Hinweise zum Parken und Halten

In den vergangenen Wochen hat die Gemeindeverwaltung mehrere Beschwerden zum Thema Parken erhalten. Hierbei ging es einmal um die Langenstraße, in welcher teilweise ein Absolutes Halteverbot (nicht parken, nicht halten) und teilweise ein Eingeschränktes Halteverbot (halten lediglich zum be- und entladen eines Fahrzeugs) besteht. Hier wurden immer wieder Fahrzeuge längere Zeit geparkt.
Zum anderen gab es Beschwerden über Dauerparker auf dem Friedhofsparkplatz. Dieser steht für Besucherinnen und Besucher des Friedhofs zur Verfügung. Das längere oder dauerhafte Abstellen von Fahrzeugen ist hier nicht gestattet.
Die Gemeinde bittet alle Verkehrsteilnehmer daher dringend, sich – im Interesse der Allgemeinheit aber auch im eigenen – an die Verkehrsregeln zu halten. Bei erstmaligen Verstößen belässt es die Ortspolizeibehörde noch bei kostenlosen Ermahnungen. In Wiederholungsfällen wird die Bußgeldstelle des Ostalbkreises jedoch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten.