Bestätigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026
Das Landratsamt Ostalbkreis in Aalen hat die Gesetzmäßigkeit der vorstehenden Haushaltssatzung
mit Erlass vom 12.02.2026 Aktenzeichen: I/11-902.41 gemäß § 121 Abs. 2 GemO bestätigt.
Der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 1.500.000 Euro wurde gemäß § 89 Abs. 2 GemO genehmigt. Die eingeplante Kreditaufnahme im Jahr 2029 und daher die Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 500.000 € wurden nach § 86 Abs. 4 GemO genehmigt.
Gemäß § 4 Abs. 3 der GemO wird die Haushaltssatzung öffentlich bekanntgemacht.
Entsprechend § 81 Abs. 3 der GemO liegt die Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan in der Zeit von
Freitag, den 20.02.2026 bis Montag, den 02.03.2026
je einschließlich, öffentlich aus.
Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung können während der üblichen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung, Rathaus, 1. Stock eingesehen werden.
Auf unserer Homepage finden Sie diese unter Aktuelles & Themen / Öffentliche Bekanntmachungen.
Schechingen, den 19.02.2026
gez. Stefan Jenninger, Bürgermeister