Gemeinderatssitzung 19.04.2018
Bürgermeister Jekel begrüßte die Vertreter der örtlichen Presse, Herrn Biekert vom Ingenieurbüro LK & P und einen anwesenden Bürger. Er stellte die Beratungs- und Beschlussfähigkeit des Gremiums fest. Die Gemeinderäte Daniel Krull und Arne Weber waren entschuldigt. Es wurde keine Änderung der Tagesordnung gewünscht. Der Vorsitzende eröffnete die Tagesordnung.
BürgerfragenEs gab keine Bürgerfragen. Umstrukturierung des DV-VerbundesErrichtung der Anstalt ITEOS durch Beitritt der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zur Datenzentrale BaWü und Vereinigung der Zweckverbände zum Gesamtverband 4ITDiesen Punkt hätten alle Gemeinden auf der Tagesordnung, stellte der Vorsitzende einführend fest. Entsprechende Informationen lagen den Gemeinderäten als Sitzungsvorlage vor. Ziel des Beitritts der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zur DZ BW und der Fusion der Zweckverbände zum Gesamtzweckverband 4IT sei der Erhalt einer wettbewerbs- und zukunftsfähigen kommunalen IT in Baden-Württemberg. Dabei liege der Fokus auf der dauerhaften Verbesserung der Leistungen für Bestands- und Neukunden, indem die lokalisierten Synergien in den Leistungsprozessen sukzessiv realisiert werden. Den rechtlichen Rahmen für die Zusammenführung bilde das Gesetz zur Änderung des ADV-Zusammenarbeitsgesetzes, das der Landtag im Februar beschlossen hat, wurde das Gremium informiert. Der Beschluss sei alternativlos, so Bürgermeister Jekel.Einstimmig nahm der Gemeinderat den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmte dem Beitritt des Zweckverbands KIRU zur Datenzentrale Baden-Württemberg und der Vereinigung mit dem Zweckverbänden KDRS und KIVBF zum Gesamtzweckverband 4IT zu. Ebenso einstimmig bevollmächtigte der Gemeinderat den Bürgermeister/die Gemeinde, in der Verbandsversammlung des Zweckverbands KIRU die Organe des Zweckverbands zum Vollzug aller hierzu notwendigen Handlungen zu vertreten. BreitbandausbauBeantragung einer Zuwendung zur FTTB Erschließung der GrundschuleBürgermeister Jekel begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Frank Biekert vom Ingenieurbüro LK & P. Das Thema Breitbandausbau würde das Gremium in den nächsten Jahren begleiten. Eine Grobplanung wurde bereits im Dezember vorgestellt. Diese wurde nochmals kurz erläutert. Im Haushaltsplan 2018 seien 300.000 € für den 1. Bauabschnitt eingestellt. In der Dezembersitzung wurden das Ingenieurbüro LK & P sowie die Firma TKI mit der Planung für einen ersten Abschnitt beauftragt. Die Hauptaufgabe bestand darin, Daten für einen Zuschussantrag zusammenzutragen. Schechingen sei größtenteils mit 30 Mbits/s (Schwellenwert) versorgt. Zuschussfähig sei jedoch nur eine Versorgung unter 30 Mbits/s. Einen Zuschuss für die Grundschule gäbe es immer, so der Vorsitzende. Herr Biekert erläutere drei verschiedene Varianten für den 1. Bauabschnitt, ohne Hausanschlüsse (rd. 190.000 €, nur einseitig mit Hausanschlüssen (rd. 250.000 €) und beidseitigen Hausanschlüssen (rd. 292.000 €). Er wies daraufhin, dass der Zuschuss immer gleich hoch bleibe, unabhängig davon für welche Variante sich die Gemeinde entscheide. Die Fördergelder in Höhe von rd. 78.000 € gebe es nur für die Trasse, von der Friedhofstrasse über die Rosensteinstraße bis zur Grundschule, nicht für Hausanschlüsse. Da der Gesetzgeber den Breitbandausbau vorantreiben will, sei mit den Fördergeldern zu rechnen, wurde der Gemeinderat auf Nachfrage informiert. Als erster Schritt soll nun der Zuschussantrag gestellt werden, als zweiter Schritt soll die Abfrage bei den Anliegern erfolgen, ob ein Hausanschluss gewünscht wird. Dies sei Grundlage für weitere Planungen. Die Kosten für einen Hausanschluss müssen vom Gemeinderat dann festgelegt werden. Es wird mit einer Bauzeit von vier Monaten gerechnet (Beginn Frühjahr 2019). Der Gemeinderat legte sich noch nicht auf eine Variante für den ersten Bauabschnitt fest. Einstimmig stimmte das Gremium dafür den Zuschussantrag Breitbandförderung zu stellen. Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023Erstellung einer VorschlagslisteZur Vorbereitung der Wahl der Schöffen für die Amtszeit vom 1. Januar 2019 bis 31.12.2023 haben die Gemeinden den Auftrag, Vorschlagslisten aufzustellen, teilte der Vorsitzende mit. Hierzu muss eine Person benannt werden. Bürgermeister Jekel bat darum, dass sich der Gemeinderat Gedanken machen und ihm Vorschläge hierzu mitteilen soll. Die Vorschlagsliste sollte dem Amtsgericht bis spätestens 3. August vorliegen. Bauangelegenheiten Bau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Einliegerwohnung in der Stauferstraße 12Für dieses Bauvorhaben seien kleine Befreiungen (Überschreitung der Baugrenze, Traufhöhe, Aufschüttung und Errichtung einer Stützmauer) notwendig, informierte der Vorsitzende. Ähnlichen Befreiungen sei im Baugebiet bereits zugestimmt worden. Einstimmig erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben. Teilabriss und Sanierung eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäudes sowie Teilnutzung Dachgeschoss zu Wohnzwecken in Leinweiler in der Weihergasse 1Zu diesem Bauvorhaben berichtete Bürgermeister Jekel, dass ein ELR-Antrag gestellt und bereits bewilligt wurde. Ein landwirtschaftliches Anwesen wird zu Wohnraum reaktiviert. Da kein gültiger Bebauungsplan vorliegt, muss sich das Gebäude an der Umgebungsbebauung orientieren. Das Gremium erteilte einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde. Erstellung von Dachgauben und Ausbau des Dachgeschosses in der Hagstraße 1 Gemeinderat Rainer Dolderer erklärte sich bei diesem Bauvorhaben für befangen und wirkte an der Entscheidung hierzu nicht mit. Die geplanten Dachgauben entsprechen der geltenden Dachgaubensatzung, so Bürgermeister Jekel, da für den Bereich kein Bebauungsplan vorliege, habe sich das Gebäude ebenfalls an die Umgebungsbebauung anzupassen. Das Einvernehmen wurde einstimmig vom Gemeinderat erteilt. Annahme von Spenden und anderen Zuwendungen 2017Der Gemeinderat hatte keine Einwände gegen die Annahme von Geld- und Sachspenden/Zuwendungen in Höhe von 2.565,93 € an die Gemeinde Schechingen (z.B. Osterbrunnen, Kindergarten, Grundschule, Feuerwehr, Bürgerrufauto). BekanntgabenDen Gemeinderäten lag eine E-Mail von der Gemeinde Göggingen vor, in der informiert wird, dass das Regierungspräsidium den Widerspruch der Firma Wind zurückgewiesen hat und die Firma Wind zwischenzeitlich auf eine Klageerhebung verzichtet hat. Es dürfen also keine Windkraftanlagen im Bereich Glockenäcker gebaut werden, so Bürgermeister Jekel. Der Rechtsweg sei somit ausgeschöpft. Das Gremium wurde darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Jagdverpachtung abgeschlossen werden konnte. Bürgermeister Jekel gab einen kurzen Überblick über den Zusammenhang mit Jagdbögen und Jagdpächtern und berichtete von der Jagdgenossenschaftsversammlung am 20.03. im Kulturforum, bei der die Jagdgenossenschaft einstimmig eine Satzung beschlossen hat. Die Jagdpachtverträge seien nun bei der zuständigen Behörde zur Genehmigung. Ein Gemeinderat sprach Bürgermeister Jekel ein Lob für die Vorbereitung und Durchführung der Versammlung aus. Dies sei in sehr professionaler Weise erfolgt. AnfragenWann über die neuen Stühle für den Sitzungssaal beraten würde, fragte ein Gemeinderat nach. Im Moment sei Wichtigeres zu tun, stellte Bürgermeister Jekel fest. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde nach dem Stand des Förderantrages für den Schul- und Erlebnisgarten der Grundschule gefragt. Hierzu teilte der Vorsitzende mit, dass er die Schule und den Elternbeirat gebeten habe sich intensiv in das Projekt einzubringen. Er habe aufgrund anderer für die Gemeinde sehr wichtigen Projekte derzeit nicht die dafür notwendigen Zeitressourcen. Der Elternbeirat habe daraufhin Architekt Markus Lägeler mit der weiteren Planung und Erstellung der noch fehlenden Unterlagen beauftragt. Diese Planung sei ihm bei einem Termin mit Herrn Lägeler, Frau Zehender, Herr Grimm, Frau Frank, Frau Berreth und Frau Maier vorgestellt worden. Es sei letztlich nicht endgültig abgestimmt, was in dem geplanten Gebäude beherbergt werden soll, stellte der Vorsitzende fest. Herr Lägeler sollte das Thema auch mit dem Tierschutz noch abklären. Das vom Gemeinderat eingeforderte Konzept von der Grundschule liege bis jetzt noch nicht vor. Nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium sei für eine Bezuschussung eine baurechtliche Genehmigung zwingend erforderlich. Die Einreichung eines entsprechenden Bauantrages setze möglicherweise auch ein Bebauungsplanverfahren voraus. Nachdem sich die vorgesehene Fläche im Außenbereich befinde und der Flächennutzungsplan diese Fläche als reine Grünfläche ausweise. Ohne Zustimmung des Gemeinderates werde er kein Baugenehmigungsverfahren für das geplante Lagergebäude (Grundfläche 8 x 10 m Höhe 4,60 m) einleiten. Die Pläne wurden vom Vorsitzenden den Gemeinderäten zur Einsichtnahme vorgelegt. Außerdem habe der Tennisverein ebenfalls Platzbedarf geäußert. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde das fehlende Konzept der Grundschule bemängelt und das Bauvorhaben sehr kritisch gesehen. Die Haltung lebender Tiere wurde abgelehnt. Man solle sich nochmals an einen Tisch setzen, bat ein Gemeinderat, dass ein Bebauungsplan eventuell notwendig ist, könne die Grundschule nicht wissen. Der Gemeinderat entschied mit 7 Zustimmungen und 2 Enthaltungen die Unterlagen für den Antrag für den Schul- und Erlebnisgarten, ohne das seit Dezember 2017 eingeforderte Konzept, nicht beim Regierungspräsidium einzureichen. Damals habe man sich darauf verständigt, im „Kleinen“ zu beginnen und schrittweise nach „Größerem“ zu streben. Für den „kleinen“ Beginn dieses Projekt seien fast alle Voraussetzungen bereits vorhanden. Ob die Ferienbetreuung Kernzeit auch von zukünftigen Fünftklässler genutzt werden kann, fragte ein Gemeinderat nach. Dies müsse geprüft werden. Die Grundschule wird eine Abfrage machen, um den tatsächlichen Bedarf festzustellen. Eine Gebührenordnung für das Kulturforum bestehe noch nicht, so der Vorsitzende auf Nachfrage.