Straßen- und Gehwegreinigung sowie Räum- und Streupflicht beachten

Aufgrund des bevorstehenden Winteranfangs weißt die Gemeinde auf die gültigen Regelungen hin. Gemäß der Räum- und Streupflichtsatzung sind Straßenanlieger verpflichtet:

- Gehwege und Fahrbandränder zu reinigen, bei Schneehäufungen zu räumen sowie bei Schnee-und Eisglätte zu bestreuen. Dies gilt in einer Breite, die einen Begegnungsverkehr ermöglicht, i. d. R. mindestens 1 Meter.
- Die geräumten Flächen so mit den Nachbarn abzustimmen, dass eine durchgehende Benutzbarkeit der Flächen gewährleistet ist.
- Die Flächen mit abstumpfendem Material wie Sand, Splitt oder Asche so zu bestreuen, dass sie von Fußgängern möglichst gefahrlos genutzt werden können.
- Die Gehwege werktags bis 7 Uhr sowie sonn-und feiertags bis 8 Uhr zu räumen und zu streuen. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee-bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21 Uhr.

Den vollständigen Wortlaut der Satzung finden Sie auf unserer Homepage www.schechingen.de unter der Rubrik „Rathaus“ im Reiter „Ortsrecht – Satzungen“. Eine Vernachlässigung der Pflicht kann, bei einem Unfall an dieser Stelle, zu schwerwiegenden Konsequenzen führen.