Gemeinderatssitzung vom 18.06.2026

Bei der Gemeinderatssitzung am 18.06.2026 wurden folgende Themen beraten und beschlossen:

  1. BekanntgabenDie Zuschussbewilligung Sanierung und Erweiterung Sammelkläranlage Horn in Höhe von 10.982.000 Euro ging beim Zweckverband ein. Die offizielle Übergabe des Förderbescheids erfolgt am 06.08.2026. Damit kann das Projekt doch bereits in diesem Jahr starten.
  2. Bericht über die Wasserversorgung in SchechingenIm Jahr 2021 wurde die Betriebsführung der Wasserversorgung an die Stadtwerke Schwäbisch Gmünd übergeben. Die Gemeinde fühle sich gut betreut, betonte Bürgermeister Jenninger, die Zusammenarbeit funktioniere reibungslos.Herr Peter von den Stadtwerken berichtete in der Sitzung von den Standard-Betriebstätigkeiten. Bei der kompletten Netzkontrolle wurden einige Mängel festgestellt (defekte Trommelhähne, Hydranten und Schieber, ein stark verschmutzter Hydrantenschacht sowie ein verschütteter Hydrantenschacht). Im Jahr 2024 wurden elf, 2025 zehn und 2026 bisher drei Rohrbrüche registriert. Die Rohrbruchsuche wurde durch den Einbau einen Wasserzählerschacht im Jahr 2023 wesentlich erleichtert. Insgesamt sei die Anzahl der Rohrbrüche ein durchschnittlicher Wert für ein Ortsnetz dieser Größe, stellte Herr Peter fest. Auffällig seien viele Schäden auf den Hausanschlussleitungen, wenige im Verteilnetz. Die Länge der Hausanschlussleitungen sei durch das Württemberger Schachsystem besonders hoch. Dies führe immer zu Problemen mit der Kostenverteilung, die Herr Peter anhand einiger Beispiele erläuterte.Das bestehende Planwerk der Wasserversorgung Schechingen entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Insbesondere sind Hausanschlussleitungen in der Vergangenheit nicht vollständig dokumentiert worden. Dadurch gestalten sich Rohrbruchsuche, Leitungsauskunft und allgemeine Netzplanung zunehmend schwierig, da wichtige Daten fehlen. Deshalb wird eine Modernisierung und digitale Fortschreibung des Planwerks von den Stadtwerken empfohlen.Nach der Übernahme der Betriebsführung wurde eine Löschwasserberechnung durchgeführt. Die gesetzlichen Vorgaben werden in ganz Schechingen eingehalten.In den Gewerbegebieten werden die geforderten 96 m³/h über 2 Stunden eingehalten. In den Wohngebieten können die geforderten 48 m³/h bereitgestellt werden. Im Südwesten (Bereich Stauferstraße) ist es knapp, aber durch die 300m-Regelung ebenfalls kein Problem.Insgesamt befinde sich das Versorgungsnetz trotz seines Alters in einem guten Zustand lautete das Fazit von Herrn Peter. Die Löschwasserversorgung ist flächendeckend gewährleistet. Probleme gibt es eigentlich nur mit den Hausanschlüssen (Kostenverteilung + fehlende Dokumentation).Es würde Sinn machen, die Aufteilung des Netzes in vier (statt bisher zwei) Bereiche zu gliedern, ergänzte Bürgermeister Jenninger. Auch in Leinweiler seien die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt, informierte Herr Peter auf Nachfrage. Gemeinderat Markus Abele bat um Informationen an die Feuerwehr, wenn in bestimmten Bereichen der Wasserdruck reduziert wird. Dies sei zufällig bei einer Übung in den Außengehöften aufgefallen. Ein entsprechender Kommunikationsweg soll dazu festgelegt werden.Bürgermeister Jenninger bedankte sich bei Herr Peter für die Präsentation. Insgesamt sei das Versorgungsnetz gut aufgestellt.
  3. Beratung und Beschluss über das Kommunale Betreuungsangebot im Schuljahr 2026/27 und Festsetzung der ElternbeiträgeKommunales BetreuungsangebotFür das Schuljahr 2026/27 gibt es lediglich vier Interessensbekundung für eine Betreuung über 14:00 Uhr hinaus. Wie die Anmeldezahlen zeigen, erfreut sich das Betreuungsangebot der Gemeinde insgesamt einer wachsenden Beliebtheit. Von den Teilnehmern kommen positive Rückmeldungen zu Umfang und Inhalt der Betreuung, berichtete der Vorsitzende.Nach dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter besteht für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 1 ab dem Schuljahr 2026/27 ein Rechtsanspruch auf eine tägliche Betreuung von Montag bis Freitag, im Umfang von mindestens acht Stunden, einschließlich der Schulferien. Hierbei sind 20 Schließtage der Einrichtung pro Kalenderjahr zulässig. Der Anspruch beginnt mit dem tatsächlichen Schuleintritt, die Sommerferien 2026 gehören somit nicht dazu. Bis zum Schuleintritt kann die Betreuung des Kindergartens weitergenutzt werden. Kosten und ElternbeiträgeIm vergangenen Schuljahr hat die Gemeinde für das kommunale Betreuungsangebot Ausgaben i. H. v. 48.593,66 Euro – vorwiegend Personalkosten. Hierbei unberücksichtigt blieben raumbedingte Kosten wie Heizung, Strom, Abschreibung etc. Die Einnahmen beliefen sich auf 29.321,50 Euro, wovon 20.127,50 Euro aus Elternbeiträgen stammten, 6.194,00 Euro aus einem Landeszuschuss für die „Verlässliche Grundschule“ und 3.000,00 Euro für den Bundesfreiwilligendienst. Somit betrug der Abmangel 19.272,16 Euro bzw. 40 Prozent. Damit wird der, vom Gemeinderat am 24.06.2021 beschlossene, Kostendeckungsgrad von 60 Prozent exakt eingehalten.Für die Kinder in der rechtsanspruchserfüllenden Ganztagsbetreuung (zunächst nur Klasse 1), wird es künftig andere – wahrscheinlich niedrigere – Kostenersätze als bisher im Programm „Verlässliche Grundschule“ geben. Wie hoch diese sein werden, steht zum aktuell Zeitpunkt noch nicht fest. Ggf. muss im kommenden Schuljahr an dieser Stelle bei den Beiträgen nachgesteuert werden.Durch den Tarifabschluss im März 2025 haben sich die Personalkosten für die Betreuung zunächst um 3,0 Prozent und ab 01.05.2026 um weitere 2,8 Prozent erhöht. Trotzdem empfiehlt die Verwaltung, den Elternbeitrag für das kommende Schuljahr konstant zu halten. Sofern sich die höhere Zahl an Interessensbekundungen auch in höheren Anmeldezahlen niederschlagen, kann der Kostendeckungsgrad u. U. im kommenden Schuljahr trotzdem erreicht werden.Die Verwaltung schlug vor, die Elternbeiträge wie im Vorjahr zu belassen (nicht wie in der Sitzungsvorlage vorgeschlagen):
    7:00 Uhr – Schulbeginn (bis zu 3 Tage die Woche)     27,50 €
     
    7:00 Uhr – Schulbeginn (bis zu 5 Tage die Woche)     37,50 €
     
    Schulende – 13:00 Uhr (bis zu 3 Tage die Woche)     55,00 €
     
    Schulende – 13:00 Uhr (bis zu 5 Tage die Woche)     75,00 €
     
    13:00 – 14:00 Uhr (bis zu 3 Tage die Woche)               5,00 €
     
    13:00– 14:00 Uhr (bis zu 5 Tage die Woche)                7,50 €
     Sofern Eltern eine Nachmittagsbetreuung an Schultagen – entsprechend dem Rechtsanspruch – in Anspruch nehmen möchten, obwohl die erforderliche Mindestanmeldezahl von fünf Kindern nicht erreicht ist, würde die Gemeinde die Betreuungsstunden bedarfsgerecht zum Selbstkostenpreis, geteilt durch die Zahl der für diese Zeit angemeldeten Kinder, anbieten.Nach erfolgter Diskussion einigte sich der Gemeinderat darauf, die Betreuung von 14:00 bis 16:00 Uhr sehr flexibel zu gestalten. Auch hier sollte der Kostendeckungsgrad von 60 Prozent zugrunde gelegt werden. Bei errechneten Personalkosten von 21,18 €/h würde ein Betrag von 12,71 €/h pro Betreuungsstunde, geteilt durch die Zahl der für diese Zeit angemeldeten Kinder, anfallen. Eine Nutzung dieses Angebots soll zwei Wochen auf Probe möglich sein.             14:00 – 16:00 Uhr                                      12,71 € pro Betreuungsstunde                                                                                               Anzahl AnmeldungenFerienbetreuungGeplant ist immer ein Angebot an einem der Standorte Schechingen/Göggingen und Leinzell/Iggingen. Sollten die Anmeldezahlen an einem der Standorte zu gering sein, so werden die Angebote für diesen Zeitraum zusammengelegt.Um die Anforderungen des Ganztagsförderungsgesetzes zu erfüllen, muss die Betreuungszeit um eine Stunde auf künftig 7:00 – 15:00 Uhr ausgeweitet werden. Zur – zumindest teilweisen – Gegenfinanzierung des ausgeweiteten Angebots, schlägt die Verwaltung die Erhöhung der Tagespauschale von 10,00 auf 11,00 Euro vor.Der Gemeinderat stimmte einstimmig den Elternbeiträgen für das kommunale Betreuungsangebot und die Ferienbetreuung für das Schuljahr 2026/2027 zu. 
  4. BauangelegenheitenNeubau eines Einfamilienhauses als FlyingSpace mit Fahrradgarage, Am Haldenbach 17, Flst. 442/45Die Bauherrschaft beabsichtigt den Neubau eines Einfamilienhauses als FlyingSpace mit Fahrradgarage. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nördlicher Schlossgarten“.Das Bauvorhaben verstößt gegen folgende Festsetzungen:Inanspruchnahme der nicht überbaubaren Grundstücksfläche-           Das Hauptgebäude überschreitet die nördliche Baugrenze um bis zu 50 cm – über eine Länge von ca. 4,35 m, woraus sich eine Inanspruchnahme der nicht überbaubaren Grundstücksfläche von ca. 2 m² ergibt.-           Die Terrasse inkl. Terrassenüberdachung überschreiten die westliche Baugrenze um ca. 3 m. Mit einer Länge von ca. 7 m ergibt sich daraus eine Fläche von ca. 21 m².Abweichung von der GRZ mit 0,2-           Gemäß vorliegendem Textteil zum Lageplan wird die zulässige GRZ I durch die aufgeständerte Terrasse und Terrassenüberdachung um 3 m² bzw. 4% überschritten.-           Die GRZ II durch die Fahrradschuppen und Zuwegung um 12 m² bzw. 16 %.Abweichung Ausführung PV-Anlage-           Bei Flach- und flachgeneigten Dächern ist ein Abstand zum Hausgrund (Attika) von mindestens 1,50 m einzuhalten. Die Ausführung kann aufgrund der Tiefe des Tiny-Hauses von 4,35 m nicht eingehalten werden.Befreiung von dem Pflanzgebot PFG 1 (BBP, Ziffer 1.19.2)Eine Angrenzerbenachrichtigung gem. § 55 LBO wurde durchgeführt. Seitens der Angrenzer bestehen keine Einwände.Aus Sicht der Verwaltung könne den Befreiungen zugestimmt werden, erklärte Bürgermeister Jenninger. Die Abweichungen ergaben sich z. T. aus den Eigenheiten der Bauform Tiny Haus, sowie der geringen Fläche, welche die Bauplätze hierfür aufweisen. Als Kompensation für die Abweichung vom Pflanzgebot wurde mit der Bauherrschaft vereinbart, dass sie stattdessen zwei niedrigstämmige Obstbäume pflanzen wird.Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich mit 9 Zustimmungen und 1 Enthaltungdem Befreiungsantrag zu und erteilte das Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben.Nachgenehmigung der Geschirrhütte, Westerfeld, Flst. 237, 238, Die Kreisbaumeisterstelle hat die Bauherrschaft aufgefordert, die bisher ungenehmigte Geschirrhütte zur Unterbringung von Gartengeräten nachträglich genehmigen zu lassen. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Halde“ („Krautland“).Gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes liegt folgender Verstoß vor:-           Errichtung eines Grenzbaus auf der gemeinsamen Grenze zweier GrundstückeEine Angrenzerbenachrichtigung gem. § 55 LBO ist nicht erforderlich. Betroffen ist die Grenze zwischen 237 und 238, welche sich beide im Eigentum der Bauherrschaft befinden.Die Kreisbaumeisterstelle bittet die Gemeinde über das erforderliche Einvernehmen zu beraten.Aus Sicht der Verwaltung kann der Befreiung zugestimmt werden.Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben.Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Am Haldenbach 2, Flst. 442/35Die Bauherrschaft beabsichtigt den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nördlicher Schlossgarten“.Das Bauvorhaben verstößt gegen folgende Festsetzungen:Die Garage ist mit einem Abstand von 1,50 m parallel zur öffentlichen Verkehrsfläche zulässig; geplant ist zum Teil nur 1,35 m. Die Unterschreitung des Mindestabstands beträgt damit bis zu 15 cm.
     Im Nordwesten soll die Zufahrt über eine nicht zulässige Fläche um 6 m erweitert werden.
    Hinsichtlich der Zufahrt wurde der Geschäftsbereich Straßenverkehr des Landratsamtes um Stellungnahme gebeten. Die Kreisbaumeisterstelle bittet die Gemeinde über das erforderliche Einvernehmen zu beraten.Aus Sicht der Verwaltung kann der geringfügigen Überschreitung des Mindestabstands zur Straße zugestimmt werden, da diese auch durch die nicht im rechten Winkel verlaufenden Grundstücksgrenzen bedingt ist. Hinsichtlich der Erweiterung der Zufahrt spricht sich die Verwaltung gegen eine Befreiung aus. Die Garagenausfahrt über den Gehweg und so dicht hinter der Ausfahrt des Kreisverkehrs sei kritisch hinsichtlich der Verkehrssicherheit beim Ein- und Ausparken an. Zudem müssten der neue Gehweg und die neue Straße für die Absenkung aufgerissen werden. Wegen möglicher Folgeschäden ist dies ebenfalls kritisch zu betrachten.Es seien bereits Schäden vorhanden, berichtete die anwesende Bauherrin und verwies u.a. auf die Situation beim Grundstück gegenüber.Der Gemeinderat wollte sich bei einem Vor-Ort-Termin vor der nächsten Gemeinderatssitzung ein Bild von der bestehenden Situation machen und stimmte deshalb mehrheitlich mit 9 Zustimmungen und 1 Enthaltung für die Vertagung des Tagesordnungspunktes auf die Sitzung am 23.07.2026.
  5. Anfragen aus dem GemeinderatFußgängerüberweg Langenstraße Gemeinderat Florian Schmid fragte nach dem Stand der Dinge bei der Baustelle für den Fußgängerüberweg in der Langenstraße. Die Straßenmeisterei sei auch sehr unzufrieden, betonte Bürgermeister Jenninger. Es sind wohl Teile falsch geliefert worden. Man sei bemüht, den Fußgängerüberweg schnellstens fertigzustellen.Bebauungsplan Lebensmittelmarkt Schechingen-SüdDas Zielabweichungsverfahren liegt aktuell beim Regierungspräsidium zur Prüfung, erklärte der Vorsitzende auf Nachfrage von Gemeinderat Kurt Barthle. Man müsse die Rückmeldung an den Planer abwarten.
  6. Anfragen aus der BürgerschaftEs gab keine Anfragen aus der Bürgerschaft.
  7. VerschiedenesGeschwindigkeitsmessung Langenstraße Bürgermeister Jenninger berichtete von einer Geschwindigkeitsdauermessung in der Langenstraße. Das Verkehrsaufkommen lag hierbei bei 2.123 Fahrzeugen/Tag, das Schwerlastaufkommen lag bei 3,2 %. Die Messung ergab einen V85-Wert von insgesamt 41,6 km/h (V85-Wert von 42 km/h in Fahrtrichtung Hauptstraße und V85-Wert in Fahrtrichtung Freibad von 41 km/h. Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde sei daher kein Handlungsbedarf für weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen ersichtlich. Es wurde dahingehend ein Antrag auf Tempo 30 in der Langenstraße von Anwohnern gestellt. Die Arbeiten für die Anhebung verschiedenen Schachtdeckel sei bereits vergeben, ergänzte der Vorsitzende. Die Ausführung würde jedoch voraussichtlich erst im Herbst erfolgen. Damit müsste die Lärmbelastung spürbar reduziert werden.GlasfasernetzDie Inbetriebnahme der Weißen Flecken wurde von der NetCom BW in den September verschoben.Bei den Grauen Flecken ist die Inbetriebnahme wegen einer EU-Beihilfebeschwerde eines Mitbewerbers der NetCom BW aktuell nicht absehbar. Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 23.07.2026 statt. Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.