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Beantragung von Wahlscheinen „in letzter Minute“

Wahlscheine können – von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten – bis zum Freitag 07.06.2024 um 12:00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden.

Im Falle nachweislicher plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 09.06.2024 um 15:00 Uhr telefonisch unter 92197-15 gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl (08.06.2024), ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Am Samstag 08.06.2024 können Wahlscheine in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr persönlich bei der Gemeindeverwaltung oder telefonisch (-92197-0) – nicht per E-Mail – beantragt werden.