Gemeinderatssitzung vom 18.09.2025

In der Gemeinderatssitzung am 18.09.2025 wurden folgende Themen beraten und beschlossen:

  1. BekanntgabenZuschuss KirchengemeindeDer Vorsitzende gab den nichtöffentlichen Gemeinderatsbeschluss über einen Zuschuss in Höhe von 20.000,00 Euro an die Kirchengemeinde für die barrierearme Umgestaltung des westlichen Zugangs zur Kirche (Treppe und Rampe) bekannt.BreitbandDie Abnahme der „Weißen Flecken“ wurde aufgrund bestehender Mängel vertagt. Die betreffende Firma hat nun fünf Wochen Zeit diese zu beheben, erklärte der Vorsitzende.
  2. Vorstellung Gebäudezustandsberichte Bauhof und Grundschule sowie Beschluss über das weitere Vorgehen (Herr Strohmaier, Hermann-S-Architektur)Dieses Thema stand bereits in der Juli-Sitzung auf der Tagesordnung. Vor der Gemeinderatssitzung konnte sich der Gemeinderat vor Ort ein Bild vom Zustand des Bauhofgebäudes machen.Sanierung BauhofArchitekt Marc Strohmaier erläuterte anhand von Grundrissen, Ansichten und Bildern die bestehenden Schäden am Bauhofgebäude. Er betonte, dass es sich rein um Sanierungsmaßnahmen, nicht um eine optische Verschönerung des Bauhofs handle. Folgende Aufgabenstellung ergibt sich bei der Gebäudehülle: 1. Erneuerung des Daches (Bestand = asbesthaltige Wellplatten) in ein Stahl-Trapezblech-Dach auf der best. Lattung, anthrazit matt, 2. Flaschnerarbeiten in Titanzanzink, vorbewittert blaugrau. 3. Gerüstbauarbeiten, 4. Schlosserarbeiten neue Rampe komplett inkl. Entsorgung des alten Geländers, Rückbau der alten Rampe inkl. Treppen in Eigenleistung Bauhof, 5. Erneuerung der Fenster und des Türelementes Vereine inkl. Demontage und Entsorgung, 6. Fassade reinigen, Außenputz überarbeiten und neu streichen, Installation einer PV-Anlage mit Stromspeicher.Die Kosten für die Sanierung bezifferte Herr Strohmaier auf 228.406,95 Euro (Angebote der Firmen nach vor-Ort-Terminen mit 10 Prozent Beaufschlagung auf die Gewerke). Die Kosten für eine PV-Anlage sind darin bereits enthalten, bestätigte Herr Strohmaier auf Nachfrage von Gemeinderat Dr. Thomas Maier.Sanierung GrundschuleZusammen mit einem Zimmerer, Flaschner und einem Bauphysiker wurde eine Probeöffnung am Dach der Grundschule vorgenommen, erklärte Herr Strohmaier. Auch bei der Grundschule sollen nur Schäden behoben werden, die erforderlich sind. Es sind vier verschiedene Bauabschnitte (im laufenden Betrieb) geplant. Herr Strohmaier informierte über die bestehenden Schäden anhand von Grundrissen, Ansichten und Bildern. Daraus ergibt sich folgende Aufgabenstellung bei der Gebäudehülle: 1.Energetische Dachsanierung (Bestand = zu geringe Dachneigung für Ziegel und falscher Aufbau) inkl. des Rückbaus und der Holzbauarbeiten und ein neues BEMO-Metalldach analog der Gemeindehalle, Flaschnerarbeiten in Titanzink, 2. Gerüstbauarbeiten und Gipser-/Malerarbeiten außen und innen in Teilen (innen: Eingangsbereich, Flure, TRH, außen: Fassade, Fenster und Gesimse),Erneuerung der nicht reparablen Fenster/Fassaden und der Dachverglasung inkl. Demontage und Entsorgung der alten Verglasungen, 4. Erneuerung der Vorbau-Markisen zu diesen Fenstern, die Dachverglasung erhält keinen außenliegenden Sonnenschutz, sondern eine 3-fachSonnenschutz-Verglasung, Optional könnten 3 – 4 Oberlichte anstelle der Dachverglasung eingebaut werden, Installation einer PV-Anlage –hier kein Ansatz-.
    Es liegen Angebote der Firmen nach vor-Ort-Terminen (mit 10 Prozent Beaufschlagung auf die Gewerke) in Höhe von 1.058.964,74 Euro vor, legte Herr Strohmaier dar. Das Schulgebäude sei danach energetisch besser gedämmt und eine zusätzliche Förderung deshalb denkbar, bestätige er auf Nachfrage von Gemeinderat Dr. Thomas Maier. Bei der Installation von Oberlichtern anstelle des Austauschs der bestehenden Dachverglasung könnten Kosten eingespart werden. Jedoch verliere der Flur dann sein bisheriges, helles Ambiente. Dies müsse der Gemeinderat abwägen. Die Abdichtung der bisher undichten Stellen sei technisch möglich, bestätigte Herr Strohmaier. Gemeinderat Dr. Thomas Maier fragte nach, ob es ein Gutachten zum Thema Lärm und Raumklima zum geplanten Metalldach gibt. Das Thema Dach sei auch eine optische Sache, bemerkte Herr Strohmaier, Kosten in der Pflege fallen nicht an. Bei der Gemeindehalle habe man mit dieser Ausführung gute Erfahrungen gemacht.Zur weiteren Vorgehensweise bat Gemeinderat Dr. Thomas Maier um einen Vor-Ort-Termin, um auch die Schäden an der Grundschule begutachten zu können. Für beide Projekte solle so viel Förderung wie möglich beantragt werden. Thema Nummer eins sei der Bauhof. Für die Grundschule sollen bei der Fachförderung und beim Ausgleichsstock Förderanträge gestellt werden. Zum Thema Dachverglasung/ Oberlichter könne ein Beschluss im Laufe des nächsten Jahres gefasst werden.Die Sanierung der Grundschule stelle ein logistisches Problem dar, stellte Architekt Strohmaier abschließend fest.Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss: 1)        Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsplanung für das Sanierungskonzept Bauhof zu erstellen.2)        Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf Gewährung einer Investitionshilfe aus dem Ausgleichstock für die Sanierung des Bauhofs zu stellen.3)        Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsplanung für das Sanierungskonzept Grundschule zu erstellen.4)        Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermöglichkeiten für eine Sanierung der Grundschule zu prüfen und dem Gemeinderat zum Beschluss vorzulegen.
  3. Kanalsanierungsprogramm – Beschluss über die Umsetzung des Abschnitts Nord-Ost im Jahr 2026 (Herr Biekert, LKP+)Herr Biekert von LKP+ erläuterte das bisherige Vorgehen und die geplanten Maßnahmen des Kanalsanierungsprogramms. Im Jahr 2017 wurden die Kanäle befahren, bewertet und eine Konzeption für die Sanierung erstellt. Das Kanalsanierungsprogramm wurde 2019 in verschiedene Bereiche eingeteilt. Durch zwei erfolglose Versuche Fördermittel zu erhalten hat sich die Umsetzung leider um zwei Jahre verzögert. Mittlerweile sei klar, dass es seitens des Landes für derartige Maßnahmen anders als früher keine Förderung mehr gäbe. Die Kostenberechnung bezifferte Herr Biekert für den für 2026 geplanten Sanierungsabschnitt Nord-Ost auf 260.000,00 Euro (brutto), inklusive Nebenkosten. Es werden ca. 28 Kanalhaltung saniert, davon ca. 17 Kanalhaltungen mittels Inlinersanierung (ca. 650 lfdm) und ca. 11 Kanalhaltungen mit partieller Sanierung (Partliner etc., ca. 350 lfdm).Zum zeitlichen Ablauf erklärte Herr Biekert, dass nach einer beschränkten Ausschreibung die Submission Ende November und die Vergabe im Dezember möglich wäre. Der Sanierung könne dann im Februar / März 2026 starten und wäre spätestens Ende 2026 beendet.Die Kosten seien bereits in der aktuellen Gebührenkalkulation enthalten und deshalb keine Gebührenerhöhung notwendig, ergänzte Bürgermeister Jenninger. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Umsetzung des Abschnitts Nord-Ost des Kanalsanierungsprogramms im Jahr 2026 zu.
  4. Beschlussfassung über die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Benutzung des GemeindekindergartensNachdem der Gemeindekindergarten Regenbogenland und der katholische Kindergarten St. Josef zum 01.01.2025 fusioniert haben und die Trägerschaft der neuen Gemeinschaftseinrichtung Sonnenhügel bei der Kirche liegt, findet die Satzung über die Benutzung des Gemeindekindergartens keine Anwendung mehr. Sie ist daher entbehrlich und soll aufgehoben werden. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Benutzung des Gemeindekindergartens zu.
  5. Bericht über die Ergebnisse der Verkehrsschau am 06.08.2025Am 06.08.2025 fand im Gemeindegebiet Schechingen eine Verkehrsschau unter Beteiligung der Verkehrspolizei, der Straßenmeisterei Aalen, dem Geschäftsbereich Straßenverkehr des Landratsamts sowie Bürgermeister Jenninger statt. Dabei wurden verschiedene Stellen begutachtet, welche entweder aus der Bürgerschaft oder von der Verwaltung gemeldet wurden. Die Prüfungen ergaben folgende Ergebnisse:
    Prüfung Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Zuge der Langenstraße (K 3259)
    Aus der Bürgerschaft ging ein Antrag auf Prüfung einer generellen Geschwindigkeitsbegrenzung in der Langenstraße auf 30 km/h ein. Begründet wurde dies insbesondere damit, dass nachts zu schnell gefahren würde, was zu einer gewissen Lärmbelästigung führe. Die Lärmbelästigung ginge zudem von einem Kanaldeckel aus. Der Bauhof hatte dies jedoch im Vorfeld geprüft. Der Kanaldeckel sitzt fest, allerdings geringfügig unter dem Straßenniveau. Dies kann Fahrgeräusche leicht verstärken.Die Begutachtung vor Ort ergab eine ausreichend breite Fahrbahn (ca. 6,5 m) sowie einen beidseitigen Gehweg (Hochbord). Die verkehrliche Gesamtsituation gibt daher keinen Anlass für verkehrsrechtlichen Handlungsbedarf im Sinne der Verkehrssicherheit. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung aus Lärmschutzgründen dürfte aufgrund des gegebenen Verkehrsaufkommens und dem damit verbundenen moderaten Schwerlastverkehrsaufkommen nicht in Frage kommen.Als weitere Maßnahme wurde vereinbart, nach Abschluss der Bauarbeiten in Holzhausen und der Wiederöffnung der K 3259 die tägliche Anzahl der Fahrzeuge und deren Geschwindigkeit festzustellen. Dazu soll im April/Mai 2026 eine mobile Geschwindigkeitsdauermessung auf Höhe Gebäude Nr. 11 durchgeführt werden.  Prüfung möglicher verkehrsrechtlicher Maßnahmen bezüglich eines den Verkehr beeinträchtigenden Hausecke in der Langenstraße 3 (K 3259)
    Ein Anwohner der Langenstraße bat um die Prüfung möglicher verkehrsrechtlicher Maßnahmen, da seine Hausecke weit in den Straßenraum ragt. Der Anwohner hat Bedenken bezüglich der Unfallgefahr im Kurvenbereich. In der Vergangenheit sind schon Fahrzeuge aufgrund überhöhter Geschwindigkeit gegen die Hausecke gefahren.Die Inaugenscheinnahme ergab, dass die vorliegende bauliche Situation keine Beeinträchtigung für die Verkehrssicherheit in diesem Bereich darstellen dürfte. Ein Hinweis auf die in den Gehweg ragende Hausecke würde die bauliche Gegebenheit in diesem Bereich jedoch nochmals für den Kraftfahrzeugverkehr verdeutlichen. Es wurde daher festgelegt, direkt an der Hausecke eine Leitplatte (VZ 626-10) durch die Gemeinde anzubringen.
    Überprüfung der Verkehrssituation - insbesondere für Fußgänger und Radfahrer – im Zuge der Hauptstraße (L 1158, Metzgerei Fischer bis Bäckerei Eckert)
    Eltern haben sich an die Gemeinde gewandt mit der Bitte zu prüfen, ob die Verkehrssicherheit in der Ortsmitte erhöht werden kann. Es sei schwierig mit Kindern verkehrssicher die Straßen zu queren bzw. über die vorhandenen Gehwege im Bereich der Bushaltestellen zu kommen.Beurteilung der aktuellen Situation ergab, dass im Zuge der Hauptstraße (L 1158 / K 3260) zwei Fußgängerüberwege vorhanden sind. Zudem ist beidseitig ein Gehweg (überwiegend Hochbord) vorhanden, allerdings teilweise in schlechtem baulichen Zustand.Ergänzende verkehrsrechtliche Maßnahmen sind im zu prüfenden Bereich nicht möglich. Ein weiterer Fußgängerüberweg im Zuge der Kronenstraße wäre baulich schwer zu realisieren und müsste überdies soweit vom Kreuzungsbereich entfernt eingerichtet werden, dass er sicherlich von vielen Fußgängern gar nicht genutzt würde. Daher wäre eher über bauliche Maßnahmen im Zuge einer in den nächsten Jahren angedachten Ortskernsanierung nachzudenken.Die Verkehrsschau empfiehlt langfristig bauliche Maßnahmen zur Optimierung der Fußgängerverkehrsflächen. Hierbei sollten insbesondere die vorhandenen Bushaltebuchten modernisiert werden. Durch die Qualitätserfassung im Rahmen des Programms „Lebendige Ortsmitten“, an welchem die Gemeinde 2023/24 teilgenommen hat, wurden hier bereits einige Maßnahmen vorgeschlagen.
    Überprüfung der Beschilderung „LKW-Zufahrt“ der Straße Im Spagen
    Seitens der Anwohner wurde wiederholt bemängelt, dass hier Lkw entgegen der Hinweise an der Einfahrt zur Straße einfahren und dann am Ende der Straße – obwohl keine Wendemöglichkeit für LKW vorhanden ist – wenden müssen. Dies führt wiederum in Bezug auf die vorhandene Wohnbebauung zu kritischen Verkehrssituationen und Sachschäden.Die Begutachtung ergab eine vorhandene Tempo 30-Zone, ein Schild Sackgasse „Keine Wendemöglichkeit für LKW“ sowie einen rechtzeitigen Wegweiser „LKW links abbiegen“. Die vorhandene Beschilderung ist damit mehr als ausreichend, weitere verkehrsrechtliche Regelungen nicht möglich.Da die Lkw-Fahrer trotz der vorhandenen Wegweisung in die Straße einfahren, beschließt die Verkehrsschau, zur Verdeutlichung der lenkenden Beschilderung noch eine ergänzende Markierung „Lkw“ und einen linksweisenden Pfeil im Zuge der Straße Kappelweg im betreffenden Kreuzungsbereich durch die Gemeinde anbringen zu lassen. Überprüfung der Parkfläche im Kappelweg (zw. Gebäude Nr. 34 und Nr. 42) hinsichtlich dauerhaft abgestellter Wohnmobile
    Die Verwaltung hat festgestellt, dass bereits kurz nach der Fertigstellung der neuen Parkflächen im Bereich Vereinsheim der Motorradfreunde Wohnmobile dort dauerhaft abgestellt werden und damit die Nutzung der neu geschaffenen Parkfläche einschränken. Hierfür sind öffentliche Verkehrsflächen nicht gedacht, die Eigentümer sollen sich private Stellflächen für Ihre Fahrzeuge suchen.Die Beurteilung der Situation vor Ort ergab, dass es sich um ein Gewerbegebiet handelt, die Stellplätze richtlinienkonform angelegt und für das Abstellen von Wohnmobilen oder Lkw nicht vorgesehen sind. Die Verkehrsschau kommt daher dem Anliegen der Gemeinde nach und beschränkt die Parkflächen insofern, dass nur Personenkraftwagen dort parken dürfen. Es wird eine entsprechende Beschilderung gemäß § 45 StVO durch die Gemeinde angebracht.
    Der Gemeinderat nahm den Bericht zur Kenntnis.
    Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen soll zeitnah erfolgen. Die Verwaltung nimmt jederzeit Punkte für eine neue Verkehrsschau auf, unterstrich Bürgermeister Jenninger.
  6. BauangelegenheitenAbbruch und Neuerrichtung Wohngebäude, Haghof 1, Flst.223/6Gemeinderat Matthias Maier erklärte sich zu diesem Tagesordnungspunkt für befangen und begab sich in den Zuschauerbereich.Die Bauherrschaft beabsichtigt den Abbruch und die Neuerrichtung eines Wohngebäudes und hat dazu eine Bauvoranfrage eingereicht. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist nach § 35 BauGB zu beurteilen.Die baurechtliche Zulässigkeit des Vorhabens wird von der Kreisbaumeisterstelle geprüft. Ein bestehendes Wohngebäude soll durch ein neues ersetzt werden. Dadurch wird moderner bzw. zusätzlicher Wohnraum geschaffen. Eine weitere „Zersiedelung“ oder Flächeninanspruchnahme im Außenbereich findet nicht statt. Aus Sicht der Verwaltung sprach daher nichts gegen das Vorhaben.Der Gemeinderat erteilte einstimmig das Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben.
    Dachgeschossausbau und Wohnhausanbau, Bannholzstraße 5, Flst.917/3Die Bauherrschaft beantragt einen Dachgeschossausbau und Wohnhausanbau, Bannholzstraße 5, Flst. 917/3. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Schafwiesen, 2. Änderung“. Das Vorhaben ist nach § 30 BauGB in Verbindung mit der Dachgaubensatzung zu beurteilen.Es liegen folgende Verstöße gegen den Bebauungsplan vor: Inanspruchnahme der nicht überbaubaren Grundstücksfläche im Luftraum um ca. 20 qm, Festgesetzt: 1 Vollgeschoss; geplant: 2 Vollgeschosse, Festgesetzte Gesamtflächenzahl: 0,4; es ergibt sich eine Überschreibung der GFZ um 104 qm (53 %)Des Weiteren liegen folgende Abweichungen zur Dachgaubensatzung vor: Festgesetzt: die Einzellänge von Schleppgauben darf 2/3 der Gebäudelänge nicht überschreiten. Bei einer Gebäudelänge von 15,03 m ergibt sich damit eine max. zulässige Gaubenlänge von (15,03* 2/3 = ) 10 m, geplante Gaubenlänge: 13,5 m. Damit überschreitet die geplante Gaube auf der Südseite die erlaubte Länge um 3,5 m.Die Maßnahme dient der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum in einem bestehenden Gebäude und entspricht damit dem übergeordneten gesellschaftspolitischen Ziel „Wohnraumschaffung“. Nachbarschützende Interessen werden nicht verletzt, da die Firsthöhe unverändert bleibt. Die Festsetzungen des Bebauungsplans sowie der Dachgaubensatzung bilden nur noch bedingt die heutigen baulichen Standards ab. Da es sich nur um geringfügige Abweichungen handelt, welche keine nachbarschützenden Interessen berühren, bestanden seitens der Verwaltung keine Bedenken.Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich mit 9 Zustimmungen und 1 Enthaltungden Befreiungen vom Bebauungsplan zu und erteilte sein Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben.
  7. Anfragen aus dem GemeinderatEs gab keine Anfragen seitens des Gemeinderats.
  8. Anfragen aus der BürgerschaftKosten Sanierung FreibadEine Bürgerin fragte nach den Kosten für die Freibadsanierung im jetzigen Zustand ohne Zusätze. Bürgermeister Jenninger bezifferte diese mit 3,2 Mio. Euro. Für die Mitverlegung einer Leitung zur möglichen Installation einer Rutsche bzw. Düsen sind 60.000 Euro vorgesehen. Man wolle sich die Möglichkeit nicht verbauen. Er hoffe und sei positiv, dass die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde durch ein höheres Gewerbesteueraufkommen in den nächsten fünf bis zehn Jahren besser werden.Sanierung Spielplatz HirtenwegEine Bürgerin wollte wissen, was bei der Sanierung des Spielplatzes im Hirtenweg realisiert werden soll. Sie mache sich Gedanken um die Zahlen. Ein Konzept liege aktuell noch nicht vor, informierte der Vorsitzende dazu. Die Ergebnisse der Elternumfrage wurden zur Prüfung der Umsetzung und Kosten an die Planerin weitergeleitet. Auf der Grundlage dieser Rückmeldung wird der Gemeinderat das weitere Vorgehen besprechen. Es liegt bereits die Zusage eines Sponsors für ein Spielgerät vor, berichtete Bürgermeister Jenninger.Projekte für SeniorenEs sei viel für die jüngere Generation realisiert worden (z. B. Kindergarten, Pausenhof), bemerkte eine Bürgerin. Sie wollte wissen, was für die ältere Generation geplant sei. Die Themen wie Feuerwehr, Kanalsanierung, Straßenbeleuchtung etc. seien generationsübergreifend, bemerkte Bürgermeister Jenninger auf die Frage. Wünsche oder Vorschläge müssten aus den Reihen der Betroffenen selber kommen. Auf den Vorschlag einer Bürgerin seien beispielsweise dieses Jahr schon zusätzliche Ruhebänke aufgestellt worden.Zustand Straßenbelag Hauptstraße / Kronenstraße Das Problem des Zustands des Straßenbelags im Bereich Hauptstraße / Kronenstraße sei bekannt, bestätigte Bürgermeister Jenninger auf Hinweis einer Bürgerin. Es fand bereits eine Begehung mit dem Regierungspräsidium (Landesstraße) und dem Landratsamt (Kreisstraße) als Straßenbaulastträger statt. Für eine grundlegende Straßeninstandhaltung stünden jedoch aktuell keine Mittel zur Verfügung. Langfristig sei eine Sanierung geplant. Bis dahin muss sich die Straßenmeisterei um die Instandhaltung kümmern.PV-Anlage BauhofEin Bürger fragte nach der Dimensionierung und dem Eigenverbrauch der geplanten PV-Anlage auf dem Bauhofgebäude. Dies sei noch nicht berechnet, berichtete der Vorsitzende. Für den Eigenbedarf sei die Anlage zu groß (60% der Dachfläche). Der Einbau eines Speichers sei geplant. Die Installation einer kleineren Anlage (nur Südseite) muss mit der Baurechtsbehörde abgestimmt werden.
  9. VerschiedenesTC Schechingen – PlatzsanierungBei der außerordentlichen Mitgliederversammlung des TC Schechingen am 12.09.2025 erfolgte ein einstimmiger Beschluss der Mitglieder für die Sanierung der Tennisplätze.Sirenenförderprogramm 2025Die Gemeinde Schechingen ist beim Sirenenförderprogramm 2025 nicht antragsberechtigt, da die Sirene bereits im September 2022 installiert war (Stichtag wurde auf 01.01.2023 festgelegt, weshalb ist unklar). Bürgermeister Jenninger stellt diese Vorgehensweise in Frage. Er habe bereits beim Gemeindetag sowie bei MdL Tim Bückner und MdB Dr. Inge Gräßle um Unterstützung zu diesem Thema gebeten und warte nun auf Rückmeldung.Wiedereröffnung Kirche St. Sebastian nach SanierungDie Wiedereröffnung der Kirche St. Sebastian nach der Sanierung findet am 12.10.2025 statt.Brunnen LeinweilerBürgermeister Jenninger sprach seinen Dank an Malermeister Uwe Schalk für den ehrenamtlichen Einsatz und die Arbeit des Bauhofs bei der Sanierung des Brunnens in Leinweiler aus. Der Brunnen wurde gesandstrahlt und neu gestrichen.Anmeldezahlen kommunales Betreuungsangebot Der Vorsitzende gab die Anmeldezahlen Stand 16.09.2025 bekannt.TermineDer Vorsitzende verwies abschließend noch auf folgende Termine:Montag, 29.09.2025            Informationsveranstaltung Zukunft FreibadDonnerstag, 23.10.2025    nächste Gemeinderatssitzung.

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.