Straßen- und Gehwegreinigung sowie Räum- und Streupflicht beachten
Aufgrund des bevorstehenden Winteranfangs weißt die Gemeinde auf die gültigen Regelungen hin. Gemäß der Räum- und Streupflichtsatzung sind Straßenanlieger verpflichtet:
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Gehwege und Fahrbandränder zu reinigen, bei Schneehäufungen zu räumen sowie bei Schnee-und Eisglätte zu bestreuen. Dies gilt in einer Breite, die einen Begegnungsverkehr ermöglicht, i. d. R. mindestens 1 Meter. |
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Die geräumten Flächen so mit den Nachbarn abzustimmen, dass eine durchgehende Benutzbarkeit der Flächen gewährleistet ist. |
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Die Flächen mit abstumpfendem Material wie Sand, Splitt oder Asche so zu bestreuen, dass sie von Fußgängern möglichst gefahrlos genutzt werden können. |
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Die Gehwege werktags bis 7 Uhr sowie sonn-und feiertags bis 8 Uhr zu räumen und zu streuen. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee-bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21 Uhr. |
Den vollständigen Wortlaut der Satzung finden Sie auf unserer Homepage www.schechingen.de unter der Rubrik „Rathaus“ im Reiter „Ortsrecht – Satzungen“. Eine Vernachlässigung der Pflicht kann, bei einem Unfall an dieser Stelle, zu schwerwiegenden Konsequenzen führen.