Gemeinderatssitzung 25.03.2021

Bürgermeister Jenninger begrüßte zahlreiche Zuhörerinnen und Zuhörer sowie Frank Biekert vom Ingenieurbüro LK&P und Kämmerer Wilfried Binder in der Gemeindehalle. Er stellte die Vollzähligkeit des Gremiums und die rechtzeitige Einladung zur Sitzung fest.

  1. Bekanntgaben
    1. Verkehrsschau

      Der Vorsitzende berichtete über die am 17.03.2021 stattgefundene Verkehrsschau. Sobald das Protokoll vorliegt, wird er den Gemeinderat über die Ergebnisse informieren.
    2. Verkauf Teilfläche Flst. 2 Freibad

      Eine Teilfläche von etwa 28 m² der Liegewiese des Freibads wurde an einen Angrenzer verkauft, teilte Bürgermeister Jenninger mit.
  2. Festlegung der Planungsvariante Gehweg und Verkehrsinsel Ortseingang Leinweiler (Herr Biekert – Ingenieurbüro LK&P)

    Eine stattgefundene Verkehrsdauermessung des Landratsamtes vom 19. - 27.01.2021 bestätigte die regelmäßig aus der Bürgerschaft eingehenden Klagen über nicht angepasste Geschwindigkeit in Leinweiler. Während mit der Verkehrsinsel eine bremsende Wirkung auf die nach Leinweiler einfahrenden Fahrzeuge erzielt werden soll, dient der Gehweg dem Schutz der Fußgänger. Die Verkehrsschau hält die Maßnahme für sinnvoll. Das Ortsschild kann vor die Verkehrsinsel verlegt werden. Verschiedene Planungsvarianten wurden von Herrn Biekert vom Ingenieurbüro LK&P geprüft. Nun müsse die weitere Vorgehensweise für die Planung festgelegt werden, stellte der Vorsitzende fest.
    Herr Biekert stellte die beiden Varianten im Einzelnen vor. Eine Variante sieht den Neubau des Gehwegs von ca. 70 m und eine Verschwenkung einer Fahrbahn und eine lang gezogene Verkehrsinsel vor. Die gerade Fahrbahn könnte jedoch aufgrund der guten Sicht illegal auf der Gegenfahrbahn umfahren werden. Herr Biekert favorisiert die Variante mit einem beidseitigen Fahrbahnteiler. Die Kosten für beide Varianten seien nahezu identisch, antwortete er auf Nachfrage von Gemeinderat Dr. Thomas Maier. Gemeinderat Wolfgang Sachsenmaier plädierte für eine Verbreiterung der Verkehrsinsel auf bis zu 5 m, um eine Abbremsung zu gewährleisten. Dieser Meinung schloss sich Gemeinderat Patrick Pfister an. Die Mittelinsel müsse breit werden, um den Verkehr runter zu bremsen, betonte auch Gemeinderätin Inge Eßwein. Durch die Maßnahme solle auch der Ortseingang sauber gestaltet werden, plädierte Gemeinderat Wolfgang Barth. Die Gestaltung mit Bäumen sah Herr Biekert kritisch, eher mit Stauden und Hecken. Mit der Verkehrsinsel könne eine Art „Portalwirkung“ für den Ortseingang Leinweiler geschaffen werden, erläuterte er. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Weiterführung der Planung für die Variante mit beidseitigem Fahrbahnteiler zu.
  3. Beschluss über das Kanalsanierungsprogramm 2021 – 2025

    Im Jahr 2019 wurde ein Kanalsanierungsprogramm für die Jahre 2019 – 2023 mit einem Umfang von rund 900.000,- € vom Gemeinderat beschlossen. Bisher konnte jedoch nur ein 1. Teilabschnitt des Sanierungsgebiets „Süd-West“ (160.000,- €) umgesetzt werden.
    Im Hinblick auf die Anpassung der Abwassergebühren sollte der Gemeinderat daher das weitere Vorgehen festlegen. Die Verwaltung schlug vor, an den festgelegten Sanierungsgebieten festzuhalten. Diese sieht folgende Reihenfolge vor:
    2022 2. Teilabschnitt „Süd-West“ und Sebastiansweiler, 2023 Nord-West, 2024 Nord-Ost (ohne Sebastiansweiler), 2025 Sammler Kläranlage und Leinweiler.
    LK&P geht in einer aktualisierten Kostenschätzung von Gesamtkosten in Höhe von 814.000,- € aus. Es besteht die Aussicht auf eine Fachförderung zwischen 20 – 80 Prozent. Die Anträge müssen jeweils bis zum 15.09. des Vorjahres gestellt werden. Deshalb müsse die Planungen bis dahin fertig sein, stellte Bürgermeister Jenninger fest. Den Vorschlag von Gemeinderat Wolfgang Sachsenmaier, eine Ausschreibung für die komplette Kanalsanierung durchzuführen, sah Herr Biekert als nicht sinnvoll. Da die meisten regionalen Baufirmen nur eine gewisse Größe haben, könnten sie Projekte dieser Größenordnung oft nicht stemmen. Er empfahl mindestens zwei Ausschreibungen. Kämmerer Wilfried Binder erläuterte die im Haushalt eingestellten Beträge. Über weitere Maßnahmen und die Vorgehensweise soll nach einem „Kassensturz“ 2024 beraten werden. Das Thema Kläranlage steht frühestens im Jahr 2025 an. Zunächst müssen die Ergebnisse des Gutachtens über den möglichen Anschluss an die Sammelkläranlage Horn an. Ziel sei es möglichst hohe Zuschüsse zu erzielen, betonte Bürgermeister Jenninger. Einstimmig stimmte der Gemeinderat dem Kanalsanierungsprogramm 2021 – 2025 zu.
  4. Vergabe der Planungsleistungen Kanalsanierung Sebastiansweiler

    Bei der Befahrung im Rahmen der Eigenkontrollverordnung wurden im Bereich Sebastiansweiler erhebliche Schäden festgestellt. Eine Sanierung im Inlinerverfahren ist nicht möglich. Die Arbeiten müssen stattdessen in offener Bauweise durchgeführt werden (Grobkostenschätzung 880.000,- €). Durch die Mitverlegung von Gasleitungen durch die ODR und die Miterschließung im Zuge des Breitbandausbaus 2021/2022 ergeben sich Synergien, durch die eine Kostenreduzierung erhofft wird. Außerdem muss die Straße nicht nochmals aufgebrochen werden.
    Herr Biekert vom Ingenieurbüro LK&P erläuterte kurz die Schäden, das Verfahren und die örtlichen Gegebenheiten. Die von den Anwohnern beklagte Geruchsbelästigung entsteht u. a. durch die Druckleitung von Leinweiler, informierte Herr Biekert. Es sei unklar, ob durch die Kanalsanierung die Geruchsbelästigung vollständig beseitigt werden könne.
    Für die Maßnahme besteht die Chance auf einen Zuschuss von ca. 40 Prozent aus der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft. Die genaue Höhe des Zuschusses ist im Voraus nicht absehbar, stellte der Vorsitzende fest. Aufgrund der Antragsfrist 15.09. sollten die Planungen so schnell wie möglich aufgenommen werden. Noch in diesem Jahr soll ein Förderantrag gestellt werden, um eine gemeinsame Durchführung mit dem Breitbandausbau zu gewährleisten. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Vergabe der Ingenieurleistungen an das Büro LK&P zum Preis von voraussichtlich 116.547,33 € brutto zu.
  5. Beschluss über die Satzung zur Änderung der Abwassersatzung – Abwasserkalkulation 2021 – 2023 und Gebührenanpassung

    Die Gemeinde Schechingen beabsichtigt durch die zügige Umsetzung des Kanalsanierungskonzepts 2021 – 2025 (Gesamtvolumen 814.000,- €) in der vorgegebenen Reihenfolge den Sanierungsstau bei den Kanälen abzubauen. Die Abwasserbeseitigung ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde, stellte Kämmerer Wilfried Binder fest. Eine Gegenfinanzierung über die Gebühren ist sicherzustellen. Bei Erreichen der maßgeblichen Schwellenwerte besteht jedoch die Möglichkeit, die Belastung für die Gebührenzahler durch Zuschüsse aus der Fachförderung Wasserwirtschaft zu reduzieren. Von dieser Möglichkeit sollte unbedingt Gebrauch gemacht werden, betonte Bürgermeister Jenninger.
    Herr Binder erläuterte im Einzelnen die Ausgangssituation, die rechtlichen Voraussetzungen, die Kostenaufteilung, den Straßenentwässerungskostenanteil sowie die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung. Er ging näher auf den Kostenüberdeckungs- und Kostenunterdeckungsausgleich und die Gebührenobergrenze ein und informierte über die Kalkulationsgrundsätze und die Kalkulation der Abwassergebühr für 2021 – 2024. Die dem Gemeinderat vorliegende Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2021 – 2024 berücksichtigt zunächst die Kosten in Höhe von 605.000,- € bis zum Jahr 2024 aus dem Kanalsanierungsprogramm 2021 – 2025. Die weiteren Maßnahmen „Sanierung Sammler Kläranlage“ und die „Kanalsanierung Leinweiler“ sind für das Jahr 2025 vorgesehen. Die Kalkulation beinhaltet darüber hinaus den Verlustausgleich aus den Jahren 2017, 2018 und 2019.
    Als Ergebnis der Kalkulation schlug die Verwaltung eine Anpassung der Abwassergebühren rückwirkend ab 01.01.2021 bei Schmutzwasser auf 3,70 € (bisher 2,75 €) und beim Niederschlagswasser auf 0,65 € (bisher 0,28 €) vor.
    Mit dieser deutlichen Gebührenerhöhung kommt die Gemeinde in den Förderbereich, bei welchem nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft eine Antragstellung mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 80 Prozent – sowohl nach der Regelförderung, als nach der Härtefallregelung für Kanalsanierung – möglich wird.
    Auf einen durchschnittlichen Haushalt kämen Mehrkosten von rund 20 € pro Monat zu, teilte Herr Binder auf Nachfrage der Gemeinderäte Wolfgang Sachsenmaier und Patrick Pfister mit. In der Kalkulation sind keine Zuschüsse berücksichtigt, da der Höhe und Bewilligung unklar ist. Sofern die Zuschüsse gewährt werden, reduziert sich die Gebühr im nächsten Kalkulationszeitraum entsprechend, erläuterte Herr Binder. Bisher wurde versucht die Abwassergebühren niedrig zu halten, stellte Gemeinderat Wolfgang Barth fest. Die Verluste aus den Vorjahren müssen nun ausgeglichen werden. Gemeinderat Matthias Maier sah die Erhöhung persönlich als zu hoch an.
    Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich mit neun Zustimmungen und zwei Gegenstimmen die Feststellung des Betriebsergebnisses Abwasserbeseitigung
    für das Jahr 2018 und 2019, die Kalkulation der Abwassergebühren für den Zeitraum 2021 – 2024, die Gebührenanpassung bei der Schmutzwassergebühr auf 3,70 € / m³ und der Niederschlagswassergebühr auf 0,65 € / m³ rückwirkend ab 01.01.2021 sowie die Satzung zur Änderung der Abwassersatzung.
  6. Beschluss über die Neufassung der Feuerwehrsatzung

    Grund für die aktuelle Neufassung der Feuerwehrsatzung ist die Änderung der Mustersatzung des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg. Die neue Satzung erlaubt zukünftig die Durchführung von Onlinehauptversammlungen. Weitere Änderungen in der Satzung sind vorwiegend redaktioneller Art, stellte Bürgermeister Jenninger fest. Durch die Neufassung ist die Feuerwehr Schechingen in der Lage, ihre inneren Angelegenheiten rechtssicher und bedarfsgerecht zu regeln. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Neufassung der Feuerwehrsatzung zu.
  7. Vergabe Heizungserneuerung Bauhof / Feuerwehr

    Der Betrieb der alten Heizungsanlage von 1993 stelle keinen tragbaren Zustand mehr dar, betonte Bürgermeister Jenninger. Die Heizung kann momentan nur noch im Handbetreib gesteuert werden, was zu einem sehr hohen Ölverbrauch führt.
    Es wurden daher verschiedene Alternativen geprüft. Nach Einschätzung von Fachleuten ist eine Kraftwärmepumpe, wie vom Gemeinderat angeregt, für die Art und das Baujahr des Gebäudes ungeeignet. Eine Gasheizung wäre der Umstieg von einem fossilen Energieträger auf einen anderen, auch wenn sie mit niedrigen Anschaffungskosten verbunden ist.
    Die höheren Anschaffungskosten einer Pelletheizung werden durch eine bessere Förderung weitgehend ausgeglichen. Das Ingenieurbüro Rupp aus Heuchlingen wurde bereits mit der Antragstellung inkl. Sanierungsfahrplan beauftragt. Die Lagerung der Pellets macht den Einbau eines zusätzlichen Lagers notwendig.
    Für eine neue Heizungsanlage inklusive Ausbau und Entsorgung der bisherigen Ölheizung haben drei Fachfirmen ein Angebot abgegeben. Während zwei Angebote ein fertiges Pelletslager mit einem Kostenansatz von etwa 5.000 und 7.000,- € enthielten, hat die Fa. Streit ein Angebot ohne Pelletslager abgegeben. Dieses könne der Bauhof kostengünstig selbst erstellen.
    Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Vergabe des Auftrags zur Erneuerung der Heizungsanlage Bauhof/Feuerwehr zum Preis von 48.954,09 € an die Firma Streit Gebäudetechnik GmbH zu. Das Pelletslager wird in Eigenregie vom Bauhof errichtet.
  8. Vergabe Auftrag Sanierungsgutachten Freibad

    Das Freibad wurde zuletzt im Jahr 1987 saniert. Die technischen Anlagen sind nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Dies führe zu steigenden Betriebskosten, stellte Bürgermeister Jenninger fest. Der Gemeinderat hat in seiner Klausur beschlossen, ein Sanierungsgutachten für das Freibad erstellen zu lassen. Zunächst soll eine Bestandsaufnahme und -bewertung vorgenommen werden. Auf dieser Grundlage soll das Gutachten Vorschläge für eine mögliche Sanierung und Attraktivierung des Bads unterbreiten.
    Drei von umliegenden Badbetreibern empfohlene Fachbüros waren vor Ort und haben nach Besichtigung des Freibads ein Angebot eingereicht.
    Einstimmig stimmte der Gemeinderat der Vergabe des Sanierungsgutachtens an die Firma Richter + Rausenberger zum Preis von 8.500,00 € netto zu. Das Gutachten soll in der September-Sitzung des Gemeinderats vorgestellt werde. Nach der Beratung der Ergebnisse sollen diese bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2022 berücksichtigt werden.
  9. Zustimmungen zu Bauvorhaben
    1. Bauantrag – Errichtung eines Balkons, Flst. 1432/3, Hanfgartenstraße 2

      Das Bauvorhaben zur Errichtung eines Balkons befindet sich nicht im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplans. Die Kreisbaumeisterstelle bittet die Gemeinde über das Einvernehmen zu beraten. Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.
    2. Bauantrag – Hallenneubau und Verlängerung des Dachvorsprungs an der Garage, Flst. 472/26, Im Spagen 9

      Der geplante Hallenneubau liegt nördlich teilweise außerhalb der Baugrenze. In der Gemeinderatssitzung am 23.07.2020 wurde bereits das Einvernehmen zur im Voraus eingereichten Bauvoranfrage in Aussicht gestellt. Zusätzlich ist eine Verlängerung des Dachvorsprungs der Garage bis an die Hauswand vorgesehen, die nicht Teil der damaligen Bauvoranfrage war. Einstimmig erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen zum Bauvorhaben und stimmte den Befreiungen vom Bebauungsplan zu.
    3. Bauantrag – Verlängerung des Dachvorsprungs an einem bestehenden Stallgebäude, Flst. 1102, Brühl

      Die Bauherrschaft beabsichtigt eine Verlängerung des Dachvorsprungs um 2,92 m an einem bestehenden Stallgebäude. Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplans. Der Gemeinderat erteilte einstimmig
      sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.
  10. Verschiedenes
    1. Mobiles Impfteam

      Alle 120 über 80-jährigen Bürger wurden von der Gemeinde angeschrieben. Sie erhalten die Möglichkeit, sich durch ein dezentrales Impfteam Mitte/Ende April in der Gemeindehalle Eschach impfen zu lassen. Die Gemeinden Eschach, Göggingen und Schechingen bieten den Termin gemeinsam an. Die Rückmeldung zur Terminvergabe soll bis 06.04.2021 erfolgen.
    2. Anfrage Schulweg / Bushaltestelle Leinweiler

      Die Anfrage zum Schulweg/Bushaltestelle Leinweiler war für eine Behandlung in der Verkehrsschau am 17.03.2021 leider zu spät eingegangen, stellte Bürgermeister Jenninger fest. Die nächste Verkehrsschau wird voraussichtlich im Herbst stattfinden. Das Anliegen kann dann vorgebracht werden.
    3. Lebensmittelautomat Gasthaus Ochsen

      Im Außenbereich des Gasthaus Ochsen wird ein Lebensmittelautomat aufgestellt. Dies sei eine schöne Ergänzung zum bestehenden Angebot, bemerkte Bürgermeister Jenninger.
    4. Bürgerfragen

      Während des Lockdowns soll auf die Bürgerfragestunde verzichtet werden. Auf dieses gemeinsame Vorgehen einigten sich die Bürgermeister der Gemeinden im Ostalbkreis, informierte Bürgermeister Jenninger auf Nachfrage von Gemeinderat Bernd Nachtnebel. Bürger können ihre Fragen jederzeit an die Gemeindeverwaltung stellen.

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.