Hinweis zum Parken in der Brühlstraße

In der Brühlstraße ist der Gehweg für die Fußgänger nicht durch ein Hochbord von der Fahrbahn getrennt. Stattdessen sind Fahrbahn und Gehweg lediglich durch Pflastersteine optisch voneinander getrennt. Trotzdem handelt es sich um eine öffentliche Verkehrsfläche, die zur Benutzung durch Fußgänger bestimmt ist. Daher gilt auch hier – wie auf allen Gehwegen, dass Parken verboten ist. Sollte hier parkende Fahrzeuge zur Anzeige gebracht werden (zuständig ist die Zentrale Bußgeldstelle des Ostalbkreises), kann dies zu einem Bußgeld führen.