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Ehrenamtliche Fahrer mit Bürgermeister Jenninger und dem Bürgerrufauto

Bürgerrufauto

Ehrenamtliche Fahrerinnen und Fahrer gesucht

Da die Nachfragen nach Fahrten wieder steigen und wir unser Angebot weiter anbieten möchten, suchen wir ehrenamtliche Fahrerinnen und Fahrer. Bei Interesse melden Sie sich bitte unverbindlich für Informationen bei Frau Keller, Tel. 92197-13. Vielen Dank.

Schechinger Bürgerrufauto fährt

Hierzu stellen Bürgerinnen und Bürger aus Schechingen ihre Freizeit für den Fahrdienst zur Verfügung. Sie fahren unentgeltlich und ehrenamtlich montags bis freitags zwischen 8.00 bis 18.00 Uhr. Ziele werden im Umkreis von ca. 20 km angefahren. Die Fahrt beginnt und endet an der Haustür.

Berechtigte
Mobile Seniorinnen und Senioren ab „60“ Jahren
Mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger
Personen in Begleitung eines Berechtigten

Ziele können sein
Fahrt zum Arzt, Apotheke, Geburtstagsfeier, Bahnhof etc. Alle möglichen Ziele zur Bewältigung der täglichen Bedürfnisse. Ausgenommen: Fahrt zum Corona-Test.
 
Wie wird die Fahrt angemeldet?
Bei der Gemeindeverwaltung Schechingen, Telefon: 07175/92197-13 (Frau Keller), spätestens am Vortag bis 12 Uhr (freitags bis 11.00 Uhr).


Sie können durch eine freiwillige Spende zur Aufrechterhaltung des Fahrdienstes beitragen. Da es sich um einen freiwilligen Fahrdienst handelt, besteht kein Rechtsanspruch auf eine Fahrt.

Da es sich um einen ehrenamtlichen sozialen Fahrdienst handelt, ist eine Begleitung z.B. beim Einkaufen, in die Arztpraxis, usw. nicht vorgesehen. Es dürfen keine Fahrten ausgeführt werden, welche von der Krankenkasse bezahlt werden. Kinder unter 12 Jahre dürfen nicht gefahren werden. Es können Personen mit Rollator,  jedoch keine Personen mit Rollstuhl befördert werden. Tiere dürfen nicht transportiert werden.

Datenschutz

Gemeinde Schechingen, November 2021

 
 Information der Gemeinde Schechingennach Art. 13 und 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)zur Inanspruchnahme des gemeindlichen „Bürgerrufautos“  
In der Gemeinde Schechingen stellen sich ehrenamtliche Fahrerinnen und Fahrer für einen durch die Gemeinde organisierten sozialen Fahrdienst zur Verfügung. Ziel ist insbesondere, auch älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Möglichkeit zu geben, für das tägliche Leben notwendige Fahrten im gemeindlichen Umkreis absolvieren zu können.
 
Hierbei ist uns der Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr wichtig. Wir informieren Sie daher gemäß Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung der europäischen Union über den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten:
 
Verantwortlich für die rechtmäßige Verarbeitung der Daten und den Datenschutz ist die Gemeinde Schechingen, Marktplatz 1, 73579 Schechingen, Herr Bürgermeister Stefan Jenninger (Tel. 07175/92197-0, www.schechingen.de, Mail: info@schechingen.de).
 
Der Datenschutzbeauftragte der Gemeinde Schechingen ist: Komm.ONE AöR
Krailenshaldenstraße 44
70469 Stuttgart
Telefonnummer: +49 711 8108-14444

datenschutz@schechingen.de
 
Die Verarbeitung Ihrer Daten (Name, Vorname, Start-/Ziel-Adresse, Telefonnummer, Mailadresse) erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1b) DS-GVO. Durch die Anmeldung des Fahrwunsches und dessen Bestätigung wird ein Dienstvertrag nach § 611 ff. BGB (Vertrag zu Gunsten Dritter) mit der Gemeinde Schechingen abgeschlossen. Die Daten werden ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Fahrdienste durch das Bürgerrufauto verarbeitet.
 
Daten werden grundsätzlich bei Ihnen direkt erhoben, wenn Sie Ihre Mitfahrwünsche anmelden. Mit dieser Anmeldung (Vertragsabschluss) ist auch Ihr Einverständnis zur Verarbeitung Ihrer o.g. persönlichen Daten verbunden. Die Daten werden nur zu diesem Zweck an die ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrer. Die Fahrerinnen und Fahrer sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
 
Bitte beachten Sie, dass ohne Angabe Ihrer Daten die Erfüllung Ihres Fahrtwunsches nicht möglich ist.
 
Bezüglich Ihrer Daten Sie haben Sie ein Recht auf Widerspruch, Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Löschung.
 
Ihre Daten werden für die Dauer der Bearbeitung bzw. für die Dauer der Gewährung der beantragten Leistung verarbeitet. Danach werden die Daten gemäß einer (gesetzlichen) Aufbewahrungsfrist 2 Jahre gespeichert. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht.
 
Soweit Sie sich durch die Verarbeitung personenbezogener Daten in Ihren Rechten verletzt fühlen, steht Ihnen ein Recht zur Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Königstraße 10a, 70173 Stuttgart, Postfach 102932, 70025 Stuttgart, Tel.: 0711 / 615541-0, Fax: 0711 / 615541-15, poststelle@lfdi.bwl.de zu.