Gemeinderatssitzung 22.11.2018

Mit der Begrüßung von Herrn Ralf Kloiber von der Firma MOT mbH, der Vertreterinnen der örtlichen Presse sowie anwesenden Zuhörern eröffnete Bürgermeister Jekel die Gemeinderatssitzung im Sitzungssaal des Rathauses. Die Einladung und Sitzungsunterlagen waren den Gemeinderäten rechtzeitig zugegangen.

Vorab informierte Bürgermeister Jekel das Gremium, dass die Löschungsbewilligungen von eingetragenen Grunddienstbarkeiten im Mischgebiet Kappelfeld vorliegen und beim Grundbuchamt die Löschung nun erfolgen kann. Die Grundstücke im Mischgebiet Kappelfeld können somit lastenfrei verkauft werden. Ebenso konnte der Vorsitzende berichten, dass für einen Grundstücksverkauf  von 9.000 qm im Mischgebiet Kappelfeld an eine ortsansässige Firma der notarielle Verkaufsentwurf eingegangen sei. 
BürgerfragenEin Bürger wies auf eine nicht geschnittene Hecke in der Leinweiler Straße hin. Fußgänger könnten nicht aneinander vorbei, ohne auf die Straße treten zu müssen.Er bat um Begutachtung. Dies wurde zugesagt. Zum Thema sanierungsbedürftige Feldwege, insbesonders im Bereich Mühlenbach, finde am kommenden Montag ein Ortstermin statt, teilte der Vorsitzende mit. Die Grundstückseigentümerschaft sei für die Verkehrssicherheit einer privaten Grundstückszufahrt im Bereich der Leinweiler Straße, der mit ausgeschwemmten Schotter übersäht ist, zuständig, so Bürgermeister Jekel auf Nachfrage. Angebote zur Übernahme des Fußweges in öffentliches Eigentum wurden unterbreitet, die Verhandlungen seien bisher jedoch immer wieder gescheitert, weil sich die Nutzungsberechtigten nicht einigen konnten. Die Firma „MOT“ Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft für Motorentechnik - Optik - Thermodynamik mbH stellt sich vorBürgermeister Jekel hieß den Geschäftsführer der Firma Mot GmbH Ralf Kloiber in der Sitzung willkommen. Bereits in der Juli-Sitzung wurde der Gemeinderat darüber informiert, dass die Firma Ricardo von der Firma MOT mbH übernommen wurde. Es war Bürgermeister Jekel wichtig, dass das Unternehmen im Rahmen der Gemeinderatssitzung die Möglichkeit bekommt sich vorzustellen. Herr Kloiber bedankte sich für die Einladung und erläuterte anhand einer vorbereiteten Power-Point-Präsentation Angaben zu seiner Person, Informationen zur APL-Gruppe, die Geschichte der Firma MOT mbH, Schwerpunkte und Einblicke hinter die Kulissen der Firma. Außerdem informierte er über die Personalentwicklung, geplante Investitionen und einen Ausblick in die Zukunft. Zu den 25 übernommenen Mitarbeitern seien bereits 6 weitere eingestellt worden und weitere werden folgen. Die Firma fühle sich am Standort Schechingen wohl und möchte ihn erweitern. Die Gewerbesteuereinnahme wird und soll bei der Gemeinde bleiben, so Herr Kloiber, da alle Standorte in Deutschland sind. Abschließend stellte Bürgermeister Jekel fest, dass die Punkte Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die von Herrn Kloiber erwähnten und genutzten Synergieeffekte im Gewerbegebiet sehr wichtig seien. Er wünschte dem Unternehmen viel Erfolg. Zur bestehenden Grundstücksanfrage werde man sicher zu einem positiven Ergebnis kommen. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Schechingen- Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2019-2021- Gebührenanpassung bei der Schmutzwassergebühr und der NiederschlagswassergebührBürgermeister Jekel verwies auf die umfangreiche Sitzungsvorlage und teilte mit, dass die Thematik in der letzten Sitzung ausführlich vorberaten wurde. Die ausgegebene Handlungsempfehlung wurde in den Beschlussantrag und den Satzungstext eingearbeitet. 2012 erfolgte die letzte Anpassung der Gebühren. Verbandskämmerer Wilfried Binder erläutere nochmals kurz die Ausgangssituation, die Kostenaufteilung, den Straßenentwässerungskostenanteil, die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung sowie die Kalkulation. Die Gemeinde sei rechtlich verpflichtet, den durch Kanalsanierungen verursachten Abmangel/Verlust abzudecken. Ein Sanierungsbedarf von jährlich 50.000 € für die Jahre 2019-2021 wurde in die Kalkulation aufgenommen. Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (AbwS) vom 22.11.2018 und somit folgende Gebührensätze:Schmutzwassergebühr je cbm Schmutzwasser 2,75 € (bisher 1,90 €)Niederschlagswassergebühr je cbm versiegelter Fläche 0,28 € (bisher 0,34 €). Die Satzung wird öffentlich bekanntgegeben und tritt zum 01.01.2019 in Kraft. Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Schechingen- Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2019-2021- Gebührenanpassung bei der Verbrauchsgebühr (Wasserzins)Zu diesem Tagesordnungspunkt unterrichtete Bürgermeister Jekel, dass der Wasserzins zuletzt 2013 von 1,50 € auf 1,60 € erhöht wurde. Nach der vorliegenden Kalkulation müssen Verluste abgedeckt und mit Überschüssen verrechnet werden. Dem Gremium wurde eine Erhöhung um 0,10 € vorgeschlagen. Der Vorsitzende bedankte sich beim anwesenden Wassermeister Otto Kuhn. Ihm sei es zu verdanken, dass das Wasserversorgungsnetz der Gemeinde Schechingen auf dem neuesten Stand ist. Verbandskämmerer Wilfried Binder gab einen kurzen Einblick in die Kalkulation. Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und der Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung WVS) und die Erhöhung der Verbrauchsgebühr (Wasserzins) um 0,10 €/m³ auf 1,70/m³ ab dem 01.01.2019. Der Gemeinderat stellte die Betriebsergebnisse 2014-2017 und die Kalkulation für die Jahre 2019-2021 fest und stimmte dem Ausgleich von Über- und Unterdeckungen für die Jahre 2019-2020 zu.      Neufassung der Hundesteuersatzung- Neufassung Satzungstext und Anpassung der HundesteuerAus der Mitte des Gemeinderats wurde der Wunsch geäußert zu überprüfen, ob die Hundesteuersatzung aktuell ist. Über die Kosten für die bestehenden Hundetoiletten, den Bauhof und die anfallenden Entsorgungskosten wurde bereits diskutiert. Viele umliegende Gemeinden hätten sich  ebenfalls mit dem Thema beschäftigt, so Bürgermeister Jekel. Die letzte Anpassung der Hundesteuer erfolgte 2001. Die Verwaltung wurde beauftragt die moderate Erhöhung vorzunehmen und somit an die Sätze der umliegenden Gemeinden anzupassen. Die neu ausgearbeitete Satzung entspricht der empfohlenen Mustersatzung des Gemeindetages. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde hervorgehoben, dass es nicht um eine Erhöhung der Steuereinnahmen ginge, sondern vorrangig um die Verhinderungsfunktion um das Halten von Kampfhunden zu unterbinden. Mehrheitlich mit zehn Zustimmungen und einer Gegenstimme wurde die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer mit folgenden Steuersätzen im Kalenderjahr beschlossen:- jeder erste Hund 96,00 € (bisher 90,00 €)- jeder weitere Hund 192,00 € (180,00 €)- jeder erste gefährliche Hund/Kampfhund 768,00 € (360,00 €)- jeder weitere gefährliche Hund/Kampfhund 1.536,00 € ( 720,00 €).Die Satzung tritt am 01.01.2019 in Kraft. Bestellung von Frau Sina Berger zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Schechingen mit Wirkung vom 01.12.2018Zur Standesbeamtin dürfen nach § 2 Abs. 2 des Personenstandsgesetz nur nach Ausbildung und Persönlichkeit geeignete Beamte und / oder Angestellte bestellt werden, wurde der Gemeinderat durch eine Sitzungsvorlage informiert. Diese gesetzliche Regelung wird durch die Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes konkretisiert. Die Eignung für das Amt des Standesbeamten erlangt wer mindestens eine Ausbildung für den mittleren Verwaltungsdienst oder zum Verwaltungsfachangestellten der Kommunalverwaltung erfolgreich abgeschlossen hat und innerhalb des letzten Jahres an einem 2-wöchingen Einführungsseminar des Bundesverbands Deutscher Standesbeamte e.V. teilgenommen hat. Frau Sina Berger erfüllt beide Voraussetzungen. Eine Bestellung zur Standesbeamtin kann somit erfolgen.Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Bestellung von Frau Sina Berger mit Wirkung vom 01.12.2018 zur Standesbeamtin zu. BauangelegenheitenWohnhausanbau, Hauptstraße 40, Flst. Nr. 83Der Antrag auf Baugenehmigung zur südlichen Erweiterung des Erdgeschosses lag dem Gremium vor. Es gab keine Verstöße gegen den Bebauungsplan. Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt. BekanntgabenTerminplan 2019Der Terminplan für die stattfindenden Gemeinderatssitzungen wurde bekanntgegeben.Kommunalwahlen 2019 am 26.05.2019Aus der Mitte des Gemeinderats wurde als Tischvorlage ein Entwurf für einen schriftlichen Kandidatenaufruf vorgelegt. Dieser Aufruf solle über das Amtsblatt, den  entsprechenden Aushang und die Homepage der Gemeinde die Bevölkerung ansprechen und der Allgemeinheit Informationen zur Verfügung stellen. Bürgermeister Jekel begrüßte diesen Aufruf im Vorfeld. Der Gemeinderat  solle jedoch nichts unversucht lassen und weiterhin direkt auf Bürger zugehen. Als Ansprechpartner auf dem Aufruf sollen Gemeinderätin Barbara Schweizer sowie die Gemeinderäte Daniel Krull und Wolfgang Sachsenmaier genannt werden. Frau Schweizer wird den Text anpassen und per E-Mail an Bürgermeister Jekel schicken, damit er entsprechend veröffentlicht werden kann. Ein Terminfahrplan zur Kommunalwahl wird dem Gemeinderat zur Verfügung gestellt.AnfragenFörderverein GrundschuleBei der gleichzeitigen Ausführung des Amtes des Kassiers beim Förderverein Grundschule sowie des Gemeinderats sah Bürgermeister Jekel keine Interessenskonflikte.Abrechnung KulturforumSobald alle Unterlagen komplett und alle Streitfragen geklärt sind, wird er über die noch offenen Fragen bei der Abrechnung des Kulturforums informieren, so Bürgermeister Jekel auf Nachfrage. Eine Gebührenordnung zur Nutzung des Kulturforums soll noch kommen, bisher seien keine Anfragen eingegangen.