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Hinweis zum Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern

Nach dem kräftigen Regen treibt die Natur nun kräftig aus. Denken Sie als Grundstückseigentümer daher bitte an Sträucher, Hecken und Bäume an der Grenze zu öffentlichen Flächen. Straßen und Wege müssen für Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer problem- und gefahrlos nutzbar sein. Das Lichtraumprofil und die Verkehrssicherungspflicht müssen eingehalten werden.
Der Pflanzen- oder Baumbewuchs kann die Verkehrssicherheit bzw. Sichtverhältnisse beeinflussen. Manchmal sind es auch nur einzelne Äste und Zweige, die in den Straßen- oder Gehwegraum hineinragen und damit die Fußgänger behindern. Vor allem für Kinder, Geh- und Sehbehinderte oder Blinde ist das Lichtraumprofil über dem Gehweg wichtig, denn ein Ausweichen auf die Fahrbahn stellt für diesen Personenkreis ein erhebliches Risiko dar.
Wir bitten daher die Grundstückseigentümer – auch im eigenen Interesse – darauf zu achten, dass folgende Lichträume frei bleiben:
- 4,50 m über der gesamten Fahrbahn
- 4,00 m über den je 0,50 m breiten Geländestreifen anschließend an die beiderseitigen Ränder der Fahrbahn
- Der Übergang von 4,50 m über dem Fahrbahnrand zu 4,00 m über den anschließenden 50 cm breiten Geländestreifen ist in schräger Richtung herzustellen
- 2,50 m über Radwegen
- 2,30 m über Fußwegen

Hinweis zum Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern

Ebenfalls ist darauf zu achten, dass die Straßenlaternen, Verkehrsschilder zu jeder Zeit
freigeschnitten sind. Gleichzeitig sind Bäume auf ihren Zustand insbesondere auf Standsicherheit usw. zu untersuchen und dürre Bäume bzw. dürres Geäst ganz zu entfernen. An Straßeneinmündungen und Kreuzungen sowie im Innenkurvenbereich müssen Hecken, Sträucher und andere Anpflanzungen sowie Einfriedungen stets so niedergehalten werden, dass eine ausreichende Sicht für die Krafträder gewährleistet ist. Diese Anpflanzungen dürfen im Allgemeinen nicht höher als 80 cm sein.
Bei Unfällen oder Beschädigungen an Fahrzeugen können die Eigentümer von Bäumen und
sonstigen Anpflanzungen, die nicht auf das notwendige Maß zurückgeschnitten sind,
schadensersatzpflichtig gemacht werden, wobei es bei Körperverletzungen sogar zu strafrechtlichen Folgen kommen kann.