Gemeinderatssitzung vom 10.09.2024
In der Gemeinderatssitzung am 10.09.2024 wurden folgende Themen beraten und beschlossen:
- Bekanntgaben
Verabschiedung Gemeinderat Bernd NachtnebelBürgermeister Jenninger sprach Herrn Nachtnebel seinen Dank für die Tätigkeit im Gemeinderat von 2019 bis 2024 aus. Er unterstützte mit seiner Erfahrung bei Vorstellungsgesprächen und engagierte sich ehrenamtlich bei der Durchsicht und Neuordnung des Gemeindearchivs. Zudem betonte der Vorsitzende, dass Herr Nachtnebel viel bewegen und umzusetzen wollte. Als Dank für sein Engagement überreichte Bürgermeister Jenninger Herrn Nachtnebel eine Urkunde und ein Präsent. Herr Nachtnebel sprach seinerseits seinen Dank an seine Wähler aus und wünschte dem neuen Gemeinderat Glück und Erfolg.Verabschiedung Regionalplan 2035Der Regionalplan 2035 wurde durch die Regionalversammlung verabschiedet. Der Gemeinderat konnte sich über einen Aushang informieren, die Bürgerschaft unter https://www.ostwuerttemberg.org/regionalplanung/regionalplanfortschreibung/Zuwendungsbescheid „Verlässliche Grundschule“Der Zuwendungsbescheid vom Regierungspräsidium für das Schuljahr 2023/2024 in Höhe von 6.194,00 Euro ging bei der Gemeindeverwaltung ein.Vergabe Fußbodenauswechslung und Reparatur Grundschule EilentscheidungBürgermeister Jenninger informierte den Gemeinderat über eine Eilentscheidung für die Vergabe der Fußbodenauswechslung und Reparatur in der Grundschule an die Firma Böhmler in Höhe von 15.713,55 Euro. Die Arbeiten werden im Zuge des Fußbodeneinbaus im Kindergartenanbau miterledigt. Der Einbau soll während der Ferien erfolgen.Korrektur BevölkerungszahlenAuf Grundlage des Zensus 2022 wurde die Bevölkerungszahl für die Gemeinde Schechingen folgendermaßen korrigiert:30.06.2022: 2.214 (alt: 2.226)
30.09.2022: 2.195 (alt: 2.206)
31.12.2022: 2.209 (alt: 2.220)
Stelle BürgerbüroFrau Krieger, früher im Freibad und zuletzt im Bürgerbüro beschäftigt, verlässt die Gemeinde zum 01.10.2024 auf eigenen Wunsch. Die Stelle konnte zum 01.11.24 nachbesetzt werden. - Festlegung des Betreuungsumfangs im neuen Kindergarten –
Beschluss über die Empfehlung an die KirchengemeindeZur Erläuterung der Zahlen und Varianten sowie der Beantwortung offener Fragen war Frau Ernsperger, die Kindergartenbeauftrage am Katholischen Verwaltungszentrum, zur Gemeinderatssitzung eingeladen. Bürgermeister Jenninger informierte vorab, dass für die Namensfindung des neuen gemeinsamen Kindergartens 69 Vorschläge eingingen, acht davon kamen in eine Vorauswahl. Der Name „Sonnenhügel“ wurde durch eine Elternabstimmung (79 Prozent) festgelegt (21 Prozent für „Albblick“). Der gemeinsame Kindergartenausschuss habe sich bereits mit der Frage der Gruppenzahl und –form beschäftigt, erklärte der Vorsitzende. Mittlerweile sind weitere Anmeldungen für das neue Kindergartenjahr eingegangen, wodurch die Plätze bei fünf Gruppen bereits überbucht wären und eine Warteliste eröffnet werden müsste. Zudem könnte, bei einem Start mit sechs Gruppen, die Betriebserlaubnis gleich vom Start weg in der endgültigen Größe und Form beantragt werden. Als größte Herausforderung sah Bürgermeister Jenninger die Personalgewinnung für die Eröffnung einer weiteren Gruppe. Frau Ernsperger erläuterte die Variante der Gruppenformen, die in der letzten Sitzung diskutiert wurden. Um eine sinnvolle Betriebsform zu finden, wurde der Bedarf ausgewertet. Frau Ernsperger erläuterte die Berechnung der Variante mit sechs sowie fünf Gruppen (nur eine Krippengruppe) und die Belegung in den einzelnen Gruppen. Im Hinblick auf die aktuellen Anmeldungen sind die fünf Gruppen jedoch nicht ausreichend. Zum Start könnte keine Zusage für einen Kindergartenplatz erteilt werden. Die Empfehlung lautete daher, mit sechs Gruppen zu starten. Gemeinderätin Anja Schürle betonte, man solle nicht mit Negativargumenten die neue Einrichtung starten und sah daher eine 6. Gruppe als notwendig an, auch im Hinblick auf die Betriebserlaubnis. Frau Ernsperger erklärte auf Nachfrage von Gemeinderat Dr. Thomas Maier den zeitlichen Umfang, die Gruppenaufteilung und Altersmischung der einzelnen Gruppen. Gemeinderat Daniel Krull wünschte sich größtmögliche Flexibilität bei der Betreuung und der Kapazität. Seiner Meinung nach mache eine zweite Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten mit Altersmischung mehr Sinn als eine zweite Krippengruppe.Bürgermeister Jenninger stimmt ihm grundsätzlich zu. Es sei jedoch wichtig, auch freie Plätze für 1 bis 2-jährige Kinder zu schaffen. 1) Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Errichtung einer sechsten Kindergartengruppe zu. 2) Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich mit 6 Zustimmungen, 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung den vorgeschlagenen Gruppenformen zu: Gruppenformen Anzahl Plätze Belegung 1 Gruppe VÖ 30 ohne AM 25 252 Gruppe VÖ 30 AM 44 301 Gruppe VÖ 35 ohne AM 25 251 Krippe VÖ 30 10 101 Krippe VÖ 35 10 6 Summe: 114 96 Zum Thema Planungssicherheit auf Nachfrage von Gemeinderat Dr. Thomas Maier unterstrich Bürgermeister Jenninger, dass eine Anmeldung in der Anmeldewoche für beide Seiten verpflichtend sei. Bereits seit 1 ½ Jahren gibt es gemeinsame Termine, Treffen und Gespräche, berichtete Frau Ernsperger über den Ablauf der Zusammenlegung der beiden Einrichtungen. Im Herbst sind weitere Termine geplant. Gemeinderätin Anja Schürle bat um die Vorstellung des pädagogischen Konzepts in einer Gemeinderatssitzung durch die Kindergartenleitung. Es gibt keine großen Änderungen am bestehenden Konzept. In den nächsten ein bis zwei Jahren müsse nachjustiert werden, betonte Frau Ernsperger. Die oberste Priorität sei, dass es den Kindern gut geht. Er sei sich sicher, dass es am Ende eine gute Einrichtung mit guten Räumlichkeiten, gutem Personal und gutem Konzept werde, bemerkte Bürgermeister Jenninger abschließend. Die Gemeinderäte erhalten eine Einladung zum nächsten Elternabend im Kindergarten. - Kanalsanierungsprogramm, Kanalsanierung Sebastiansweiler und Geröllfang Kläranlage – Beschluss über das weitere VorgehenEs handle sich um ein schwieriges Thema, stellte Bürgermeister Jenninger einleitend fest. Der kommunale Finanzbedarf sei viel höher als der vom Land bereitgestellt Fördertopf. Die Landesregierung hat daher maßgebliche Entgelt für die maximale Regelförderung (80 Prozent) kürzlich auf 9,50 Euro (statt bisher 7,30 Euro) angehoben. Überdies werden ab sofort die drei – statt wie bisher die beiden – Vorjahre für die Berechnung der Förderhöhe zugrunde gelegt. Hierdurch soll der Fördertopf „entlastet“ werden und die Kommunen die Investitionen stattdessen stärker aus den Entgelten finanzieren.Um für das Millionenprojekt „Anschluss an die Sammelkläranlage Horn“ die bestmögliche Förderung zu erhalten, müssen daher die Entgelte nochmals erhöht werden. Hierzu benötigt die Gemeinde Ausgaben in Form von Investitionen in die Unterhaltung der Anlagen. Die Verwaltung schlägt daher für die einzelnen Maßnahmen folgendes vor: Kanalsanierung SebastiansweilerDieser Antrag wurde bereits zum dritten Mal abgelehnt. Nach der aktuellsten Berechnung aus dem August 2022 belaufen sich die Gesamtkosten für die Maßnahme auf 1,15 Mio. Euro. Aufgrund der Umstellung der Förderrichtlinie könnte die Gemeinde im Falle einer erfolgreichen Antragstellung 2024 im kommenden Jahr „lediglich“ mit einer Förderung von rd. 65 Prozent rechnen. Ein weiterer Folgeantrag soll erst dann gestellt werden, wenn die Maximalförderung von 80 Prozent wieder erreicht wird, lautete der Vorschlag der Verwaltung. KanalsanierungsprogrammIm Rahmen des Kanalsanierungsprogramms wurde im vergangenen Jahr ein Folgeantrag für den Bereich Nord-West mit einem Umfang von etwa 450.000,- Euro gestellt. Der Bereich Süd-West, 2 TA mit einem Umfang von rund 115.500,- Euro wurde – nachdem der Förderantrag hierfür bereits zweimal erfolglos war – in diesem Jahr ohne Förderung umgesetzt. Im Kanalsanierungsbereich ist absehbar nicht mit einer Förderzusage zu rechnen. Der Bereich Nord-West sollte laut Konzept bereits im Jahr 2023 umgesetzt werden. Durch das Warten auf Fördermittel verzögert sich die Umsetzung des Sanierungsprogramms immer weiter. Dadurch steigen die Baukosten. Gleichzeitig benötigt die Gemeinde Ausgaben im Abwasserbereich, um die notwendige Gebührenhöhe für eine Maximalförderung des Anschlusses an die Sammelkläranlage Horn zu erreichen. Für den Abschnitt Nord-West schlägt die Verwaltung daher vor, diesen noch in diesem Jahr auszuschreiben und im kommenden Jahr ohne Förderung umzusetzen. Geröllfang KläranlageDer Gemeinderat hat im vergangenen Jahr bereits beschlossen, bei einer erneuten Ablehnung des Förderantrags die Maßnahme in den Förderantrag zum Anschluss an die Sammelkläranlage Horn zu integrieren. Die Verwaltung wird das beauftragte Ingenieurbüro nun anweisen dies umzusetzen. 1) Der Gemeinderat beschloss einstimmig für die Kanalsanierung Sebastiansweiler im kommenden Programmjahr keinen erneuten Förderantrag zu stellen.2) Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Kanalsanierung Nord-West ohne Förderung umzusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt die Maßnahme auszuschreiben.
- Eröffnungsbilanz: Beschluss über die Höhe des Satzes für DirektabschreibungMit dem Beschluss zur Umstellung auf das Neue kommunale Haushaltsrecht (NKHR) am 29.06.2017 wurde für die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter – sowohl für die vorhandenen, als auch für zukünftige – die Höhe der Direktabschreibung nach § 6 Abs. 2 S. 1 EStG auf den damaligen Höchstwert von 410,00 Euro festgelegt. Über die Jahre hat sich die Wertgrenze nach dem genannten Paragraphen auf 800,00 Euro erhöht. Zur Praxisvereinfachung und der Vorbeugung weiterer Beschlüsse aufgrund einer Erhöhung der Wertgrenze, sollte die Wertgrenze dynamisch, anhand des Höchstbetrags nach § 6 Abs. 2 S. 1 EStG, festgelegt werden.Der Gemeinderat legte einstimmig die Wertgrenze für die Direktabschreibung in den Betrieben gewerblicher Art auch für zukünftige Jahre anhand des jeweils geltenden Höchstbetrags gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG fest.
- Breitband Ostalb gKAöR – Beschluss über die Bestellung von Kämmerer Johannes Seitzer zum stellv. Mitglied des VerwaltungsratsNach Auflösung der Komm.Pakt.Net wurde von den Kommunen des Ostalbkreises gemeinsam mit dem Landkreis die Breitband Ostalb KAöR gegründet. Bürgermeister Stefan Jenninger vertritt die Gemeinde als Mitglied im Verwaltungsrat. Da die Sitzungen meist vormittags stattfinden, ist es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, einen hauptamtlichen Mitarbeiter als Stellvertreter zu benennen.Der Gemeinderat wählte einstimmig Herrn Johannes Seitzer zum stellvertretenden Mitglied des Verwaltungsrats der Breitband Ostalb KAöR.
- Information über die Ergebnisse der Verkehrsschau am 29.05.2024Bürgermeister Jenninger informierte das Gremium über die Vorgehensweise der Verkehrsschau. Beim letzten Termin am 29.05.2024 wurden folgende Punkte begutachtet und im Nachgang folgende Anordnungen durch die Straßenverkehrsbehörde erlassen: Überprüfung der Verkehrssituation im Zuge der BandelgasseVon Seiten einer Bürgerin wurde angeregt, die Verkehrssituation im Zuge der Bandelgasse zu überprüfen. Nach Angaben der Bürgerin würde gerade zu bestimmten Zeiten (Veranstaltungen, Hol- und Bringzeiten von Kindergarten oder Schule) von Eltern und Angehörigen zu schnell gefahren. Dies stelle eine unsichere Verkehrssituation für auf dem Schul-/Kindergartenweg laufende Kinder im Zuge der Bandelgasse dar. Zunächst ist festzuhalten, dass es sich bei der Bandelgasse um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt, der auch straßenbautechnisch entsprechend gestaltet ist (bauliche Fahrbahneinengungen, baulich gekennzeichnete Parkflächen, Verkehrsgrün, etc.). Außerdem sind drei festverbaute Temposchwellen vorhanden. Die Bandelgasse stellt den kürzesten Weg zwischen Ortsmitte und Kindergarten/Schule/ Halle/Sportplätze dar und wird daher dementsprechend frequentiert. Von Seiten der Gemeinde wird ausgeführt, dass sich die Gesamtsituation in Bezug auf das Verkehrs- und Fußgängeraufkommen ändern dürfte, da der Kindergarten in diesem Bereich schließen wird. Nach Prüfung vor Ort wird von der Verkehrsschau kein Handlungsbedarf gesehen. Ein verkehrsgefährdendes Verhalten des Kraftfahrzeugverkehrs dürfte aufgrund der Gesamtsituation – insbesondere durch die straßenbauliche Gestaltung der Bandelgasse – unter normalen Gegebenheiten nicht möglich sein. Eine Prüfung durch die Zentrale Bußgeldstelle des Ostalbkreises ergab, dass aus technischen Gründen eine mobile Geschwindigkeitsmessung in der Bandelgasse nicht möglich ist.Überprüfung der Ausfahrtssituation auf Höhe Gebäude Nr. 4 und 9 im Zuge des Kappelwegs in Schechingen hinsichtlich der Sichtverhältnisse Nach Anfrage eines Bürgers bat die Gemeinde Schechingen um Prüfung der Sichtverhältnisse im o.g. Bereich des Kappelwegs. Aufgrund unzureichender Sicht soll hier ein Gefahrenpunkt vorhanden sein.Vor Ort wird festgestellt, dass die Sicht aus der zu überprüfenden Ausfahrt aufgrund der vorhandenen Hecke des Nachbargrundstücks eingeschränkt ist. Dadurch ist die Anfahrsicht bei der Ausfahrt in östliche Richtung eingeschränkt. Ein Verkehrsspiegel zur Verbesserung der Sicht wäre hier nicht zielführend, da die Gefahr der Nichtbeachtung von schwächeren Verkehrsteilnehmern (Radfahrer, Krafträder, Kindern usw.) nicht außer Acht gelassen werden darf. Aus Sicht der Verkehrsschau besteht kein Handlungsbedarf bzw. keine entsprechende Optimierungsmöglichkeit. Es wird hierbei auf § 10 StVO hingewiesen – Kraftfahrzeuge müssen sich gegebenenfalls einweisen lassen.Antrag auf Anordnung eines Parkverbots gegenüber der Gebäude Nr. 4 und Nr. 8 im Zuge der Leinweiler Straße (K 3262)Ein Anwohner hat über die Gemeinde beantragt zu prüfen, ob im o. g. Bereich ein Parkverbot festgelegt werden könnte. Begründet wird dies damit, dass landwirtschaftliche Gespanne ohne entsprechende Parkregelung nicht aus der zu überprüfenden Einfahrt kommen würden. Vor Ort wird festgestellt, dass gegenüber dem Ausfahrtsbereich parkende Fahrzeuge aufgrund der straßenbaulichen Gegebenheiten ein Rangieren von landwirtschaftlichen Fahrzeugen erforderlichen machen dürften. Die Verkehrsschau legt daher die Aufbringung einer Grenzmarkierung (Verkehrszeichen 299) fest.Antrag auf Anbringung eines Fußgängerüberwegs im Zuge der Leinweiler Straße (K 3262)Von einer Bürgerin wurde über die Gemeinde gebeten zu prüfen, ob im o.g. Bereich ein Fußgängerüberweg angebracht werden kann. Die Bürgerin habe den Schulweg und die Verkehrslage kritisch beobachtet. Ihres Erachtens nach, fehle dringend ein Zebrastreifen an der Leinweiler Straße. Die Prüfung zur Anordnung eines richtlinienkonformen Fußgängerüberwegs erfolgt grundsätzlich nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) auf Basis der derzeit geltenden Verwaltungsvorschrift der StVO (VwV-StVO) in Verbindung mit dem Leitfaden zur Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen in Baden-Württemberg. Danach müssen zum einen die örtlichen (vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkung, Frühzeitige Erkennbarkeit bzw. ausreichende Sichtbeziehungen, beidseitige Gehwege für Aufstellfläche, nur ein Fahrstreifen pro Fahrtrichtung, ausreichender Abstand zur Lichtzeichenanlagen und Parkständen) und zum anderen die verkehrlichen Voraussetzungen (Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke, Feststellung tatsächlich zu den Hauptzeiten querende Fußgänger/besonders schutzwürdige Personen) vorliegen. Hinzukommend sind die Lage (Bündelung des Fußgängerverkehrs an bestimmter Stelle) und die technischen Voraussetzungen (Beleuchtungskriterien für Erkennbarkeit der Fußgänger) entscheidend.Vor Ort wird von der Verkehrsschau festgestellt, dass die Leinweiler Straße im zu überprüfenden Bereich sehr übersichtlich verläuft und gute Sichtverhältnisse vorhanden sind. Ein Queren von Fußgängern – insbesondere von besonders schützenswerten Personengruppen – dürfte aus Sicht der Verkehrsschau im gesamten Straßenverlauf an dem zu prüfenden Bereich im Zuge der Leinweiler Straße möglich sein. Von der Verkehrsschau wird daher kein Handlungsbedarf zu Anordnung eines Fußgängerüberwegs im Zuge der Leinweiler Straße gesehen.Überprüfung der Verkehrssituation auf Höhe Haghof im Zuge der K 3260 hinsichtlich der Verlängerung des geschwindigkeitsbegrenzten BereichsEin Anwohner bat über die Gemeinde mit der Verkehrsschau zu prüfen, ob der o. g. geschwindigkeitsbeschränkte Bereich im Zuge der K 3260 in Ri. Göggingen verlängert werden könnte. Dies würde zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in diesem Bereich beitragen. Nach der Befahrung des Streckenabschnitts wird von der Verkehrsschau festgestellt, dass die vorhandene Gefahrenbeschilderung und Geschwindigkeitsbeschränkung richtlinienkonform aufgestellt und ausreichend ist. Aktuell wird daher kein Handlungsbedarf zur Verlängerung des geschwindigkeitsbeschränkten Bereichs gesehen. Der Gemeinderat nahm die Ergebnisse der Verkehrsschau zur Kenntnis. Gemeinderat Daniel Krull bat darum, in der nächsten Verkehrsschau die Verkehrssituation im Bereich Kreisverkehr von Holzhausen kommend prüfen zu lassen. Dies wurde bereits geprüft, teilte der Vorsitzende mit, der Kreisverkehr sei gut sichtbar. Bei der Gemeindeverwaltung ging ein Brief von einigen Bewohnern der Langenstraße ein. Diese forderten die Einrichtung einer Tempo 30-er-Zone als Lärmschutz-Schild. Bürgermeister Jenninger bedauerte, dass kein direkter Ansprechpartner mit Kontaktdaten angegeben war. Er sagte zu, dass Anliegen an die Verkehrsschau weiterzugeben.
- BauangelegenheitenNeubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage, Am Haldenbach 31 + 33, Flst. 442/30 und 442/32Für das Bauvorhaben im Bereich des Bebauungsplanes „Nördlicher Schlossgarten“ liegt ein Antrag auf folgende Befreiungen vor: Überschreitung der Grundflächenzahl bis zu 0.7:
Gemäß Bebauungsplan 1.2.2 ist dies ausnahmsweise zulässig, wenn die Garagen begrünt sind, Stellplätze und Zufahrten mit wasserdurchlässigem Material hergestellt sind, Tiefgaragen mit mind. 0,5 m Erdüberdeckung ausgeführt sind.
Für diesen Verstoß ist keine Befreiung erforderlich. Es liegt keine Grundflächenzahl Überschreitung vor, da im Vergleich zur zulässigem „Hauptnutzung“ mit der geplanten Hauptnutzung eine Differenz von 25,9 qm besteht. Somit wird die Überschreitung von 9,5 qm im Bereich der oberirdischen Stellplätze und Garagen „aufgesogen“. Überschreitung der Erdgeschoss-Rohfußbodenhöhe bei Gebäude auf Flst. 442/30. Im Bebauungsplan, zeichnerische Teil: Überschreitung um 0,1 m: die max. zulässige Firsthöhe, bezogen auf EFH 488.50 aus Lageplan, wird weiterhin eingehalten. Zufahrt zur Tiefgarage wird ermöglicht. Die zulässige EFH bei Gebäude auf Flst. 442/32 wird um 0,2 m unterschritten, um die Fußbodenhöhe der Tiefgaragen anzugleichen. Überschreitung der befestigten Flächen im Vorgarten:
Befestigt werden dürfen max. 50 % der an die Verkehrsflächen angrenzenden Flächen im Vorgartenbereich; geplant sind 75 % zu befestigen. Bebauungsplan 2.3:
442/30: die vorhandene Straßenbreite beträgt nur 10 m; diese wird für die Errichtung der Tiefgaragenzufahrt und von zwei barrierefreien Stellplätzen benötigt. 442/32: die vorhandene Straßenbreite beträgt nur 14 m; diese wird für die Errichtung von zwei barrierefreien Stellplätzen und den Standort der Mülltonnen benötigt. Überschreitung von § 21a Abs. 3 BauNVO um 9,5 qm:
Tiefgarage wird begrünt.Für diesen Verstoß ist keine Befreiung erforderlich. Abweichung von der Dachbegrünung:
Auf dem Dach wird die Errichtung einer Photovoltaikanlage geplant; aufgrund der flachen Dachneigung von 12° wird diese auch auf der Nordseite errichtet.Zulässig ist eine Flachdachbegrünung; geplant sind Dachziegel. Über den Antrag Nr. 5 hat der Gemeinderat bereits am 21.03.2024 nichtöffentlich beraten und keine Einwände gegen eine Befreiung gesehen. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung bestehen auch gegen die weiteren Befreiungen und die Erteilung des Einvernehmens keine Bedenken. Die Verwaltung begrüßt das Vorhaben zur Schaffung zusätzlichen Mietwohnraums in Schechingen.Der Gemeinderat stimmte einstimmig den Befreiungen und der Erteilung des Einvernehmens zu.Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Am Haldenbach 11, Flst. 442/42Da die angeforderte Planskizze für die geplante Stützmauer noch nicht eingegangen war, wurde dieser Tagesordnungspunkt vertagt.Errichtung einer Dachgaube, Limesstraße 7, Flst 494/7 Das geplante Bauvorhaben liegt im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Südlicher Ortsrand“ und der Gaubensatzung der Gemeinde Schechingen. Die zulässige Dachgaubenhöhe, gemessen vom Hauptdach bis OK Gesims, ist bis 1,50 m zulässig, geplant ist jedoch 1,95 m. Die Baugewohnheiten hätten sich geändert, bemerkte der Vorsitzende zum Thema Dachgaubensatzung. Die Abweichung diene zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums auf einem bestehenden Gebäude. Der Gemeinderat stimmte einstimmig den Befreiungen zu und erteilte sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben. - Anfragen aus dem GemeinderatSanierung L1158Gemeinderat Daniel Krull fragte nach dem Stand der Dinge zum Thema Sanierung L1158 Richtung Heuchlingen. Bürgermeister Jenninger informierte, dass die Zusage vom Regierungspräsidium vorliegt. Baubeginn soll der 23.09.2024 sein. Es sei jedoch noch nicht klar welcher Bauabschnitt zuerst saniert wird, die Strecke nach Heuchlingen oder Obergröningen. Eine entsprechende Pressemitteilung folgt.RegionalplanGemeinderat Dr. Thomas Maier erkundigte sich, ob es sich beim vorgestellten Regionalplan um den finalen Stand handle und ob die von der Gemeinde Schechingen gewünschten Änderungen berücksichtigt wurden. Es wurden hauptsächlich redaktionelle Themen geändert. Die ausgewiesenen Vorbehaltsflächen wurden leider nicht herausgenommen, informierte Bürgermeister Jenninger. Er sagte zu, alte Stellungnahmen dazu zur Verfügung zu stellen.Baustellen BreitbandausbauGemeinderätin Anja Schürle fragte nach dem aktuellen Stand der Arbeiten der Firma Aytac und wann die einzelnen Baustellen abgeschlossen werden. Es handle sich hierbei um drei verschiedene Baustellen (Breitbandausbau „Weiße Flecken“ und „Graue Flecken“ und Arbeiten am Stromnetz durch die Firma ODR), kommentierte Bürgermeister Jenninger. Er hoffe, dass alle Baustellen vor Wintereinbruch abgeschlossen sind.
- Anfragen aus der BürgerschaftGeh- und Radweg KreisverkehrIm Bereich Kreisverkehr „Nördlicher Schlossgarten“ seien Schilder für einen Geh- und Radweg jedoch noch kein Weg vorhanden, bemerkte eine Bürgerin. Alle Vorbereitungen für die Bauausschreibungen sind fertig, bestätigte der Vorsitzende. Die Förderzusage vom Land liege vor, die vom Bund fehlt noch. Als geplanten Baustart nannte er das Frühjahr 2025.Straßenbelag PanoramastraßeEine Bürgerin fragte nach, wann der marode Fahrbahnbelag in der Panoramastraße gerichtet würde. Das notdürftige Stopfen der Löcher würde meist nur ein, zwei Jahre halten, bemerkte Bürgermeister Jenninger. Dann brechen die Stellen durch eindringendes Wasser und Frost wieder auf. Daher müssten die schadhaften Straßen und Wege grundlegend saniert werden. Hierfür müssten die Schäden der Ortsstraßen zunächst systematisch aufgenommen und bewertet werden. Er habe diesbezüglich bereits mit LKP gesprochen. Geplant ist nach dem Abschluss des Kanalsanierungsprogramms die Auflegung eines Straßensanierungsprogramms.
- VerschiedenesInvestitionsprogramm GanztagsausbauÜber das Programm kann ein Zuschussantrag für die Mensa, den Schulhof und Sanitäranlagen (auch bereits begonnene Maßnahmen) gestellt werden, informierte der Vorsitzende. Eine Förderung bis zu 70 Prozent ist möglich. Die Vergabe erfolgt allerdings nach dem Losverfahren. Die Landesregierung will noch zusätzliche Mittel bereitstellen.Anmeldungen KernzeitbetreuungFolgende Anmeldezahlen für die Kernzeitbetreuung im Schuljahr 2024/2025 lagen vor:7:00 Uhr – Schulbeginn (bis zu 3 Tage die Woche) 4 Kinder (Vorjahr: 2)7:00 Uhr – Schulbeginn (bis zu 5 Tage die Woche) 7 Kinder (6)Schulende – 14:00 Uhr (bis zu 3 Tage die Woche) 9 Kinder (6)Schulende – 14:00 Uhr (bis zu 5 Tage die Woche) 7 Kinder (5) 27 Anmeldungen (19)Rückblick Freibadsaison 2024Rückblickend auf die Freibadsaison 2024 stellte Bürgermeister Jenninger fest, dass es noch nie so viele positive Rückmeldungen und so wenige Beschwerden gegeben habe. Dem guten Kioskumsatz (allerdings auf niedrigem Niveau) und geringen Kosten stünden die fehlenden Einnahmen beim Eintritt gegenüber. Den Wasserverbrauch bezifferte der Vorsitzende auf 1.343 m³ (Vorjahr: 28.703 m³). Die Besucherzahl lag bei 4.853 Personen (Vorjahr: 24.585). Er dankte Betriebsleiter Dieter Krieger, seiner Frau und den weiteren Helferinnen für die gute Arbeit.Reparatur FriedhofstorBürgermeister Jenninger sprach seinen Dank an einen Schechinger Bürger aus, der ehrenamtlich die Reparatur des Friedhofstors übernommen hat.
Der Vorsitzende gab noch folgende Termine bekannt: 12.09.2024 Ausflug „Treff ab 60“ nach Neresheim 02.10.2024 Informationsveranstaltung Photovoltaik 24.10.2024 Gemeinderatssitzung Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an. Die Protokolle der Gemeinderatssitzungen können auf der Homepage der Gemeinde in der Rubrik „Sitzungen des Gemeinderats“ eingesehen werden.