Gemeinderatssitzung vom 16.05.2024
In der Gemeinderatssitzung am 16.05.2024 wurden folgende Themen beraten und beschlossen:
- Bekanntgaben
Kauf Kronenstraße 9 zur FlüchtlingsunterbringungDas Grundstück und Gebäude Kronenstraße 9 wurde von der Gemeinde erworben, gab der Vorsitzende bekannt. Es soll für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden.Verkauf ehemaliges Waaghäusle LeinweilerDas ehemalige Waaghäusle in Leinweiler im Brunnenfeldweg wurde verkauft.Zuwendungsbescheid Klimaangepasstes WaldmanagementBürgermeister Jenninger informierte über den eingegangenen Zuwendungsbescheid aus dem Programm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ in Höhe von 990,- Euro für den Gemeindewald.Ablehnung Förderanträge Kanalsanierung Sebastiansweiler, Kanalsanierungsprogramm und Geröllfang KläranlageDie drei Förderanträge für die Kanalsanierung Sebastiansweiler, das Kanalsanierungsprogramm und den Geröllfang für die Kläranlage wurden erneut abgelehnt. Die Programme seien leider mehrfach überzeichnet, berichtete der Vorsitzende. - Vorstellung einer Gewerbeansiedlung
Dieser Punkt wurde von der Tagesordnung genommen. Die Planungen der Firma seien leider noch nicht fertig, berichtet Bürgermeister Jenninger. Die Firma möchte jedoch zuerst ihre Mitarbeiter informieren. Die Vorstellung soll in der nächsten Sitzung im Juli stattfinden. - Austellungsbeschluss Sondergebiet Lebensmittelmarkt Schechingen-Süd
Es sei sehr erfreulich, dass die Firma Netto sich an der Errichtung eines Lebensmittelmarktes in der Gemeinde Schechingen interessiert, betonte Bürgermeister Jenninger. Mit der Durchführung des Projekts hat sie den Projektentwickler Weiß Projekt GmbH aus Westhausen beauftragt.Zur Einleitung des Bebauungsplanverfahren muss zunächst der Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Ziel sei die Eröffnung des Lebensmittelmarktes spätestens im Sommer 2026, informierte der Vorsitzende.Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Schechingen-Süd“ wird auf Antrag des Vorhabenträgers vom 06.05.2024 nach § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt und in einem Normalverfahren durchgeführt. Maßgebend für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist der Lageplan des Planungsbüros LKP vom 29.04.2024. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. - Beschluss über die Satzung zur Änderung der Satzung über die
Benutzung des Gemeindekindergartens Die Vertreter des Städtetags, Gemeindetages und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf eine gemeinsame Empfehlung für die Höhe der Elternbeiträge in den Kindergartenjahren 2024/25 (Erhöhung um 7,5 Prozent) sowie 2025/26 (Erhöhung um 7,3 Prozent) verständigt. Aufgrund der Laufzeit des aktuellen Tarifvertrags kann die Festlegung in diesem Jahr ausnahmsweise bereits für zwei Jahre getroffen werden. Dies gibt sowohl den Eltern als auch den Trägern eine längere Planungssicherheit.Für einen Betreuungsplatz in der Kleinkindgruppe (Krippe) für Kinder, die älter als 2 Jahre sind, gilt in der Gemeinde Schechingen auch weiterhin ein reduzierter Gebührensatz.Zusätzliche Angebotsformen können jederzeit in die Satzung aufgenommen bzw. diese geändert werden, bemerkte Bürgermeister Jenninger zu den Bedenken von Gemeinderat Dr. Thomas Maier, im Hinblick auf ein geändertes Konzept in Zusammenhang mit der Änderung der Trägerschaft ab 2025.Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich mit 8 Zustimmungen und 1 Gegenstimme die Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung des Gemeindekindergartens. - Erweiterung Kindergarten Regenbogenland - Vergabebeschluss
2. Ausschreibungspaket
Die Arbeiten für die Erweiterung des Kindergartens Regenbogenland liegen voll im Zeitplan bzw. teilweise voraus, informierte Bürgermeister Jenninger einleitend. Am 30.04.2024 fand die Submission für die Gewerke des 2. Ausschreibungspakets (Innenausbau) statt. Erfreulicherweise liegt das 2. Vergabepaket 64.559,82 Euro unter der Kostenberechnung. Durch die Entfernung von massiven Fundamenten im Bereich Übergang Kindergarten – Mensa sind jedoch unvorhersehbare Mehrkosten in Höhe von rd. 30.000 Euro entstanden.Der Gemeinderat stimmte einstimmig den Vergaben entsprechend der Vergabevorschläge zu: a) Trockenbau: Rossaro Gipsbau GmbH, Aalen zum Angebotspreis von 94.906,33 Euro (brutto)
b) Estricharbeiten: Ade Fußbodenbau GmbH, Backnang zum Angebotspreis von 27.422,65 Euro (brutto)
c) Fliesenarbeiten: Von AU Gehrung Fliesen GmbH, Nürtingen zum Angebotspreis von 24.261,48 Euro (brutto)
d) Bodenbelagsarbeiten: Böhmler GmbH, Korntal-Münchingen zum Angebotspreis von 34.780,78 Euro (brutto). - Beschluss über den „öffentlich-rechtlichen Vertrag über den Anschluss
der Gemeinde Schechingen an die Kläranlage Horn und die Erweiterung und Strukturverbesserung der Kläranlage Horn“Ein endgültiger Beitritt zum Zweckverband erfolgt erst mit Inbetriebnahme der Anbindung der Sammelkläranlage Schechingen an die Verbandskläranlage Horn. Damit in der Zwischenzeit – insbesondere der Bauphase – die gegenseitigen Rechte und Pflichten sowie die Kostentragung klar geregelt sind, haben die Gemeinde und der Zweckverband einen öffentlich-rechtlichen Vertrag ausgehandelt.Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich mit 6 Zustimmungen und 3 Gegenstimmen dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrag über den Anschluss der Gemeinde Schechingen an die Kläranlage Horn und die Erweiterung und Strukturverbesserung der Kläranlage Horn zu. - Beschluss über die Satzung zur Änderung der Regelung des
Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde SchechingenDie Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung basiert auf der Verordnung des Innenministeriums über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr (Verordnung Kostenersatz Feuerwehr – VOKeFw). In dieser Verordnung gab es zum 19.03.2024 – aufgrund deutlich gestiegener Kosten – eine Anpassung der Stundensätze für die Feuerwehrfahrzeuge. Um die Änderung in örtliches Recht zu überführen, ist eine Anpassung der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung der Gemeinde Schechingen erforderlich, berichtete Kämmerer Johannes Seitzer.Hier die Änderungen in der Übersicht:Mannschaftstransportwagen 34,00 € / Stunde (bisher 20,00 € / Stunde), Feuerlöschfahrzeug HLF 10 198,00 € / Stunde (bisher 135,00 € / Stunde), Feuerlöschfahrzeug LF 8/6 172,00 € / Stunde (bisher 120,00 € /Stunde).Eine Kostenersatzpflicht tritt hierbei nur in den in § 3 der Satzung genannten Fällen ein.Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Satzung zur Änderung der Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schechingen zu. - Grundlagenbeschluss über die Behandlung der Jahresergebnisse Betrieb gewerblicher Art „Wasserversorgung“ und Breitbandversorgung“
Grundsätzlich zählen zugeführte Gewinne eines Betriebs gewerblicher Art (BgA) für die Gemeinde als Einkünfte aus Kapitalvermögen und müssten dadurch versteuert werden. Sollten diese Gewinne jedoch nicht ausgeschüttet, sondern den Rücklagen dieser BgA zugeführt werden, sind sie nicht als Kapitaleinkünfte zu werten. Die Verwaltung schlägt daher folgendes Vorgehen vor: a) BgA Wasserversorgung
Gemeinde Schechingen führt jeglichen Gewinn des Betriebes „Wasserversorgung“ steuerlich einer Rücklage zu. Dieser Beschluss gilt für das Wirtschaftsjahr 2023 sowie alle folgenden Wirtschaftsjahre des Betriebes. Die Rücklage soll phasengleich der Durchführung von Investitionen und der Tilgung betrieblicher Verbindlichkeiten dienen. Alle Gewinne, einschließlich der verwendeten Rücklagen, werden auf neue Rechnung vorgetragen. Gewinne des Betriebes „Wasserversorgung“ werden nicht außerhalb des jeweiligen Betriebes gewerblicher Art verwendet.Das Stehenlassen der Gewinne wird anhand der Rechnungslegung des Betriebes gewerblicher Art nachgewiesen. Falls Grundstücke, Beteiligungen oder andere Vermögensgegenstände aus dem Betrieb gewerblicher Art entnommen wurden oder werden, hat der Betrieb stets Anspruch auf den Marktwert (Teilwert). Falls ein Verlust beim Betrieb gewerblicher Art „Wasserversorgung“ entsteht, wird dieser von der Kommune ausgeglichen.a) BgA Breitbandversorgung
Gemeinde Schechingen führt jeglichen Gewinn des Betriebes „Breitbandversorgung“ steuerlich einer Rücklage zu. Dieser Beschluss gilt für das Wirtschaftsjahr 2023 sowie alle folgenden Wirtschaftsjahre des Betriebes. Die Rücklage soll phasengleich der Durchführung von Investitionen und der Tilgung betrieblicher Verbindlichkeiten dienen. Alle Gewinne, einschließlich der verwendeten Rücklagen, werden auf neue Rechnung vorgetragen.Gewinne des Betriebes „Breitbandversorgung“ werden nicht außerhalb des jeweiligen Betriebes gewerblicher Art verwendet.Das Stehenlassen der Gewinne wird anhand der Rechnungslegung des Betriebes gewerblicher Art nachgewiesen. Falls Grundstücke, Beteiligungen oder andere Vermögensgegenstände aus dem Betrieb gewerblicher Art entnommen wurden oder werden, hat der Betrieb stets Anspruch auf den Marktwert (Teilwert). Falls ein Verlust beim Betrieb gewerblicher Art „Breitbandversorgung“ entsteht, wird dieser von der Kommune ausgeglichen.Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Grundlagenbeschluss über die Behandlung der Jahresergebnisse für den BgA Wasserversorgung und BgA Breitband zu. - Bauangelegenheiten
Errichtung eines Carports, Flst. 1/54, Schloßgarten 37Nach Aussage der Kreisbaumeisterstelle ist das Bauvorhaben verfahrensfrei, da es die genehmigungspflichtige Größe unterschreitet. Da das Carport jedoch teilweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche errichtet werden soll, verstößt es gegen die Festsetzungen des Bebauungsplans. Die Bauherrschaft hat daher einen Befreiungsantrag gestellt. Die Kreisbaumeisterstelle hat die Gemeinde gebeten, über den Befreiungsantrag zu beraten. Sofern das Carport einen Mindestabstand von 1 m zur Straßenkante einhält, kann aus Sicht der Verwaltung der Befreiung zugestimmt werden. Andernfalls besteht die Gefahr einer Sichtbehinderung für den Verkehr auf der Straße.Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich mit 7 Zustimmungen und 1 Enthaltungder beantragten Befreiung unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1 m zur Straßenkante zu. Gemeinderat Michael Hertl war bei der Abstimmung abwesend.Errichtung eines Pultdaches auf vorhandene Garage, Flst. 3, Langenstraße 16Das Bauvorhaben liegt nicht im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans, sondern im historischen Innenbereich. Das Vorhaben ist daher nach den Maßgaben des § 34 BauBG zu beurteilen. Es muss sich „nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung muss gesichert sein“.Da es sich lediglich um eine Änderung der Dachform einer bestehenden Garage handelt, bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken hinsichtlich der Einfügung in die nähere Umgebung. Die Verwaltung empfiehlt, das Einvernehmen zu erteilen.Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben. - Anfragen aus dem Gemeinderat
LebensmittelmarktDer zweite Interessent für einen Lebensmittelmarkt hat seine Bewerbung von sich aus zurückgezogen, berichtete der Vorsitzende auf Nachfrage von Gemeinderat Wolfgang Sachsenmaier.Rückblick Gemeinderat Bernd Nachtnebel nahm die letzte Sitzung zum Anlass, um einen kleinen Rückblick auf die vergangene Periode des Gemeinderats zu werfen. Er berichtete von weit mehr als den vorgesehenen Sitzungen, z. B. Klausuren und Besichtigungsfahrten. Als Ziele wurden zu Beginn der Legislaturperiode die Erhaltung der Nahversorgung, die ärztliche Versorgung, die Kinderbetreuung, Wohnen und Arbeiten, der Breitbandausbau, der ÖPNV und die Erhaltung des Freibads genannt. Ein namhafter Anbieter von Lebensmitteln interessiert sich für die Ansiedlung in Schechingen, die Erweiterung des Kindergartens ist im Bau und sowohl ein Wohn- als auch ein Gewerbegebiet sind erschlossen, berichtete Herr Nachtnebel. Der Breitbandausbau ist fast abgeschlossen bzw. befindet sich in der Realisierung und die Erhaltung bzw. die Sanierung des Freibades ist auf einem guten Weg. Viele weitere Themen seien in Arbeit. Die Themen Ärztliche Versorgung und ÖPNV seien von vielen äußeren Faktoren abhängig, welche nicht in den Händen des Gemeinderats liegen. Herr Nachtnebel bedankte sich bei den Mitgliedern, auch den bereits ausgeschiedenen, des Gemeinderats für die gute Zusammenarbeit und bei Bürgermeister Jenninger für sein großes Engagement. Er wünschte dem neuen Gremium eine ebenso gute Zusammenarbeit und ein gutes Gelingen für die weiteren Projekte, die in der Gemeinde Schechingen anstehen. - Anfragen aus der Bürgerschaft
GewerbeflächeEr finde es nicht gut, dass nicht bekannt ist, welche Firma die Gewerbefläche kaufen wird, monierte ein anwesender Bürger. Grundstücksangelegenheiten seien immer nichtöffentlich, bemerkte Bürgermeister Jenninger dazu. Er finde das Vorgehen, zuerst die eigenen Mitarbeiter und dann die Öffentlichkeit zu informieren richtig.Mehrkosten KindergartenEr finde die anfallenden Mehrkosten von 30.000 Euro für die Entfernung der Beton-Fundamente im Kindergarten viel, bemerkte der Bürger. Es müsse ein Nachweis gefordert und geprüft werden. Bürgermeister Jenninger bemerkte, dass der Umfang der notwendigen Arbeiten von außen schwer nachzuvollziehen sei. Die Fundamente seien jedenfalls sehr massiv gewesen, wofür jedoch keine Notwendigkeit ersichtlich sei. Der Architekt werde die Mehrarbeiten – wie alle Arbeiten auf Rapport – genau prüfen.StraßenbeleuchtungIhm sei nicht bekannt warum die Straßenbeleuchtung am Mittwoch, den 15.05.2024 nachts teilweise nicht funktionierte, bemerkte Bürgermeister Jenninger auf Nachfrage eines Bürgers. Normalerweise erhalte er bei einem Ausfall immer eine schriftliche Mitteilung, dies sei bisher nicht erfolgt.Mängelliste KulturforumEin Bürger bemerkte, dass er den defekten Dimmer bereits im November in die Mängelliste eingetragen habe. Der Hausmeister habe die Reparatur bereits beauftragt, betonte Bürgermeister Jenninger. Er werde nachhaken, weshalb dies immer noch nicht erfolgt ist.Dank an GemeinderatEin Bürger sprach den Mitgliedern des Gemeinderats seinen Dank für die geleistete Arbeit in den vergangenen fünf Jahren aus.Berichte GemeinderatssitzungenEin Bürger beanstandete, dass die Berichte über die Gemeinderatsitzungen erst spät im Amtsblatt erscheinen. In der Vergangenheit sind die Berichte immer umgehend veröffentlicht worden, betonte der Vorsitzende. Aufgrund der aktuellen Personalsituation bei der Gemeindeverwaltung habe Frau Ziegler jedoch Aufgaben einer anderen Mitarbeiterin mitübernommen. Daher dauere es aktuell leider etwas länger. Laufende Aufgaben hätten im Moment Vorrang. Ab Juli ist die Verwaltung wieder voll besetzt und wird dann die Berichte wieder schneller erstellen. - Verschiedenes
Sperrung Schechingen – Holzhausen bis 17.05.2024Die Straße Schechingen – Holzhausen ist bis 17.05.2024 gesperrt. Bürgermeister Jenninger entschuldigte sich für die späte Information. Der Termin der Sperrung ist der Gemeindeverwaltung erst nach dem Redaktionsschluss für das Amtsblatt mitgeteilt worden. Den Hinweis in den Tageszeitungen haben evtl. nicht alle Anwohner wahrgenommen.Schulbusdirektverbindung Schechingen – AbtsgmündAktuell prüft der Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität des Landratsamts die Einrichtung einer Schulbusdirektverbindung zwischen Schechingen und Abtsgmünd für den Schulbeginn 07:30 Uhr, berichtete Bürgermeister Jenninger. Die Anregung dazu kam von Gemeinderat Schwind.Eröffnung icotek Freibad am Montag, den 20.05.2024Das icotek Freibad Schechingen öffnet – aufgrund der guten Wetterprognose für diesen Tag – am Pfingstmontag, den 20.05. von 13 bis 19 Uhr. Aufgrund der großen Schäden im Schwimmerbecken und der geplanten Sanierung des Bades ist in der Saison 2024 nur ein eingeschränkter Betrieb möglich. Geöffnet sind das Kinderbecken, die große Liegewiese, der Sport- und Spielbereich sowie das Kiosk. Das Schwimmerbecken muss hingegen leider geschlossen bleiben.Rückblick Legislaturperiode 2019 - 2024Bürgermeister Jenninger schaute auf die vergangene Legislaturperiode zurück. Er erinnerte an die Klausursitzung am 02.12.2020 und die dabei erstellte Projektliste. Folgende umgesetzten Projekte zählte der Vorsitzende auf: Abschaffung unechte Teilortswahl, Austausch Heizungsanlage Feuerwehr/Bauhof, Anschaffung Meili + ISEKI für den Bauhof, Anlagen von Blühstreifen, Anschaffung Geschwindigkeitsanzeigen, Bebauungsplan + Erschließung Nördlicher Schlossgarten, Bebauungsplan + Erschließung Kappelfeld, 3. BA, Bebauungsplan Solarpark Gröninger Feld, Bebauungsplan Brühlgärten, Betriebskonzept Freibadkiosk, Biotopverbundplanung, Breitbandausbau Weiße Flecken, Breitbandausbau Graue Flecken, Durchführung Landtagswahl + Bürgermeisterwahl, Erlass einer Stellplatzsatzung, Erneuerung Heizungssteuerung Gemeindehalle, Errichtung Einlaufbauwerk Haldenbach, Errichtung Dorfladen Ortsmitte, Errichtung Schulgartenhütte, Errichtung PV-Anlage Kläranlage, Erweiterung Feuerwehrhaus, Erweiterungsbau Kindergarten, Fassadensanierung Rathaus, Fassadensanierung Gemeindehalle, Feier 50 Jahre Ostalbkreis, Flüchtlingsunterbringung + Einrichtung Gemeinschaftsunterkunft, Kanalsanierungsprogramm, Leckortung Freibad, Neugestaltung Schulhof, Planung Geröllfang Kläranlage, Planung Kanalsanierung Sebastiansweiler, Planung Anbindung Sammelkläranlage Horn, Planung Lückenschluss Radweg Schechingen Holzhausen, Qualifizierter Mietspiegel, Sanierungsgutachten + Entwurfsplanung Freibadsanierung, Sanierung Feldweg Riedenloh – Mühlenbach, Schließung Ganztagsschule + Start kommunales Betreuungsangebot, Umrüstungsprogramm Straßenbeleuchtung, Vergabe Betriebsführung Wasserversorgung, Vergabe Betriebsführung Straßenbeleuchtung, Verkehrsteiler + Gehweg Leinweiler, Verkäufe diverser Bau- und Gewerbebauplätze, Verschiedener Grunderwerb (Bauland, Wald, Naturschutz), Verschiedene Personalentscheidungen, Zusammenlegung Kindergärten Regenbogenland – St. Josef.Diese Agenda könne sich sehen lassen, unterstrich Bürgermeister Jenninger, es sei in den vergangenen vier Jahren viel erreicht worden. Beim Erhalt und Ausbau der Infrastruktur sei ein großer Schritt nach vorne gemacht worden. Das Gremium habe es geschafft, durch kluge und weitsichtige Entscheidungen die Gemeinde ein großes Stück voranzubringen. Die positive Wirkung vieler Entscheidungen werde sich erst in den nächsten Jahren zeigen. Er bedankte sich bei allen Ratsmitgliedern und freute sich auf eine weitere Zusammenarbeit mit den alten und den neuen Mitgliedern des Gemeinderats. Der Vorsitzende wies noch auf die Kommunalwahl am Sonntag, den 09.06.2024 hin. Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 18.07.2024 statt.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an. Die Protokolle der Gemeinderatssitzungen können auf der Homepage der Gemeinde in der Rubrik „Sitzungen des Gemeinderats“ eingesehen werden.