Gemeinderatssitzung 18.11.2021

In der Gemeinderatssitzung am 18.11.2021 wurden folgende Themen beraten und beschlossen:

  1. Bekanntgaben
    1. Absage Weihnachtsmarkt

      Auf Grund der hohen Auflagen (2G-Regel und Maskenpflicht) haben die Gemeinde Schechingen und die örtlichen Vereine als gemeinsame Veranstalter den am 27.11.2021 geplanten Weihnachtsmarkt abgesagt. Bürgermeister Jenninger bedauerte dies, die Gesundheit der Besucherinnen und Besucher und der ehrenamtlichen Helfer hat jedoch oberste Priorität.
    2. Zuwendungsbescheid Beratungs- und Planungsleistungen Breitbandausbau „Graue Flecken“

      Bürgermeister Jenninger gab den Eingang des Zuwendungsbescheides für Beratungs- und Planungsleistungen zum Breitbandausbau „Graue Flecken“ in Höhe von 50.000 € bekannt.
  2. Vorstellung der Ergebnisse der Betriebsanalyse Freibadkiosk
    (Herr Wernscheid – DEHOG-Beratung)

    In der Gemeinderatssitzung am 20.05.2021 wurde beschlossen, Untersuchungen anzustellen und ein Konzept mit Maßnahmen zur Verbesserung der Rentabilität des Freibadkiosk ab dem Jahr 2022 zu erstellen. Mit der Betriebsanalyse wurde die DEHOGA Beratung beauftragt. Der zuständige DEGOHA-Mitarbeiter Herr Wernscheid stellte die Ergebnisse der Analyse vor und präsentierte Vorschläge zur Verbesserung der Rentabilität. Herr Wernscheid stellte zunächst sich und seine Expertise in Sachen Gastronomie vor. Er erläutere die Trends in der Bädergastronomie, die Statistik der Besucherzahlen und den Ist-Stand im Freibadkiosk. Herrn Schuster sprach er ein Lob aus. Dieser habe pragmatisch und mit viel Leidenschaft das Beste aus der Situation gemacht. Im Einzelnen ging Herr Wernscheid auf den Warenaufwand, die Erlöse, die Wareneinsatzquote, die wirtschaftlichen Rahmendaten und die Personalkosten ein.
    Die baulichen Voraussetzungen des Kiosks – mit Trennung von Kasse sowie Küchen- und Ausgabebereich – bezeichnete er in betriebsorganisatorischer Hinsicht als suboptimal. Dies sei einerseits nicht kundenfreundlich und führe andererseits zu einem höheren Personalaufwand bzw. längeren Wartezeiten.
    Gerade bei den Personalkosten habe es ein kommunal betriebener Kiosk schwer, da die Löhne im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst 50 – 60 Prozent höher lägen als die in der Gastronomie übliche Entgelte. Bei den Gehältern in der Gastronomie sei in nächster Zeit wegen des Personalmangels jedoch eine spürbare Erhöhung zu erwarten.
    Die Preise des Freibadkiosk würden deutlich unter den in Bädern und Freizeiteinrichtungen üblichen Marktpreisen liegen und sich eher an Supermarktpreisen orientieren. Für den August 2021 rechnete er beispielhaft vor, dass allein mit marktüblichen Preisen für die zehn meistverkauften Artikel über 600 € mehr Umsatz erzielt worden wären.
     
    Im Ergebnis sah er zwei mögliche Stellschrauben zur Erhöhung der Rentabilität: Die Warenaufwandsquote und die Personalkosten. Aus Sicht der DEGOGA Beratung ergeben sich vier Optionen für einen wirtschaftlicheren Betrieb des Freibadkiosks: Schließung der Gastronomie und Aufstellung von Automaten, Veränderung der Preise und Verbesserung der Warenpräsentation, Umrüstung des Verkaufsraums, Verkleinerung des Kiosks zu einem Ausgabekiosk ohne Verkaufsraum und gleichzeitige Übernahme der Eintrittskontrolle.
    Zum Thema Verpachtung des Kiosks stellte Herr Wernscheid fest, dass dies nur im Nebenerwerb möglich sei. Die Erwirtschaftung eines ausreichenden Unternehmenslohns sei – wenn überhaupt – nur pachtfrei möglich. Auskömmlich sei ein im Haupterwerb betriebener Kiosk i. d. R. erst ab mindestens 60.000 Besuchern pro Jahr. Für eine Verpachtung müssen ebenfalls zunächst die skizzierten Rahmenbedingungen geschaffen werden. Zudem sah er das Risiko eines häufigen Pächterwechsels und den damit verbundenen Verschlechterungen im Service für die Freibadbesucher.
    Die Gemeinderäte Marco Schwind und Wolfgang Sachsenmaier regten die Bildung eines Ausschusses zum Thema an. Das Thema solle nicht ins neue Jahr verschoben werden. Der Gemeinderat sah eine hohe Priorität darin, in diesem Bereich Kosten zu sparen. Bürgermeister Jenninger nahm den Prüfauftrag mit und sagte zu, in der nächsten Sitzung einen Vorschlag zu präsentieren.
  3. Beratung und Beschluss über die Satzung über die
    Stellplatzverpflichtung („Stellplatzsatzung“) der Gemeinde Schechingen

    Das Parken von privaten PKWs auf öffentlichen Flächen und Straßen stelle ein zunehmendes Problem dar, schilderte der Vorsitzende. Auf Wunsch des Gemeinderats sollten ausreichend Stellplätze pro Wohneinheit vorhanden sein. Die Landesbauordnung (LBO) schreibt bei der Errichtung von Gebäuden für jede Wohnung die Herstellung eines geeigneten Stellplatzes für Kraftfahrzeuge vor. In einer früheren Version der LBO lag dieser Wert noch bei 1,5. Die LBO sieht die Möglichkeit für Kommunen vor, die Stellplatzverpflichtung auf bis zu zwei Stellplätze zu erhöhen. Die Stellplatzsatzung gilt ab dem Zeitpunkt des Beschlusses, betonte Bürgermeister Jenninger auf Nachfrage von Gemeinderat Wolfgang Barth.
    Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich mit 9 Zustimmungen und 1 Gegenstimme die Satzung über die Stellplatzverpflichtung („Stellplatzsatzung“) der Gemeinde Schechingen.
  4. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Solarpark Gröninger Feld“

    Einleitend informierte Bürgermeister Jenninger darüber, dass es sich um ein privates Vorhaben auf dem eigenen Grundstück der Antragsteller im Gewann „Gröninger Feld“ handelt. Geplant ist die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf einer Fläche von 39.496 m². Es sei gut und wichtig dezentral regenerativen Strom zu erzeugen, teilte der Vorsitzende mit. Die Prüfung durch den Naturschutz muss noch stattfinden. Hierfür müssen zunächst die planerischen Grundlagen geschaffen werden.
    Er stehe solchen Projekten grundsätzlich positiv gegenüber, bemerkte Gemeinderat Dr. Thomas Maier. Jedoch störe er sich am bestehenden Zeitdruck. Er äußerte seine Bedenken, da es sich um eine Fläche handelt, die landwirtschaftlich genutzt wird und dann wegfalle. Zudem liege die Fläche in unmittelbarer Nähe des Biotops, für das viel investiert und extra eine Freileitung verlegt wurde. Das Biotop würde von vielen Menschen zur Naherholung genutzt und stelle einen Rückzugsort für viele Tiere dar. Gemeinderat Dr. Thomas Maier erkundigte sich nach der Auslastung der Anlage und ob es Konsequenzen für bereits installierte und noch zu installierende Solaranlagen in den neu ausgewiesenen Gewerbe- und Neubaugebieten nach sich ziehe. Er fragte nach, ob Rücklagen für eine mögliche Insolvenz gebe, ab welchen Zeitraum und in welcher Höhe mit Gewerbesteuer-Einnahmen zu rechnen sei und ob die Gemeinde aufgrund der Freileitung mit Einschränkungen zu rechnen habe.
    Der Zeitdruck entstehe dadurch, dass der Netzbetreiber ODR seine vorläufige Zusage für einen Netzanschluss am nächstgelegenen Anschlusspunkt nur bis zum 18. November 2021 aufrechterhält, berichtete Bürgermeister Jenninger. Stellungnahmen von der zuständigen Träger öffentlicher Belange werden im weiteren Verfahren eingeholt. Der Aufstellungsbeschluss sichert den Bauherren zunächst die Verlängerung der Zusage des Netzbetreibers. Er bedeute nicht automatisch, dass auch gebaut werden darf.
    Die sechs Kilometer Stromkabel zur Einspeisung in Leinzell werden auf Kosten der Investoren ausschließlich über öffentliche Wege und in Straßengräben verlegt, berichtete einer der anwesenden Bauherren. Eine Vorhersage über die Höhe der Gewerbesteuer sei im Hinblick auf Ertrag und Abschreibung schwierig. Die Kosten für die Änderung des Flächennutzungs- und Bebauungsplans übernehmen die Bauherren, wurde Gemeinderat Wolfgang Sachsenmaier auf Nachfrage zugesagt.
    Der Gemeinderat fasste mehrheitlich mit 9 Zustimmungen und 1 Enthaltung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Solarpark Gröninger Feld“ über den dargestellten Geltungsbereich. Die Verwaltung wird beim Gemeindeverwaltungsverband Leintal-Frickenhofer Höhe eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren beantragen und den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt machen.
  5. Beratung und Beschluss über den Antrag des FC Schechingen auf
    Gewährung eines Zuschusses für den Vereinsheimumbau

    Der Vorstand des FC Schechingen hat einen Zuschuss in Höhe von 10.467 € für den Vereinsheimumbau beantragt (Gesamtkosten rd. 80.000 €). Der WLSB hat dem FC bereits einen Zuschuss in gleicher Höhe bewilligt. Dies entspricht dem Regelfördersatz von 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Gemäß den „Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit der Gemeinde Schechingen“ entscheidet der Gemeinderat über Anträge auf Zuschüsse für Bauvorhaben im Einzelfall, stellte Bürgermeister Jenninger fest. Es sei wichtig über den Zweck der Förderung nachzudenken, betonte der Vorsitzende. Der Vereinszweck des FC Schechingen besteht in der Förderung des Sports und besonders der Jugend. Die Bereitstellung von geeigneten Räumlichkeiten und Geräten zur Sportplatzpflege liege somit im Interesse der Gemeinde, da es sich beim Sport um einen Bereich der sog. „Daseinsvorsorge“ handle
    Den Gemeinderäten Wolfgang Barth und Marco Schwind war eine Gleichbehandlung aller Vereine wichtig. Die Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit solle überarbeitet werden und stehen auf der Agenda für 2022, unterstrich Bürgermeister Jenninger. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 10.467 € zu. Die Verwaltung wird beauftragt den Zuschuss im Haushaltsjahr 2022 zu berücksichtigen.
  6. Beratung und Beschluss über den Antrag des FC Schechingen auf
    Übernahme einer Bürgschaft zur Finanzierung des Vereinsheimumbaus

    Eine Beleihung zur Absicherung des Kredits durch den FC Schechingen ist nicht möglich, da die Gemeinde Schechingen Eigentümerin des Grundstückes ist, auf dem das Vereinsheim steht. Eine Beleihung des Erbbaupachtvertrags lehnt die Hausbank des FC Schechingen ab. Nach Rücksprache von Bürgermeister Jenninger mit der Kommunalaufsicht ist die Übernahme einer Bürgschaft durch eine Kommune für den Zweckbetrieb „Sport“ – nicht jedoch für den Wirtschaftsbetrieb – genehmigungsfähig. Die Kosten wurden von der Architektin deshalb aufgeteilt (Anteil von den Gesamtkosten für den Zweckbetrieb 125.151,09 €). Hinzu kommt die Vorfinanzierung für die Erneuerung der Beregnungsanlage mit 31.063,61 € sowie die Anschaffung von Mährobotern mit 12.251,97 €. Die Übernahme der Bürgschaft muss zunächst von der Kommunalaufsicht genehmigt werden. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Übernahme einer Bürgschaft in Höhe von 168.466,67 € für den FC Schechingen zu.
  7. Zustimmung zu Bauvorhaben
    1. Bauantrag – Erstellen einer Dachgaube und Erstellen eines Geräteschuppens, Flst. 1/33, Schloßgarten 18

      Bürgermeister Jenninger berichtete über die Verstöße gegen das geplante Bauvorhaben. Zum Thema Baufenster hätte die Verwaltung nichts einzuwenden, stellte der Vorsitzende fest. Der Nachbar hat bereits sein Einverständnis erteilt.
      Die geringfügige Abweichung vom Abstand zum Ortgang könne ebenfalls akzeptiert werden. Der Bebauungsplan Schloßgarten legt fest, dass unterschiedliche Gaubenarten auf einem Dach nicht zulässig sind. Dies dient der Ästhetik des Baugebiets. Deshalb solle aus Sicht der Verwaltung, ebenso wie die Abweichung bei der Dachneigung, keine Abweichung zugelassen werden. Gemeinderat Wolfgang Sachsenmaier gab zu bedenken, dass unterschiedliche Dachgauben bisher noch nicht genehmigt wurden. Gemeinderat Bernd Nachtnebel hätte kein Problem mit unterschiedlichen Gauben. Der Bauantrag würde mit bestimmten Umplanungen durchaus genehmigungsfähig, stellte Bürgermeister Jenninger fest.
      Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich mit 8 Zustimmungen und 2 Gegenstimmen den Befreiungen hinsichtlich der unterschiedlichen Gaubenarten und der Dachneigung nicht zu und versagte sein Einvernehmen zur vorliegenden Planung.
  8. Anfragen aus dem Gemeinderat

    Gemeinderat Wolfgang Barth wurde wegen der Beleuchtung der Bushaltestelle in Leinweiler aus der Bürgerschaft angesprochen. Er bat darum zu prüfen, ob die Beleuchtung an dieser Stelle verbessert werden kann.
  9. Anfragen aus der Bürgerschaft

    Ein Bürger fragte nach, ob bereits eine Aufstellung über Kosten für die Sanierung des alten Meßnerhauses vorliege. Das Thema sei im Moment in Abstimmung im Gemeinderat, teilte Bürgermeister Jenninger mit. Sobald ein Ergebnis vorliegt, werde er die Öffentlichkeit informieren, wie es mit dem Gebäude weitergeht.
     
    Die Kosten von 58.000 € für Hausanschlüsse hätten gespart werden können, äußerte der Bürger. Der Vorsitzende stimmte dem zu.
     
    Die Personalkosten seien laut DEHOGA Gutachten um 50 – 60 Prozent zu hoch, bemerkte ein Bürger. Er fragte nach, wie diese Kosten gesenkt werden können und ob in anderen Freibädern zum Thema Verpachtung des Kiosks nachgefragt wurde.
    Es wurde bei anderen Bädern nachgefragt, stelle der Vorsitzende fest. Im Übrigen verwies er auf die Ausführungen von Herrn Wernscheid zu den unterschiedlichen Personalkosten im öffentlichen Dienst und in der Gastronomie. Dem Vorsitzenden erschloss sich nicht, wie durch die vom Bürger geforderten regelmäßige Kontrolle des Personals Personalkosten gespart werden sollen. Gemeinderat Wolfgang Sachsenmaier betonte, er habe deshalb um die Bildung eines Ausschusses gebeten. Hierin sollen auch Möglichkeiten zur Senkung der Personalkosten diskutiert werden.
     
    Eine Verlegung der Hochspannungsleitung im Neubaugebiet unter die Erde ist angedacht, stellte Bürgermeister Jenninger auf Nachfrage eines Bürgers fest. Die ODR prüfe dies bereits.
  10. Verschiedenes

    Bürgermeister Jenninger informierte den Gemeinderat über einen Erlös aus Holzverkauf in Höhe von 4.552,55 €.
     
    Er bedankte sich bei den vielen Besuchern für ihren Besuch, und dafür, dass die sie sich wieder konstruktiv und kritisch in die Arbeit des Gemeinderats eingebracht haben. Die nächste Sitzung findet am 16.12.2021 statt.

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.