Hinweis Halte- und Parkverbot in der Langenstraße

In den vergangenen Wochen hat die Gemeindeverwaltung Beschwerden erhalten, dass Fahrzeuge in der Langenstraße geparkt würden. Dies hat sich bei einer Kontrolle vor Ort bestätigt. Bitte beachten Sie, dass in der Langenstraße ortseinwärts ein Parkverbot („Fahrzeuge dürfen nicht länger als drei Minuten auf der Fahrbahn halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden“) und ortsauswärts ein absolutes Halteverbot besteht. Bei Parkverstößen drohen Verfahren aufgrund einer Ordnungswidrigkeit.