Gemeinderatssitzung 21.10.2021

In der Gemeinderatssitzung am 21.10.2021 wurden folgende Themen beraten und beschlossen:

  1. Bekanntgaben

    Der Vorsitzende gab den Beitritt der Gemeinde zum Verein Energiekompetenz OSTALB e. V. bekannt. Dieser berät neutral und kostenlos über die Themen Energie, erneuerbare Energien, Klimaschutz und Förderungsmöglichkeiten.
  2. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Nördlicher Schlossgarten“  nach § 13b BauGB

    Der Aufstellungsbeschluss bedeutet den ersten Schritt in Richtung neues Baugebiet „Nördlicher Schlossgarten“. Die Flächen für das Baugebiet sind bereits im Besitz der Gemeinde. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Nördlicher Schlossgarten“ im Verfahren nach § 13b BauGB.Die Verwaltung wurde beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Gewerbegebiet Kappelfeld“ 3.  Bauabschnitt

    Da die Nachfrage nach Gewerbebauplätzen hoch ist und die Gemeinde keine eigenen Flächen mehr zur Verfügung hat, ist es wichtig, das vorhandene Gewerbegebiet um einen 3. Bauabschnitt in östlicher Richtung zu erweitern.Das geplante Regenüberlaufbecken wurde im 2. Bauabschnitt noch nicht realisiert und muss nun im Zuge der Erweiterung realisiert werden. Durch das Gebiet verläuft eine Fernwasserleitung des Zweckverbandes Wasserversorgung Nordostwürttemberg (NOW). Diese Leitung soll an den äußeren Rand des neuen Gewerbegebietes verlegt werden. Die Kosten für die Tiefbauarbeiten trägt die Gemeinde. Die Materialkosten werden von der NOW übernommen. Durch die Verlegung können die Bauplätze optimal in rechteckigen Zuschnitten ausgewiesen und erschlossen werden. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Kappelfeld, 3. Bauabschnitt“ im Normalverfahren. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
  4. Beratung und Beschluss über die Zusammenlegung der KindergärtenRegenbogenland und St. Josef und den neuen Kindergartenvertrag mit der katholischen Kirchengemeinde Schechingen

    Bereits im Jahr 2017 wurden zum Thema Zusammenlegung der Kindergärten Gespräche mit der der katholischen Kirchengemeinde geführt. Damals wurden die Verhandlungen jedoch nicht zu einem Abschluss gebracht. Die Gemeinde hat im Frühjahr nichtöffentlich Eckpunkte für die Gespräche mit der Kirchengemeinde festgelegt. Bürgermeister Jenninger hat daraufhin die Gespräche wiederaufgenommen. An erster Stelle bei den Beratungen im Gemeinderat stand dabei das Wohl der Kinder und die Interessen der Eltern. Zudem sollten keine Nachteile für das bestehende Personal entstehen. Außerdem wurde ein wirtschaftlicher Betrieb der Einrichtung als wichtiger Punkt gesehen.Die Religionszughörigkeit spiele bei der Kindergartenanmeldung keine Rolle, sagte Bürgermeister Jenninger auf Nachfrage von Gemeinderat Dr. Thomas Maier zu. Es entstünden keine Nachteile zu kommunalen Einrichtungen.Der neue Kindergartenvertrag habe weitreichende Konsequenzen, bemerkte Gemeinderat Dr. Thomas Maier. Ihm fehlten Zahlen zur finanziellen Situation bei einer Zusammenlegung der Kindergärten. Er forderte eine Projektkostenberechnung und eine Aufstellung der aktuellen Kosten, der Kosten in der Übergangszeit und nach der Zusammenlegung sowie die Abrisskosten. Der Beschluss solle vertagt werden, bis die Daten vorliegen.Bürgermeister Jenninger gab zu bedenken, dass im Falle einer Vertagung der Entscheidung ein Antrag im Ausgleichsstock 2022 für den Kindergartenanbau voraussichtlich nicht gestellt werden kann. Der Architekten benötige ausreichend Zeit für die Planung und Kostenberechnung, dies sei jetzt schon knapp bemessen. Im Übrigen sei es schwer, die vielen unsicheren Variablen zu beziffern. Zusammengefasst gebe es drei Möglichkeiten: Weiterbestand der beiden getrennten Einrichtungen mit der aktuellen Kostenverteilung, eine Einrichtung unter der Trägerschaft der Gemeinde mit 100 Prozent Kostentragung durch die Gemeinde oder wie vorgeschlagen die Trägerschaft der Kirchengemeinde mit Kostenbeteiligung bei laufenden Kosten und Investitionen.Gemeinderat Wolfgang Barth sah es als keine glückliche Diskussion an. Vom Grundsatzbeschluss solle ein deutliches Signal ausgehen. Ihm lägen alle Informationen vor, die er für eine Beschlussfassung benötige. Ein Grundsatzbeschluss sollte gefasst werden. Die Kosten werden seiner Meinung nach sowieso auf die Gemeinde zukommen. Dies sei kaum zu beeinflussen. Für ihn überwiege der Nutzen für Kinder und Eltern durch eine höhere Qualität der Betreuung.Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich mit acht Zustimmungen und zwei Gegenstimmen dem Vertrag über den Betrieb und die Förderung des kirchlichen Kindergartens und der Zusatzvereinbarung zur Übernahme Trägerschaft des erweiterten Kindergartens zu.
  5. Vorstellung des Finanzzwischenberichts 2021 (Herr Binder)

    Kämmerer Wilfried Binder gab dem Gremium einen Überblick über den Ergebnis- sowie den Finanzhaushalt. Der Haushaltsplan 2021 weist ein ordentliches Ergebnis von minus 660.000 € aus. Durch Veränderungen im Ergebnishaushalt (z. B. Verbesserung durch geringere Personalaufwendungen 161.766,95 €, Verbesserung durch Saldo FAG und Steuern 172.067,51 €) kann das Ergebnis deutlich verbessert werden. Einen erheblichen Anteil daran hat das Gewerbesteueraufkommen mit voraussichtlich 606.000 €, was gegenüber dem Planansatz eine Verbesserung um rund 236.000 € bedeutet. Auf der Grundlage des neuberechneten kommunalen Finanzausgleichs ergibt sich für den Haushalt eine Mehrbelastung von rd. 67.000 €. Die Gemeinde Schechingen erreicht – wie weitere 31 Ostalbgemeinden – keinen Haushaltsausgleich unter Einbeziehung der Abschreibungen.Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 enthält eine Kreditaufnahme von 1.040.000 €, welche bisher aufgrund der guten Kassenlage nicht in Anspruch genommen werden musste. Mit Realisierung der im Haushaltsjahr 2021 geplanten Maßnahmen wird der Abfluss der liquiden Mittel zügig erfolgen, sodass im 1. Halbjahr 2022 mit der Kreditaufnahme zu rechnen ist. Die geplante Pro-Kopf-Verschuldung beträgt zum 31.12.2021 rund 609,31 €. Hierbei sind die noch nicht aufgenommenen Kredite bereits mit eingerechnete, bestätigte Kämmerer Wilfried Binder auf Nachfrage von Gemeinderat Michael Hertl.Kämmerer Wilfried Binder informierte das Gremium über eine Konsolidierungsliste mit 40 Punkten, die beleuchtet werden können. Diese Liste wird im Moment zu einem Konzept ausgearbeitet und voraussichtlich in der Dezembersitzung vorgestellt. Der Gemeinderat nahm den Finanzzwischenbericht 2021-1 zur Kenntnis. Bürgermeister Jenninger bedankte sich bei Kämmerer Wilfried Binder. Er hoffe, dass die gute Entwicklung sich fortsetzt und eine „schwarze Null“ erreicht werden kann.
  6. Beratung und Beschluss über die Satzung über die Benutzung des Kulturforums der Gemeinde Schechingen (Nutzungssatzung Kulturforum)

    Eine Nutzungssatzung für das Kulturforum sei ein lang gehegter Wunsch des Gemeinderats und der Bürgerschaft, informierte Bürgermeister Jenninger. Diese orientiere sich an ähnlichen Satzungen und wurde mit dem Musikverein, dem Gesangverein und den Krawall-Hexa abgestimmt. Die Anregungen der Vereine wurden berücksichtigt. Ziel ist es, dass die örtlichen Vereine – vor allem die kulturschaffenden – das Kulturforum primär nutzen können. Eine Nutzung für Trauungen ist ebenfalls vorgesehen. Für Familienfeste ist der Bürgersaal der Gemeindehalle besser geeignet.Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzung über die Benutzung des Kulturforums der Gemeinde Schechingen (Nutzungsantrag Kulturforum).
  7. Zustimmung zu Bauvorhaben
    1. Bauantrag – Neubau Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten,  Flst. 77, Hauptstraße 12

      Über diesen Bauantrag wurde bereits in der Gemeinderatssitzung am 22.07.2021 beraten. Das Einvernehmen wurde damals nicht erteilt, da es seitens des Gemeinderats noch Klärungsbedarf bestand.Die Fragen zum Thema Stellplätze und Einpassung in die Umgebungsbebauung (Höhe Gebäude und Giebelrichtung) wurden mit dem Baurechtsamt geklärt, stellte Bürgermeister Jenninger fest. Aus seiner Sicht lagen keine Versagensgründe gegen das Bauvorhaben vor. Seiner Meinung nach passt die Höhe des Gebäudes nicht in die Umgebungsbebauung, bemerkte Gemeinderat Matthias Maier. Gemeinderat Dr. Thomas Maier kritisierte, dass nicht wie gewünscht weitere Ansichtspläne eingereicht wurden. Er war der Ansicht, dass das Gebäude an der Stelle ein Stockwerk zu hoch sei. Gemeinderat Daniel Krull schloss sich der Meinung an. Die Ansicht habe eine erdrückende Wirkung auf den Betrachter, welcher den Zebrastreifen an dieser Stelle überquere. Aus einer Stellungnahme von Herrn Treuter vom Landratsamt war zu entnehmen, dass kritisch hinterfragt werden muss, ob sich das Gebäude aufgrund der geplanten Trauf- und Firsthöhe in die Umgebungsbebauung einpasst.Das Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben wurde aufgrund der Stimmengleichheit mit fünf Zustimmungen und fünf Gegenstimmen nicht erteilt.
    2. Bauantrag – Errichtung Carport über bestehende ehemalige Festmistlagerstätte, Flst. 1001, Jaugengasse 4

      Die Bauherrschaft beabsichtigt die Errichtung eines Carports über der bestehenden ehemaligen Festmistlagerstätte. Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben.
    3. Bauantrag – Restaufstockung des Obergeschosses, Erstellung eines Carports mit darüber liegendem Balkon, Flst. 12/4, Langenstraße 3

      Das Bauvorhaben liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan „Brühl“. Ein Teil des geplanten Carports mit dem darüber liegenden Balkon liegt außerhalb des Baufensters. Im Hinblick auf die beengten Platzverhältnisse der Bauherrschaft sei eine Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplans an dieser Stelle vertretbar, teilte Bürgermeister Jenninger mit. Seitens der Angrenzer bestünden keine Bedenken gegen das Bauvorhaben. Alle Zustimmungserklärungen liegen vor.Der Gemeinderat stimmte einstimmig den Befreiungen vom Bebauungsplan zu und erteilt sein Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben.
    4. Bauvoranfrage – Neubau einer Wohnanlage mit 3 Mehrfamilienhäusern und Tiefgarage, Flst. 1/11 + 1/12 + 1/13, Schloßgarten 3 + 3/1 + 3/2

      Bürgermeister Jenninger begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt den Sachgebietsleiter Projektentwicklung der Kreisbaugenossenschaft Ostalb, Herrn Uwe Leistner sowie den Architekten Herrn Wolfgang Ripberger. Bei dem geplanten Neubau einer Wohnanlage mit drei Mehrfamilienhäusern (23 Wohnungen) liegen als Verstöße die Dachform (statt Satteldach begrüntes Flachdach) sowie die Überschreitung der mathematischen Geschossflächenzahl vor. Die zweigeschossige Bauweise ist jedoch gewährt, unterstrich Herr Leistner.Der Vorsitzende bedankte sich für die Vorstellung des Projektes und sah darin ein Vorzeigeprojekt für die bauliche Entwicklung in Schechingen.Als geplanter Projektablauf zählte Herr Leistner die Einreichung des Bauantrages Ende 2021, den möglichen Baubeginn Mitte 2022 und die Fertigstellung Mitte 2024 auf. Der Gemeinderat stimmte einstimmig den Befreiungen vom Bebauungsplan zu und erteilte sein Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben.
  8. Anfragen aus dem Gemeinderat

    Gemeinderat Patrick Pfister fragte nach dem aktuellen Stand des in der Mai-Sitzung beauftragten externen Rentabilitätskonzepts für den Freibad-Kiosk. Das Gutachten der DEHOGA-Beratung soll in der November-Sitzung vorgestellt werden, antwortete Bürgermeister Jenninger. Der zuständige Mitarbeiter befinde sich im Moment im Urlaub.
  9. Anfragen aus der Bürgerschaft

    Es gab keine Anfragen aus der Bürgerschaft.
  10. Verschiedenes

    Es gab keine Themen zu diesem Tagesordnungspunkt. Abschließend verwies Bürgermeister Jenninger auf die nächste Sitzung am 18.11.2021.

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.