 21.07.2022

In der Gemeinderatssitzung am 21.07.2022 wurden folgende Themen beraten und beschlossen:

  1. Bekanntgaben
    Baugenehmigung für die Erweiterung des Feuerwehrhauses
    Zu Beginn der Sitzung gibt Bürgermeister Jenninger bekannt, dass die Baugenehmigung für die Erweiterung des Feuerwehrhauses am 07.07.2022 erteilt wurde.

    Weitere Sitzungstermine
    Außerdem gab er den nächsten Sitzungstermin nach der Sommerpause 29.09.2022 bekannt.
  2. Neugestaltung Schulhof – Beratung und Beschluss über die Entwurfsplanung (Frau Bombera – Freie Landschaftsarchitektin)
    Im Juni 2021 wurde Frau Sigrid Bombera, Freie Landschaftsarchitektin, mit der Planung zur Neugestaltung des Schulhofs beauftragt. Das Budget von 80.000 € sollte eingehalten werden. Die derzeitige Kostenkalkulation beläuft sich auf 83.400 €. In der Sitzung stellte Frau Bombera die favorisierte sechste Planungsvariante vor, welche weitgehend unter Einhaltung des Budgets realisiert werden könne. Das grüne Klassenzimmer, sowie die Vernetzung unterschiedlicher Einrichtungen, könne wegen der Kostensteigerungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht umgesetzt werden, wäre jedoch für die Gesamtkonzeption des Schulhofes wünschenswert.
    Anschließend erläutert Frau Bombera wie das weitere Vorgehen aussehen könnte. Sie schlägt vor, die Spielgeräte bereits zu einem früheren Zeitpunkt zu bestellen, um die Preise aus diesem Jahr noch zu nutzen und Verzögerungen durch lange Lieferzeiten zu umgehen. Die Spielgeräte könnten dann zwischengelagert werden und der Landschaftsgärtner hätte die Möglichkeit, sofort mit der Montage zu beginnen, ohne von den Ausschreibungs- und Lieferzeiten abhängig zu sein.
    Des Weiteren empfiehlt sie, die Rodungsarbeiten in der vegetationsfreien Zeit durch den Bauhof auszuführen und nicht in die Ausschreibung mit einzubinden.
    Zudem merkt sie an, dass die Stolperfallen – verursacht durch gelockerte Pflastersteine und Rissbildung im Asphaltbelag – beseitigt werden sollten, um die Sicherheit zu gewährleisten.
    Bürgermeister Jenninger betonte die Rücksichtnahme auf das Schuljahr. Es solle so viel wie möglich in der Ferienzeit gearbeitet werden. Außerdem gebe es für Schulhofsanierung weder vom Bund noch vom Land eine Förderung. Es gebe allerdings das LEADER-Förderprogramm, welches eigentlich schon ausgelaufen sei, jedoch noch Restmittel aufweise. Fraglich sei, ob die Region „Schwäbischer Wald“ erneut in das LEADER-Programm aufgenommen würde. Deshalb sei noch unklar, ob nächstes Jahr Fördermittel zur Verfügung stehen.
    Gemeinderat Daniel Krull äußert bezüglich den geplanten Rasenflächen Bedenken. Aufgrund der starken Beanspruchung könnten sich diese vor allem in den Wintermonaten zu Schlammpfützen entwickeln, da das Wasser nicht mehr versickert. Die Kinder würden dann den ganzen Schmutz ins Schulhaus tragen. Frau Bombera hat für dieses Problem zwei Lösungsvorschläge. Einerseits könne die gesamte Fläche mit Fallschutz und Bepflasterung abgedeckt werden oder die Fläche zeitweise zur Regeneration gesperrt werden.
    Auf Nachfrage von Gemeinderat Bernd Nachtnebel, welche Gesamtkosten entstehen würden, wenn alle Maßnahmen durchgeführt werden, erläutert Frau Bombera, dass dies mit weiteren Kosten im sechsstelligen Bereich verbunden wäre.
    Gemeinderat Wolfgang Sachsenmaier hält das Vorgehen, die Ausschreibung jetzt durchzuführen für nicht sinnvoll, da er von einem Wirtschaftsabschwung im nächsten Jahr ausgehe und dann mit geringeren Preisen zu rechnen sei. Darüber hinaus bittet er Frau Bombera die Kostenberechnung nochmals zu überarbeiten, wie sich die Möglichkeit der Eigenleistung des Bauhofs auf die Kostensituation auswirkt.
    Gemeinderat Dr. Thomas Maier ist der Meinung, es gebe dringlichere Themen und man solle warten, bis zum einen die Preise sinken und zum anderen evtl. doch Fördermittel bereitgestellt werden.
    Gemeinderat Daniel Krull gibt einen weiteren Denkanstoß. Da ebenfalls beim Kindergarten Baumaßnahmen geplant sind, könnten durch eine gemeinsame Ausschreibung Synergien bei den Gewerken erzielt werden.
    Bürgermeister Jenninger hält zusammenfassend fest, dass heute noch kein Beschluss gefasst werde solle, sondern das Thema auf eine Sitzung im Herbst vertagt werde.
    Abschließend bat Gemeinderat Wolfgang Sachsenmaier Frau Bombera, eine detaillierte Kostenberechnung für den 2. Abschnitt zu erstellen und die Rasenflächen zu überarbeiten.

    Der Gemeinderat beschloss einstimmig das Thema zu vertagen und nicht über die Entwurfsplanung endgültig abzustimmen.
  3. Bebauungsplan „Solarpark Gröninger Feld“ – Behandlung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung und Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs (Herr Roos – Büro roosplan)
    Die Auslegung zur frühzeitigen Beteiligung bezüglich des Bebauungsplans „Solarpark Gröninger Feld“ erfolgte im Zeitraum vom 08.04. bis 09.05.2022. Insgesamt gingen 15 Stellungnahmen ein. Eingangs legt Herr Roos den Hauptkonflikt dar, der zwischen der landwirtschaftlichen Nutzung und der Energienutzung besteht. Im Anschluss erläutert er die eingegangenen Stellungnahmen.
    Des Weiteren führt Herr Roos die nächsten Schritte aus. Zunächst werden die Träger öffentlicher Belange angeschrieben und der Bebauungsplan werde öffentlich ausgelegt. Dies räume allen Behörden und Stellen die Möglichkeit ein, zum erweiterten Bebauungsplan (erweitert um u. a. Umweltbericht und Artenschutzgutachten) nochmals detailliert Stellung zu nehmen. Nach der Auslegung werden die Anregungen im Gemeinderat behandelt. Falls es zu wesentlichen Änderung kommen sollte, würde sich eine erneute Auslegung anschließen. Ansonsten wäre der Satzungsbeschluss möglich.
    Gemeinderat Dr. Thomas Maier fragt nach, ob der Anlagenbetreiber entsprechende Rücklagen bilden müsse, um der Rückbauverpflichtung nachzukommen. Bürgermeister Jenninger erklärt, dass dies aus bauplanungsrechtlicher Sicht nicht abgesichert werden könne und auch eine privatrechtliche Grundlage hierfür zu finden, würde sich schwierig gestalten. Gemeinderat Bernd Nachnebel wirft ein, er gehe bei den aktuellen Strompreisen davon aus, dass sich die Anlage ziemlich schnell rechne.

    Der Gemeinderat beschloss mit acht Zustimmungen und einer Enthaltung die Stellungnahmen, die im Zuge der Beteiligung vorgetragen wurden, zu berücksichtigt bzw. nicht zu entsprechen sowie den Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Gröninger Feld“ (bestehend aus Plan, Textteil, Begründung, Umweltbericht und Artenschutzgutachten, jeweils in der Fassung vom 21.07.2022) zu billigen. Nach § 3 Abs. 2 BauGB wird der Bebauungsplan „Solarpark Gröninger Feld“ öffentlich ausgelegt und nach § 4 Abs. 2 BauGB werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingeholt.
  4. Informationen zum Stand der Gemeindefinanzen (Herr Binder)
    Herr Binder hat sich für diese Sitzung entschuldigt. Ein ausführlicher Finanzzwischenbericht soll in der nächsten Sitzung erfolgen.
  5. Kommunales Betreuungsangebot – Beratung und Beschluss über den Umfang und die Elternbeiträge im Schuljahr 2022/23
    Nach dem Wegfall der Ganztagesschule zum Schuljahr 2021/22 hat der Gemeinderat beschlossen, stattdessen ein kommunales Betreuungsangebot im selben zeitlichen Umfang anzubieten. Im Mai 2022 wurde eine Bedarfsabfrage für das kommunale Betreuungsangebot durchgeführt. Da für die Nachmittagsbetreuung fast kein Bedarf besteht, kann dieses Angebot im kommenden Schuljahr nicht mehr aufrechterhalten werden. Die Verwaltung schlägt jedoch vor, dass Betreuungspaket 2 von bisher 13:30 Uhr auf 14:00 Uhr auszuweiten.
    Von Gemeinderat Wolfgang Sachsenmaier kommt die Nachfrage, ob bei den verlängerten Betreuungszeiten ein Essensangebot gewährleistet werden müsse. Nach Rücksprache mit Kollegen sieht Bürgermeister Jenninger dies als nicht notwendig, da die Betreuung bis 14:00 Uhr noch nicht als Ganztagesbetreuung gelte.
    Gemeinderat Dr. Thomas Maier betont, das Betreuungsangebot müsse aus einer langfristigen Perspektive betrachtet werden, auch vor dem Hintergrund, dass die Kindergärten zusammengelegt werden, sodass ein sinnvolles Betreuungskonzept erstellt werden könne. Zudem gibt er der Verwaltung mit auf den Weg, die Betreuungsangebote samt Kosten auf der Homepage der Gemeinde zu veröffentlichen.

    Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Umfang des kommunalen Betreuungsangebots und der Höhe der Elternbeiträge für das Schuljahr 2022/23.
  6. Erweiterungsbau Feuerwehrhaus – Beschluss über Vergaben
    Wie bereits zu Beginn der Sitzung erwähnt, wurde die Baugenehmigung für die Erweiterung des Feuerwehrhauses am 07.07.2022 erteilt. Einleitend teilt Bürgermeister Jenninger mit, dass die Gemeinde Schechingen für zwei Förderprogramme – die Fachförderung Z-Feu und den Ausgleichsstock – eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bewilligt bekommen habe. Dadurch sei die Vergabe zulässig, auch wenn noch keine Förderzusage vorliege. Der Beginn der Baumaßnahmen sei auf Ende August geplant. Die Feuerwehr selbst habe bereits mit vorbereitenden Maßnahmen begonnen.
    Herr Architekt Joachim Hermann stellte die Ergebnisse der Ausschreibungen für die Gewerke vor. Der Ausschreibungsstand liege derzeit bei 93 Prozent. Circa 53.000 Euro seien noch nicht ausgeschrieben. Die Mehrkosten der Ausschreibung von 59.035,43 Euro liegen in erster Linie in den Bereichen Sanitär, Heizung, Lüftung mit 14.402,02 Euro, Elektroinstallationen mit 33.013,91 Euro sowie der PV-Anlage mit 30.446,09 Euro. Beim eigentlichen Gebäude liegt das Ausschreibungsergebnis hingegen 18.826,59 Euro unter der Kostenberechnung. Vor dem Hintergrund der aktuellen Kostenentwicklung im Bausektor sei dies ein tolles Ergebnis unterstrich Herr Hermann.
    Herr Waldenmaier vom Büro für Elektrofachplanung Elmar Beierle legt dar, was die Gründe für die höheren Kosten bei den technischen Anlagen sind. So seien hier im weiteren Planungsverlauf Änderungen an der Brandmeldeanlage sowie der Netzwerkverkabelung des Bestandsgebäudes erforderlich geworden, die bei der Kostenberechnung im Dezember 2021 noch nicht bekannt waren. Bei der PV-Anlage sei man auf Wunsch der Gemeinde von der ursprünglich mit 10 kWp geplanten Anlage auf eine 27 kWp-Anlage mit Speicher gegangen. Im Übrigen sei auch in der Baugenehmigung eine Belegung von 60 Prozent der Dachfläche mit PV vorgeschrieben. Durch die frühzeitige Aufnahme der Position in die Ausschreibung konnte hier ein gutes Ausschreibungsergebnis erzielt werden, auch wenn man damit natürlich deutlich über der Kostenberechnung liege.
    Gemeinderat Daniel Krull fragt nach, wie sich mögliche Eigenleistungen der Feuerwehr auf die Kostenberechnung auswirken könnten. Herr Hermann erläutert, dass die Gewerke trotzdem ausgeschrieben werden, der Bieter allerdings keinen Anspruch auf den vollen Auftrag hat, da sich der Bauherr Eigenleistungen vorhalte.

    Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe des ersten Ausschreibungspaketes zur Erweiterung des Feuerwehrhauses.
  7. Sanierung der Rathausfassade – Beschluss über die Vergabe
    Die Verwaltung hat im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung drei regionale Fachbetriebe um die Abgabe eines Angebots gebeten. Zwei Betriebe haben aufgrund fehlender Kapazitäten abgesagt. Somit bleibt nur noch das Angebot der Fa. Maler Uwe Schalk zum Preis von 25.396,57 € zur Wertung übrig.
    Gemeinderat Wolfgang Sachsenmaier teilt mit, dass es ein Förderprogramm für die Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden in Baden-Württemberg gebe. Die Bagatellgrenze betrage hier 30.000 Euro. Diese Grenze werde unter Einbeziehung der Restaurierung der Figuren erreicht. Bürgermeister Jenninger sagte eine Prüfung, ob die Gemeinde in den Genuss dieses Förderprogramms kommen könne, zu.
    Auf Nachfrage von Gemeinderat Bernd Nachtnebel erläutert Bürgermeister Jenninger, dass im Angebot der Taglohnkosten bereits enthalten sein. Darüber hinaus stellt er klar, dass im Rahmen der Sanierung lediglich die Frontseite des Rathauses saniert werde. Dies werde optisch keine Auswirkungen auf das Gesamtbild haben, da es sich um die gleiche Farbe handle. Alle vier Seiten in einem Jahr zu sanieren sei finanziell nicht möglich.

    Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Sanierung der Rathausfassade an die Fa. Maler Uwe Schalk zum Preis von 25.396,57 € zu vergeben.

  8. Zustimmung zu Bauvorhaben
    1. Bauantrag – Abbruch einer Scheune, Neubau einer Wohnanlage mit 3 Mehrfamilienhäusern und Tiefgarage, Flst. 1/11, 1/12, 1/13, Schloßgarten 3, 3/1, 3/2
      Die Bauherrschaft beabsichtigt den Abbruch der bestehenden Scheune und den Neubau einer Wohnanlage mit drei Mehrfamilienhäusern, Tiefgarage und Unterflurcontainer auf dem Flst. 1/11, 1/12 und 1/13, Schloßgarten 3, 3/1 und 3/2. Für das Bauvorhaben wurde mit Bauvorbescheid vom 16.05.2022 die bebauungsrechtliche Zulässigkeit festgestellt. Der Gemeinderat hat dem Vorhaben und den Befreiungen in der Sitzung am 21.10.2021 zugestimmt (Sitzungsvorlage 2021-066).
       
      Auf Nachfrage aus dem Gremium berichtete Bürgermeister Jenninger, dass er vor zwei Wochen mit dem Vorstand der Kreisbaugenossenschaft vor Ort gewesen sei. Die Entscheidung, ob der Abbruch noch in diesem oder erst im nächsten Jahr erfolgt, stehe noch aus.

      Der Gemeinderat beschloss einstimmig das Einvernehmen zu erteilen.
    2. Bauantrag – Errichtung Vereinsheim mit Garage, Flst. 459/9, 459/6, Kappelweg
      Die Motorradfreunde Schechingen e. V. beabsichtigen die Errichtung eines Vereinsheims mit Garage und Stellplätzen auf Flst. 459/9 und 459/6, Kappelweg.
      Bürgermeister Jenninger teilt mit, dass die geplanten Stellplätze das Pflanzgebot berühren. Dies sei jedoch unschädlich, da das Pflanzgebot an anderer Stelle erfüllt werden könne. Zudem liegt das Vereinsheim größtenteils, die Garage komplett außerhalb der bebaubaren Grundstücksfläche. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans „Kappelfeld, 3. Bauabschnitt“ soll das bestehende Baufenster im Bereich des Flst. 459/9 und des betroffenen Teils des Flst. 459/6 so angepasst werden, dass das Vereinsheim innerhalb dieses neuen Baufensters liegen wird. Aus Sicht der Verwaltung ist diese Befreiung daher unbedenklich. Es ist jedoch zu beachten, dass nach der aktuellen Planung das Vereinsheim über der bestehenden Fernwasserleitung der Nordostwasserversorgung (NOW) errichtet würde. Diese Leitung soll voraussichtlich Anfang 2024 im Zuge der Erweiterung des Baugebiets stillgelegt und verfüllt werden. Vorher ist eine Überbauung der Leitung voraussichtlich nicht möglich. Gemeinderat Wolfgang Sachsenmaier bittet darum, den Hinweis zum Pflanzgebot in den Beschlussvorschlag aufzunehmen.

      Der Gemeinderat stimmte einstimmig den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu und erteilte sein Einvernehmen mit dem Hinweis zur Einhaltung des Pflanzgebots.
    3. Bauantrag – An- und Umbau des bestehenden Vereinsheimes- geänderte Ausführung, Flst. 87/1, Hirtenweg 10
      Der FC Schechingen e. V. beabsichtigt den An- und Umbau des bestehenden Vereinsheimes auf Flst. 87/1, Hirtenweg 10. Durch den Aushub der Fundamente des südlichen Anbaus an das Vereinsheim wurden diverse Leitungen freigelegt, die nicht im Bestandplan der Versorger verzeichnet sind. Aus diesem Grund ist es erforderlich, das geplante Gebäude um 50 cm in Richtung Süden zu verschieben, um die Leitung nicht zu überbauen.

      Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.
  9. Anfragen aus dem Gemeinderat
    Es gab keine Themen zu diesem Tagesordnungspunkt.
  10. Anfragen aus der Bürgerschaft
    Es gab keine Themen zu diesem Tagesordnungspunkt.
  11. Verschiedenes
    Es gab keine Themen zu diesem Tagesordnungspunkt.
    Bürgermeister Jenninger verwies auf die nächste Sitzung am 29. September 2022.
     
    Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.

Das Protokoll kann auf der Homepage der Gemeinde in der Rubrik „Sitzungen des Gemeinderats“ eingesehen werden.