Gemeinderatssitzung vom 23.07.2026
Bei der Gemeinderatssitzung am 23.07.2026 wurden folgende Themen beraten und beschlossen:
- BekanntgabenAusgleichsstock: Zuschuss für Bauhofsanierung i. H. v. 80.000,00 Euro
Für die Bauhofsanierung wurde ein Zuschuss aus dem Ausgleichsstock in Höhe von 80.000,-- Euro bewilligt. Damit können die Arbeiten im September 2026 starten. - Freibadsanierung: Vorstellung Planungsvarianten, Eingangsgebäude und Festlegung weiteres Vorgehen
Die Freibadsanierung konzentriert sich zunächst auf die für den Betrieb vordringlichen Maßnahmen in den Bereichen Becken und Technik. Gleichzeitig war sich der Gemeinderat einig, dass im Zuge der Generalsanierung auch das Eingangsgebäude erneuert werden soll.
Hierbei soll einerseits die bauliche Substanz des Gebäudes verbessert, gleichzeitig jedoch auch der Zugangsbereich optisch und funktional neugestaltet sowie die Umkleide- und Sanitärsituation verbessert werden. Hierdurch, sowie durch den Einbau entsprechender Abgrenzungen, soll künftig eine Nutzung von Spielplatz- und Kioskbereich außerhalb der Badeöffnungszeiten ermöglicht werden. Aufgrund der erforderlichen Verkehrssicherung ist eine Nutzung ohne Beckenaufsicht bis dato nicht zulässig. Zudem soll die Barrierefreiheit erhöht und die Umkleide- und Sanitärsituation für das Personal verbessert werden.
Das Büro Richter + Rausenberger Bäderbau wurde daher im Januar 2026 mit einer Bestandsaufnahme sowie der Ausarbeitung von Sanierungs- und Umbauvarianten beauftragt. Frau Richter-Hönes hat das Sanierungskonzept mit vier Varianten in der Sitzung vorgestellt.
Alle Varianten wurden anhand von Plänen ausführlich vom Gremium diskutiert.
Variante 1 – Umsetzung nach den Empfehlungen der Richtlinien für den Bäderbau:
Diese Variante berücksichtigt die Empfehlungen für den Bäderbau in der Anzahl der Umkleidekabinen, der Garderobenschränke und Sammelumkleiden. Der Eingang wird wunschgemäß neben den Kiosk verlegt. So kann der Zugang über die Kontrollanlage ohne personenbegrenzte Kasse erfolgen und vom Kiosk aus mit kontrolliert werden. Der Kiosk funktioniert in seinen Abläufen, diese werden auch beibehalten. Komplett erneuert wird der Ausbau der Oberflächen in den Räumen. Geplant ist ein neuer Bodenbelag mit den entsprechenden Rutschhemmungs-klassen. Die Wände werden neu verkleidet, so dass zukünftig keine Tiere mehr darin nisten, alte Fenster werden erneuert und eine reinigungsfreundliche (abgehängte) Decke wird eingebaut. Der Zugangsbereich wird nach außen über ein Rolltor verschlossen, nach Innen über die Zugangskontrollanlage mit Drehkreuz und Gruppentüre für Kinderwägen, Rollstühle o. ä.
Die Kosten für diese Variante belaufen sich auf 872.580,00 Euro.
Variante 2 – Zusätzliche Räume als Anbau an der Gebäudestirnseite:
Da es im Bestand bisher keine Garderobensachschränke gab, geht man davon aus, dass der Bedarf weit unter den Empfehlungen der Richtlinien für den Bäderbau liegen. Daher wird in dieser Variante die Anzahl der Garderobenschränke reduziert und nur der Platz gegenüber den Umkleidekabinen auf der Badinnenseite für die Schrankanlangen verplant. Die zwei Lager- und Vereinsräume bleiben erhalten. Die Sammelumkleiden werden auf der gegenüberliegenden Seite, in Richtung Straße platziert. Hier wird der Raumbedarf gegenüber der Variante 1 reduziert.
Die zusätzlich erforderlichen Räume (Personal, barrierefreier Individualraum und Toiletten) werden in dieser Variante als Anbau an der Stirnseite des Gebäudes geplant. Der Zugang zu den Toiletten und dem barrierefreien Individualraum erfolgt dann um das Gebäude herum, der Personalraum kann direkt aus dem Kioskbereich betreten werden. Dadurch entsteht eine großzügig überdachte Freifläche, die vielfältig genutzt werden kann.
Die Kosten für diese Variante belaufen sich auf 904.500,00 Euro.
Variante 3 – reduzierte Ausführung in vorhandener Gebäudehülle:
Der Umkleidebereich wird analog zu Variante zwei gestaltet und die freie Fläche zwischen den Sammelumkleiden und dem Eingang wird für die zusätzlichen Räume genutzt. Die Freifläche wird reduziert. Gegenüber der ersten zwei Varianten werden die Toiletten etwas großzügiger ausgelegt.
Die Kosten für diese Variante belaufen sich auf 852.600,00 Euro.
Variante 4 – Personalbereich und Gästebereich getrennt:
Die Variante 4 ist eine Untervariante von drei. Der Unterschied der beiden Varianten ist, dass der Personalbereich als Anbau an den Kiosk geplant ist und so vom Badegast / öffentlichen Bereich getrennt ist. Die Personalräume können in dieser Variante direkt aus den Kioskräumlichkeiten erschlossen werden.
Maßnahmen Sanitär:
Unabhängig der planerischen Variante ist die Erneuerung der Schmutzwasserleitung bis kurz vor den Schacht in der Langen Straße vorgehsehen. Dazu noch der Einbau eines Schmutzwasserschachtes an der Grundstücksgrenze und der Einbau eines Fettabscheiders für den Kiosk mit Probeentnahmeschacht.
Die Kaltwasserleitung soll um das Gebäude herum erneuert werden, mit einem Übergabeschacht im Freibadgelände.
Außenanlagen:
Aufgrund der Tiefbauarbeiten für Leitungsbau um das Gebäude werden die Plätze entlang der Gebäudelängsseiten erneuert und stufenlos an das Gebäude herangeführt. Auf der Badaußenseite werden neue Fahrradstellplätze zur Verfügung gestellt. Im Innenbereich wird die Gastronomieterrasse erneuert und im hinteren Teil um einen Raucherbereich ergänzt. Für die ganzjährige Nutzung des Sport-und Spielbereichs ist eine Zaunabtrennung geplant, die wechselweise mit dem Bad und/ oder der Gastronomie verbunden oder getrennt werden kann. Eine weitere Zaunanlage kann den Badebereich und die Gastronomie auch außerhalb der Schwimmzeiten abtrennen, damit diese genutzt werden können und ein unbefugtes Betreten verhindert wird.
Die Kosten für diese Variante belaufen sich auf 868.200,00 Euro.
Aus Sicht des Gemeinderates sollten nur zwingend dringliche Maßnahmen, die für den Betrieb im nächsten Jahr notwendig sind durchgeführt werden. Eine Abgrenzung des Bereichs Gastronomie und Bad sieht der Gemeinderat im Moment nicht für erforderlich, da das Kiosk in der nächsten Zeit nicht verpachtet werden soll. Die Abgrenzung durch einen Zaun Spielplatz und Gastronomie soll geprüft und die Kosten berechnet werden. Durch diese Abgrenzung können die Gastronomie und der Spielplatz auch außerhalb der Öffnungszeiten des Bades genutzt werden.
Für die Ausgabe von Speisen und Getränken wird es im Kiosk kein Fenster mehr geben wird, kam der Vorschlag von der Verwaltung es mit einem Pager-System zu versuchen, umso große Warteschlangen zu regulieren.
Einhellig wird vom Gemeinderat die Meinung vertreten, dass die Variante 3 die beste Lösung ist, mit der Einschränkung die Sanitäranlagen noch zurückzustellen, jedoch die entsprechenden Anschlüsse im Zuge der Kanalarbeiten vorzubereiten.
Laut Frau Richter-Hönes wäre für diese Planung voraussichtlich keine Baugenehmigung nötig. Sie wird dies mit der Kreisbaumeisterstelle abklären.
Von Seiten des Gemeinderats wurde angefragt, bis wann eine Entscheidung hinsichtlich der Beschaffung einer Rutsche getroffen werden sollte. Frau Richter-Hönes erklärte, dass die Lieferzeiten sehr lange sind. Sie empfiehlt die Rutsche auszuschreiben mit den Vorgaben aus der Planung und die Entscheidung dann bis spätestens Januar 2027 zu treffen.
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Planungen auf Grundlage der Variante 3 fortzuführen, mit der Einschränkung, die Sanitäranlage im Moment zurückzustellen und nur die Anschlüsse dafür vorzubereiten.
Der Gemeinderat beschließt, die Beauftragung der Ausführungsplanung. - Mehrgenerationenspielplatz Hirtenweg: Vorstellung der überarbeiteten Planung und Beschluss über die Förderantragstellung
Der Gemeinderat hat sich letztmalig am 23.10.2025 mit der Neugestaltung des Spielplatz Hirtenweg beschäftigt. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde seinerzeit die Prüfung mehrerer Alternativen, z. B. zur Platzierung des Kleinkindbereichs, angeregt. Aufgrund der Grobkostenschätzung von damals rund 364.000,- Euro, wurde zudem die Prüfung von Zuschussmöglichkeiten vereinbart.
In der Sitzung am 23.07.2026 wurde eindringlich von Seiten des Gemeinderates auf den sehr schlechten Zustand des Spielplatzes hingewiesen und dass hier dringend Handlungsbedarf besteht und die Gefahrenquellen zu beheben sind.
Eine Förderung wäre einerseits über das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) möglich. Hier gäbe es in den Schwerpunktbereichen „Gemeinschaftseinrichtungen“ oder „Verbesserung des Wohnumfelds“ die Chance auf eine Förderung in Höhe von 40 Prozent. Jedoch werden hier keine Spielgeräte bezuschusst. Antragsfrist ist der 30. September.
Besser sind die Fördermöglichkeiten über die LEADER-Förderung Schwäbischer Wald. Das Projekt würde hier in den Förderschwerpunkt „Generationengerechte Kommunalentwicklung“ passen. Der Fördersatz beträgt 60 Prozent, wobei die Geräte förderfähig sind. Der aktuelle Projektaufruf läuft vom 15. Juli bis 6. Oktober 2026. Wichtig ist hierbei, dass die Einrichtung nicht nur für eine bestimmte Gruppe, also z. B. Kinder, da sein sollte. Vielmehr zielt LEADER auf die Teilhabe, Gleichstellung und Integration aller Bevölkerungsgruppen ab. Wichtig ist zudem ein Beitrag zur Begegnung des demografischen Wandels. Die Entwurfsplanung wurde daher zu einem Mehrgenerationentreffpunkt weiterentwickelt. Diese war auch eine Forderung, welche im bisherigen Planungsprozess bereits aus der Bürgerschaft geäußert wurde.
Die Kostenberechnung bewegt sich – inkl. Nebenkosten – im Bereich zwischen 450.000,- und 510.000,- Euro. Abzüglich der Förderung verbleibe ein Eigenanteil von 180.000,- bis 205.000,- Euro. Ein Sponsor hat hierbei bereits die Finanzierung eines größeren Spielgeräts angekündigt.
Die erforderliche Beteiligung verschiedener örtlicher Gruppen am Planungsprozess soll im Sommer/Herbst im Rahmen eines Workshops mit Elternvertreter sowie im Rahmen eines Seniorennachmittags erfolgen. Je mehr Kriterien, bereits im Vorfeld erfüllt und berücksichtigt werden, desto mehr Punkte können vom Auswahlausschuss vergeben werden.
Der Gemeinderat hat die Entwurfsplanung von Landschaftsarchitektin Frau Bombera ausführlich diskutiert. Es soll ein Mehrgenerationentreffpunkt entstehen, an dem Menschen verschiedener Altersstufen zusammenkommen können um sich kennenzulernen mit der Maßgabe, dass das Projekt nur umgesetzt wird, wenn es in die Leader-Förderung Schwäbischer Wald aufgenommen wird.
Im nördlichen Bereich soll eine Fläche mit einem parkähnlichen Charakter entstehen. Die Schaffung eines erweiterten Sitzplatzes ermöglicht Kommunikation und soll durch einen Schachtisch und das Gesellschaftsspiel „Vier gewinnt“ im Großformat ergänzt werden. Der Bau einer kleinen Boule-Bahn wurde als sehr gut gefunden, welche den Aufenthalt zum geselligen Miteinander macht. Eine Sitzmauer soll die Böschung am Böschungsfuß abstützen und die weitere Freilegung des Wurzelraums unterbinden. Durch die Nähe zum Kulturforum besteht hier die Möglichkeit eine zusätzliche „Außenfläche“ zu schaffen, welche bei Veranstaltungen mit einbezogen werden kann.
Die Schaffung eines Kleinkindbereiches ist ein großer Wunsch vieler Eltern und wird als dringlich angesehen. Entsprechende Spielemöglichkeiten sind angedacht wie z. B. ein kleiner Sandkasten mit Abdeckung gegen Verschmutzungen und Beschattung mit einem Spielhäuschen. Vorgesehen ist eine Rutsche evtl. mit Kombination Spielhaus und Aufstieg. Es soll eine Schaukelanlage mit Sicherheitssitz oder eine Eltern-Kind-Schaukel und Sitzmöglichkeiten für Kinder und Eltern entstehen. Der Fallschutz in diesem Bereich soll mit einem EPDM-Gummigranulatbelag ausgestattet werden.
Die Verlegung der Schaukelanlage in den Aktionsbereich ermöglicht die Anlegung eines Begegnungsbereiches an zentraler Stelle, dem Hauptzugang benachbart. Hier könnte ein Bewegungsbereich mit Möglichkeiten zum Aufenthalt, Verweilen und zur Kommunikation entstehen mit Abstellmöglichkeit für Kinderwagen und Kinderfahrzeuge. Die Abstellmöglichkeit für Fahrräder wurde diskutiert. Der Vorschlag auf der asphaltierten Parkplatzfläche gegenüber dem Hauptzugang im Hirtenweg eine Fahrradabstellfläche einzurichten, wurde als positiv bewertet.
Der neue Aktionsbereich soll wie seither für 3 bis 14-jährige Kinder gedacht sein.
Der vorhandene Bereich wird übernommen, da dieser Standort die breiteste Stelle im Gelände darstellt und den geringsten Eingriff in die Topographie erfordert. Es soll eine Spielanlage entstehen mit verschiedenen Ebenen, Auf- und Abstiegen, Möglichkeiten zum Balancieren, Hangeln und Klettern. Da der Zustand um die Breitrutsche sich nicht bessert, soll an dieser Stelle eine einfache Hangrutsche entstehen. Der Rutscheneinstieg soll sicher und einfach gestaltet werden.
Vom Spielpatz hat man einen wunderbaren Blick in die umgebene Landschaft und zum Albtrauf. Dies soll in die gesamte Gestaltung des Mehrgenerationentreffpunkts einfließen. Die Platzbeleuchtung soll verbessert werden und die vorhandenen Leuchten auf eine symmetrische Ausleuchtung erweitert werden. Der Weg innerhalb des Treffpunktes soll mit Pollerleuchten ausgestattet werden.
Aus der Mitte des Gemeinderats wird gewünscht einen Vorabentwurf der Endplanung zu erstellen.
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten Planung zu mit der Bitte die diskutierten Änderungswünsche einzuarbeiten und eine Entwurfsplanung anzufertigen.
Die Verwaltung wird beauftragt, für das Projekt einen Förderantrag bei der LEADER-Aktionsgruppe Schwäbisch Wald zu stellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, für das Projekt eine Beteiligung verschiedener örtlichen Gruppen herzustellen. - Kommunale Wärmeplanung: Vorstellung und Beschluss
Die Erstellung der kommunalen Wärmepläne (KWP) wurde über das Landesprogramm „Freiwillige kommunale Wärmeplanung“ gefördert, das vom Projektträger Karlsruhe (PTKA) im Auftrag des Umweltministeriums Baden-Württemberg umgesetzt wurde. Der Konvoi Frickenhofer Höhe (bestehend aus den Gemeinden Eschach, Göggingen, Heuchlingen, Iggingen, Leinzell, Obergröningen und Schechingen) hat GEO DATA mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Ziel ist ein klimaneutrales Zielszenario 2040 – mit Zwischenstand 2030 – abgeleitet aus Bestand, Potenzialen, flächenscharfer Versorgungsstruktur und einem Maßnahmenfahrplan. Frau Oberecker von der Firma GEO DATA hat in der Sitzung den Transformationsprozess vorgestellt.
Die Wärmeversorgung im Konvoi stützt sich überwiegend auf fossile Brennstoffe, wobei Erdgas 20 % und Heizöl 55 % des Wärmeendenergieverbrauchs deckt. Biomasse deckt aktuell 15 %, Wärmepumpen 6 %, Strom (Nachtspeicher- & Stromdirektheizungen) 4 % und Wärmenetze 0,4 %. Nach Sektoren dominieren Private Haushalte (76 %), gefolgt von der Industrie (14 %), Gewerbe, Handel und Dienstleistungen (3 %) und öffentlichen Liegenschaften (7 %). Bestehende Wärmenetze spielen aktuell keine nennenswerte Rolle. Die Anteile stammen aus der konsolidierten Energie-/THG-Bilanz; Datengrundlagen sind Kehrbuch- und Netzbetreiberdaten (vgl. Bericht, Kapitel 4.5.1), die in der Bestandsanalyse zusammengeführt wurden.
Die Potenzialanalyse zeigt, dass der Konvoi auf mehreren erneuerbaren Säulen tragfähig stehen kann: Solarthermie auf Dächern und Freiflächen bietet ein technisches Potenzial von ~1.597 GWh/a, oberflächennahe Geothermie/Umweltwärme von ~71 GWh/a, Biomasse von ~5 GWh/a, PV-Dachstrom und Freifläche von ~75 GWh/a. Diese Quellen bilden die Basis für zwei Pfade: einerseits die Elektrifizierung über Wärmepumpen in dezentral versorgten Gebieten und andererseits erneuerbar gespeiste Wärmenetze. Methodisch wurden die Potenziale flächenscharf auf Basis von Geometrie-/Nutzungsdaten abgeleitet (Dachneigung und -ausrichtung, Verschattungs- und Ausschlusskriterien; zulässige Bohrtiefen & Restriktionen für Geothermie; Vorranggebiete (Regionalplan) und Volllaststunden für Wind) und mit standardisierten spezifischen Erträgen hochgerechnet; die Ergebnisse sind im Bericht in Kapitel 5.2 tabellarisch je Technologie dokumentiert.
Die Konvoikommunen werden auf Basis der erhobenen Bestands- & Potenzialdaten in Wärmenetz- und Einzelversorgungsgebiete eingeteilt.
Pro Kommune werden mindestens fünf prioritäre Maßnahmen mit Steckbriefen beschrieben (z. B. Netzverdichtung + EE-Erzeugung, WP-Rollout in EFH/MFH-Clustern, Sanierungspakete kommunaler Liegenschaften, Daten/Monitoring/Digitaler Zwilling).
Es fanden gezielte Abstimmungen durch Einzelgespräche und schriftliche Fragebögen statt. Um eine breite Information und Teilhabe zu ermöglichen, wurde die Vorplanung mit Steckbriefen und Maßnahmenvorschlägen veröffentlicht und die Öffentlichkeit gezielt um Rückmeldungen gebeten. Rückmeldungen gingen leider keine ein.
Die Wärmeplanung ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, die nur als Gemeinschaftsprojekt umgesetzt werden kann. Daher werden die Ergebnisse übersichtlich aufbereitet und in Kartenform öffentlich zugänglich gemacht, inkl. des vorliegenden Berichts.
Der kommunale Wärmeplan ist ein strategisches Instrument, das nicht direkt, sondern indirekt erheblichen Einfluss auf die Reduzierung des THG-Ausstoßes hat. Bei Erreichung des Zielszenarios können die Emissionen im Konvoi auf 950 t CO₂Äqu./a 2040 reduziert werden, was eine Reduktion von 97% entspricht.
Von Seiten der Verwaltung wird auf den EnBW-Tag am 14. Oktober 2026 mit dem Thema „Stromnetze der Zukunft hingewiesen. Weiter gab es bereits eine sehr gut besuchte Infoveranstaltung der Gemeinde zu PV- Anlagen. Alle gemeindeeigenen Gebäude außer dem Rathaus und der Bauhof sind mit PV-Anlagen ausgestattet. Der Bauhof wird ab September saniert und wird dann ebenfalls mit einer PV-Anlage ausgestattet.
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Die kommunale Wärmeplanung wird beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Wärmeplanung beim Regierungspräsidium Stuttgart einzureichen und damit die Anforderungen des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg zu erfüllen. - Finanzzwischenbericht 1/2026
Zu Beginn der zweiten Hälfte des Haushaltsjahres erfolgt die alljährliche Vorlage eines Finanzzwischenberichts. Dieser beleuchtet die unterjährigen Entwicklungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt und prognostiziert einen möglichen Verlauf. Zudem wird eine voraussichtliche Entwicklung der Liquidität und der Verschuldung im Haushaltsjahr 2025 dargestellt. Kämmerer Johannes Seitzer stellt dem Gremium den Finanzzwischenbericht vor.
Der kommunale Finanzausgleich wurde anhand der Mai-Steuerschätzung für das Jahr 2026 neu berechnet. Einerseits kommt es zu einer deutlichen Verschlechterung beim Anteil an der Einkommenssteuer um -26.610,00 Euro. Andererseits sinkt die abzuführende Gewerbesteuerumlage um 27.500,00 Euro. Im Ergebnis ist somit mit einer leichten Verbesserung um +890,00 Euro zu rechnen.
Nach aktuellem Stand entstehen größere Abweichungen in der Grundsteuer B und Gewerbesteuer (Stand 10.07.2026). Während die Grundsteuer B – aufgrund weiterer Neuveranlagung von Wohngrundstücken (u. a. Umwandlung von Bauplätzen) – auf 295.101,32 Euro steigt (Ansatz 250.000,00 Euro), ist der aktuelle Stand der Gewerbesteuer auf 467.126,49 Euro deutlich gesunken (Ansatz 800.000,00 Euro). In der Planung wurden hierbei bereits Beträge für die neu angesiedelten Betriebe berücksichtigt, welche noch nicht veranlagt sind. Gleichzeitig wurden, aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, die Ansätze einiger Betrieb mittlerweile nach unten korrigiert. Zudem fielen bei mehreren Firmen nicht vorhersehbare Rückzahlungen aus Vorjahren an.
Die Verschuldung ist zum Stand 23.07.2026 planmäßig auf 2.250.607,- Euro gesunken. Aktuell hat somit die Gemeinde Schechingen eine Pro-Kopf-Verschuldung von 1.011,05 Euro. Der Schuldenstand wird zum 31.12.2026 weiter planungsgemäß auf 2.183.421,- Euro sinken.
Der Gemeinderat nimmt den Finanzzwischenbericht zur Kenntnis. - Bauangelegenheiten: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Am Haldenbach 2, Flst. 442/35
Die Bauherrschaft beabsichtigt den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nördlicher Schlossgarten“.
Das Bauvorhaben verstößt gegen folgende Festsetzungen:
- Die Garage ist mit einem Abstand von 1,50 m parallel zur öffentlichen Verkehrsfläche zulässig; geplant ist zum Teil nur 1,35 m. Die Unterschreitung des Mindestabstands beträgt damit bis zu 15 cm.
- Im Nordwesten soll die Zufahrt über eine nicht zulässige Fläche um 6 m erweitert werden.
Die Verwaltung sprach sich, aus Gründen der Verkehrssicherheit und um eine Bordsteinabsenkung im neuen Straßenbelag zu vermeiden, gegen die Zufahrt aus.
Gemeinderat Matthias Maier spricht sich für die Befreiung der Zufahrt aus. Er sieht hier keine Beeinträchtigungen für den fließenden Verkehr. Gemeinderat Dr. Thomas Maier spricht sich ebenfalls für die Befreiung aus, sofern sichergestellt ist, dass es zu keinen Sichtbehinderungen kommt. Gemeinderätin Inge Eßwein, spricht sich gegen die Befreiung aus. Sie vertritt die Meinung, dass es für Fußgänger und den fließenden Verkehr zu Gefährdungen kommen kann.
Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich mit 6 Zustimmen, 1 Enthaltung und 2 Gegenstimmen
dem Bauantrag zu und erteilte das Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben. - Anfragen aus dem Gemeinderat
Aus der Mitte des Gemeinderates wurden keine Anfragen gestellt. - Anfragen aus der Bürgerschaft
Ein Bürger äußerte sich kritisch zu den Befreiungen bei Baugesuchen. Er möchte den Gemeinderat dahingehend sensibilisieren, dass es dann ständig zu Ausnahme- und Befreiungsanträgen kommen wird. Bürgermeister Jenninger gab ihm hinsichtlich seiner Bedenken zwar Recht, betonte jedoch, dass das Instrument der Befreiung genau dafür gedacht sei, bei Besonderheiten des Einzelfalls passende Lösungen zu finden. - Verschiedenes
Aus der Mitte des Gemeinderats wurde angefragt ob die Sachbeschädigungen am Spielplatz Hirtenweg durch die Verursacher behoben wurden. Dies wurde von Seiten der Verwaltung verneint. Die Schmierereien an der Rutsche wurden durch die Mitarbeiter des Bauhofes beseitigt. Verursacher konnten bis dato leider nicht ermittelt werden.
Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 17.09.2026 statt.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.