Gemeinderatssitzung 17.12.2020

Herr Bürgermeister Jenninger begrüßte die Anwesenden zur letzten Sitzung des Jahres im Kulturforum. Er stellte fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgte und das Gremium beratungs- und beschlussfähig ist. Bei der Klausurtagung vor zwei Wochen hatte der Gemeinderat vereinbart, das heutige Sitzungsgeld für das Klosterhospiz in Schwäbisch Gmünd zu spenden.

1. Anfragen aus der Bürgerschaft
  Ein anwesender Bürger lobte die inhaltlich hervorragenden und detaillierten Sitzungsvorlagen. Wünschenswert wäre für ihn noch eine Statusmeldung zu den offenen Tagesordnungspunkten aus der Sitzung vom 20.10.2020.Bürgermeister Jenninger erklärte, dass zu der noch offenen Bauangelegenheit in der Hauptstraße im Januar ein Vor-Ort-Termin unter Beteiligung der Anwohner und des Landratsamts stattfinden wird. Das Ergebnis soll in der nächsten Sitzung bekanntgegeben werden.
2. Nachrücken in den Gemeinderat gem. § 31 Abs. 1 Gemeindeordnung – Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung eines Hinderungsgrundes
  In der Sitzung am 20.10.2020 hat der Gemeinderat festgestellt, dass bei Gemeinderätin Barbara Schweizer ein wichtiger Grund für das Ausscheiden aus dem Gremium vorliegt und ihrem Antrag auf Beendigung ihrer ehrenamtlichen Gemeinderatstätigkeit zugestimmt. Herr Bürgermeister Jenninger bedauerte, dass Frau Schweizer aus persönlichen aber nachvollziehbaren Gründen ihre Tätigkeit im Gemeinderat beenden muss. Im Mai 2014 wurde Frau Schweizer in den Gemeinderat gewählt und konnte 2019 die Anzahl ihrer Stimmen verdoppeln. Sie sei mit offenen Augen durch die Gemeinde gegangen und habe mit ihrem Fachwissen der Verwaltung immer mit Rat und Tat zur Seite gestanden. Der Vorsitzende bedankte sich bei Frau Schweizer für ihr Engagement und die investierte Zeit für die Gemeinde, überreichte ihr ein Präsent und wünschte ihr für die Zukunft alles Gute.Bei der Wahl des Gemeinderats am 26.05.2019 wurde als erste Ersatzperson für das Nachrücken in den Gemeinderat Herr Michael Sachs-Krieger festgestellt. Herr Sachs-Krieger hat gegenüber der Gemeinde erklärt, dass er die ehrenamtliche Tätigkeit aus beruflichen Gründen nicht antreten kann. Die häufige und langdauernde berufliche Abwesenheit von der Gemeinde wird in § 16 Abs. 1 Nr. 4 GemO als wichtiger Grund für die Ablehnung einer ehrenamtlichen Tätigkeit genannt.Als nächste Ersatzperson für das Nachrücken in den Gemeinderat war bei der Wahl am 26.05.2019 Herr Michael Hertl festgestellt worden. Mit Schreiben vom 11.11.2020 hat Herr Hertl der Gemeindeverwaltung mitgeteilt, dass keine Gründe gegen das Nachrücken in den Gemeinderat vorliegen und er die Aufnahme der ehrenamtlichen Tätigkeit im Gemeinderat annimmt.
Einstimmig stimmte der Gemeinderat dem Antrag von Herrn Michael Sachs-Krieger auf Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit aus wichtigem Grund gem. § 16 Abs. 1 Nr. 4 GemO zu.
Einstimmig stellte der Gemeinderat fest, dass für das Nachrücken von Herrn Michael Hertl in den Gemeinderat der Gemeinde Schechingen kein Hinderungsgrund nach § 29 GemO vorliegt.
3. Verpflichtung von Herrn Michael Hertl als Gemeinderat
  Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde Herr Hertl als Gemeinderat verpflichtet. Somit ist das Gremium wieder vollzählig, stellte Herr Bürgermeister Jenninger fest und bedankte sich bei Herrn Hertl für seine Bereitschaft sich im Gemeinderat einzubringen.
4. Bestellung von Tanja Keller zur Standesbeamtin und Bürgermeister Stefan Jenninger zum Eheschließungsstandesbeamten für den Standesamtsbezirk Schechingen
  Zu Standesbeamten dürfen nach § 2 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PStG) nur „nach Ausbildung und Persönlichkeit geeignete Beamte und Angestellte“ bestellt werden. Frau Tanja Keller erfüllt diese Voraussetzungen und wird seit Beginn ihrer Tätigkeit in der Gemeinde Schechingen in die Sachbearbeitung des Standesamtes eingearbeitet.Zu Eheschließungsstandesbeamten können nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 PStG-DVO die Gemeinden ihren Bürgermeister bestellen. Weitere Voraussetzungen müssen nicht erfüllt werden. Die Bestellung von Eheschließungsstandesbeamten ist sachlich hauptsächlich auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt.Damit in der Gemeinde Schechingen auch weiterhin mehrere Standesbeamte für Eheschließungen zur Verfügung stehen und dadurch den Wünschen der Brautpaare möglichst gut entsprochen werden kann, soll Herr Bürgermeister Jenninger zum Eheschließungsstandesbeamten ernannt werden.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Bestellung von Frau Tanja Keller zur Standesbeamtin und der Bestellung von Herrn Bürgermeister Stefan Jenninger zum Eheschließungsstandesbeamten für den Standesamtsbezirk Schechingen mit Wirkung zum 01.01.2021 zu.
5. Vorbereitung der Landtagswahl am 14.03.2021
  Die Wahl des 17. Landtages von Baden-Württemberg findet am 14.03.2021 statt. Der Gemeinderat stimmte einstimmig den folgenden vorbereiteten Entscheidungen für die Durchführung der Landtagswahl am 14.03.2021 zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, sofern sich einer sehr hohen Anzahl an Briefwählern abzeichnet, weitere Beisitzer in den Briefwahlvorstand zu berufen.
Bildung und Abgrenzung der Wahlbezirke
Entsprechend § 1 LWO bildet die Gemeinde Schechingen einen Wahlbezirk.

Bestimmung der Wahlräume
Nach § 30 LWO wird das Wahllokal für den Wahlbezirk Schechingen in der Gemeindehalle eingerichtet. Der Wahlraum für den Briefwahlvorstand ist ebenfalls in der Gemeindehalle (jeweils eine Hallenhälfte).

Berufung des Wahlvorstandes
Nach § 13 LWG in Verbindung mit § 6 LWO wird der Wahlvorstand in folgender Zusammensetzung gebildet:
Wahlvorsteher: Bürgermeister Stefan Jenninger
Beisitzer/in und zugleich stellvertretender Wahlvorstand: Marco Schwind
Beisitzer/in: Wolfgang Sachsenmaier
Beisitzer/in: Michael Hertl
Beisitzer/in und zugleich Schriftführer/in: Tanja Keller
Beisitzer/in und zugleich stellvertretende/r Schriftführer/in: Patrick Pfister

Berufung des Briefwahlvorstandes
Der Kreiswahlleiter unseres Wahlkreises Nr. 25 Schwäbisch Gmünd, Landrat Dr. Joachim Bläse, hat aufgrund von § 10 Abs. 2 und 3 LWG und § 5 Abs. 2 LWO angeordnet, dass in der Gemeinde Schechingen ein Briefwahlvorstand einzusetzen ist.Entsprechend § 14 LWG und § 6 LWO wird der Briefwahlvorstand in folgender Zusammensetzung gebildet:Wahlvorsteher: Bürgermeister a. D. Werner Jekel
Beisitzer/in und zugleich stellvertretender Wahlvorstand: Matthias Maier
Beisitzer/in: Bernd Nachtnebel
Beisitzer/in: Daniel Krull
Beisitzer/in: Inge Eßwein
Beisitzer/in: Sina Berger
Beisitzer/in und zugleich Schriftführer/in: Susanne Röhrle
Beisitzer/in und zugleich stellvertretende/r Schriftführer/in: Dr. Thomas Maier
6. Einbringung und Vorberatung des Haushaltsplan 2021
  Das diesjährige Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2021 wurde am 02.12.2020 mit einer Klausur des Gemeinderats eingeleitet. In dieser Sitzung haben Herr Bürgermeister Jenninger und die Gemeinderäte sich insbesondere mit dem Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2021 sowie der Finanzplanjahre 2022 – 2024 befasst. Die wichtigsten Investitionsmaßnahmen der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2021 wurden dargestellt sowie eine Priorisierung für die Folgejahre vorgenommen. Auch die Gemeinde Schechingen ist von den Folgen der Corona-Pandemie und deren wirtschaftlichen Auswirkungen betroffen. Die Corona-Bugwelle trifft die Gemeinde im Haushaltsjahr 2021 vehement und mit voller Wucht, stellte Kämmerer Wilfried Binder fest. Basierend auf einem deutlichen Rückgang des Finanzierungssaldos aus dem Kommunalen Finanzausgleich von rund 220.000,- € gegenüber dem Vorjahr, rutscht der Ergebnishaushalt weiter ins Minus. Eine weitere Belastung erfährt der Ergebnishaushalt im Jahr 2021 durch die, im Vergleich zum Vorjahr, gestiegenen Personalaufwendungen von rund 152.000,- €. Gründe für diese Steigerung sind eine höhere Versorgungsumlage, Kosten einer Altersteilzeitregelung im Kindergarten und der Tarifabschluss aus der TVöD-Tarifrunde 2020 mit der Laufzeit von 01.09.2020 bis 31.12.2022. Herr Binder erläuterte weitere Belastungen im Ergebnishaushalt von rund 117.000,- € (Mindererträge Osterbrunnen, Gewerbesteuer, Gemeindewald, Freibad und Freibadkiosk). Des Weiteren führte er zusätzliche Ausgaben von rund 105.000,- € für die Betriebsführung Wasserversorgungsnetz, Unterhaltung Rohrnetz, Unterhaltungsmaßnahmen Dach Rathaus, Malerarbeiten Sitzungssaal, Abmangelbeteiligung Kindergarten, dringliche Maßnahmen Unterhaltungsaufwand und Gutachten Sanierungsbedarf Freibad, Klärschlammverwertung, Strukturgutachten Kläranlage, Wasserbezug Mutlanger Gruppe, Begutachtung Bäume und Totholzentfernung sowie Bebauungspläne für Wohnbebauung auf. Der veranschlagte Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts entwickelt sich aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedungen im Haushaltsjahr 2021 mit rund 394.900,- € ins Minus. Dieser Wert entspricht der früheren Zuführungsrate. Noch deutlicher fällt das Minus im Ergebnishaushalt aus. Hier sind die Beträge aus den Abschreibungen, abzüglich aufgelöste Ertragszuschüsse, mit rund 300.000,- € hinzuzurechnen. Der Ergebnishaushalt bleibt während des Finanzplanungszeitraums unausgeglichen. Dieser Umstand gibt Anlass zu großer Sorge und erfordert sofortige Konsolidierungsmaßnahmen, noch im Haushaltsjahr 2021 (z. B. durch Erhöhung der Realsteuern sowie durch Streichung oder Streckung von Investitionsmaßnahmen). Nur so kann für den Haushalt 2021 die, von der Rechtsaufsichtsbehörde geforderte, Genehmigungsfähigkeit erreicht werden. Im Ergebnishaushalt ist die Mitteilung des Ingenieurbüros LK&P noch unberücksichtigt, demzufolge ein Sanierungsstau bei den Abwasserkanälen in Höhe von ca. 900.000,- € vorhanden ist, wovon bisher lediglich etwa 150.000,- € umgesetzt sind. Eine jährliche Rate von je 250.000,- € für die Kanalunterhaltung sollte in den Ergebnishaushalt aufgenommen werden. Die gestiegenen Ausgaben bei der Wasserversorgung (Betreuungsvertrag, Wasserbezug, u. a.) müssen ebenfalls im Rahmen einer Gebührenkalkulation aufgefangen werden.Kämmerer Wilfried Binder zählte die einzelnen Punkte der Investitionsplanung 2021 auf: Bau Gartenhaus Grundschule Nachfinanzierung (15.000,- €), Breitbandversorgung „Programm weiße Flecken“ Planungsrate (150.000,- €) und Baukosten (300.000,- €), Erweiterung Kindergarten Planungsrate (50.000,- €), Sanierung Sebastiansweiler Nachfinanzierung 2. Rate (200.000,-€), Verkehrsinsel Ortseingang Leinweiler (150.000,- €), Bauhoffahrzeug VW T6 Ersatzbeschaffung (35.000,- €), Heizungsanlage Bauhof/Feuerwehr (60.000,- €, Zuschuss 20.000,- €), Geschwindigkeitsmessgeräte (6.000,- €), Abgasabsauganlage Feuerwehrgerätehaus (11.000,- €), Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Umkleideräume Planungsrate (20.000,- €), Investitionskostenanteil Verbandsgebäude GVV (440.000,- €, Inv. Hilfe aus Ausgleichsstock 265.000,- €), Grundstückserlöse Mischgebiet Kappelfeld (185.000,- €) und Gewerbegebiet Kappelfeld (205.000,- €) sowie Grunderwerb für Erschließungs- und Entwicklungsflächen (1.860.000,- €). Der Gemeinderat wurde über die Finanzplanung 2022-2024 informiert. Aufgrund einer Kreditaufnahme von 2021-2024 von rund 2.800.000,- € wird die Pro-Kopf-Verschuldung auf 1.307,66 € am 31.12.2024 steigen. Gemeinderat Wolfgang Sachsenmaier gab zu Bedenken, dass die Schulden für Investitionen für die Zukunft gemacht werden (neues Baugebiet, Erweiterung Gewerbegebiet). Dies führe zu Mehreinnahmen bzw. zu Einsparungen. Die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf gemeindeeigenen Gebäuden wurde von Gemeinderat Wolfgang Sachsenmaier und Gemeinderat Bernd Nachtnebel als weitere Möglichkeit gesehen. Es handle sich insgesamt um ein sportliches Investitionsprogramm mit vielen Eventual-Positionen, gab Gemeinderat Wolfgang Barth zu bedenken, die Themen müssten strukturell aufgearbeitet und nachhaltig finanziert werden. Es sei wichtig den Haushalt auf Sicht zufahren, so Kämmerer Wilfried Binder. Das Jahr 2021 wird ein Jahr der Planungen werden, stellte Herr Bürgermeister Jenninger abschließend fest.
Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Verwaltung, den Haushaltsplan mit Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 auf Grundlage des heute festgelegten Beratungsergebnisses zu erstellen, die Wasserversorgungs- und die Abwassergebühren vor dem Hintergrund eines mehrjährigen Kanalsanierungsprogramms neu zu kalkulieren. Die Haushaltsberatung und Beschlussfassung werden für die nächste Gemeinderatssitzung – voraussichtlich am 21.01.2021 – vorgesehen. Der Gemeinderat war damit einverstanden, den Punkt Anpassung der Realsteuerhebesätze in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu verlegen.
7. Vergabe der technischen Betriebsführung des Wasserleitungsnetzes der Gemeinde Schechingen
  Seit 48 Jahren kümmert sich Herr Otto Kuhn um das Wasserleitungsnetz der Gemeinde Schechingen. Herr Kuhn wollte seine Tätigkeit ursprünglich zum 31.10.2020 beenden. Jedoch fand sich kein ortsansässiges Unternehmen, welches Interesse an der Übernahme dieser Aufgabe hatte. Daher hat sich Herr Kuhn bereiterklärt, die Aufgabe bis 31.12.2020 weiterzuführen.In der Zwischenzeit hat die Verwaltung Angebote über die Betriebsführung des Wasserleitungsnetzes der Gemeinde Schechingen von den Stadtwerken Schwäbisch Gmünd GmbH sowie dem Zweckverband Landeswasserversorgung (LW) eingeholt. Zudem hat sich ein Installateur aus einer Nachbargemeinde bei der Gemeindeverwaltung gemeldet und sein Interesse an der Übernahme der Tätigkeit von Herrn Kuhn bekundet.Aufgrund der Spezialisierung der Stadtwerke und der LW auf das Thema technische Betriebsführung, der damit verbundenen Ausstattung und Erfahrung und da hierbei alle Leistungen aus einer Hand angeboten werden, spricht sich die Verwaltung für die Vergabe dieser Rundumbetreuung aus. Die Angebote von Stadtwerken und LW unterscheiden sich im Leistungsumfang nicht wesentlich, so dass eine Vergabe aufgrund des Merkmals „Angebotspreis“ sinnvoll ist. Die Stadtwerke senkten ihren Angebotspreis durch Nachverhandlungen mit Herrn Bürgermeister Jenninger auf 17.500 € zzgl. MwSt. Ein weiterer Vorteil der Betriebsführung durch die Stadtwerke Gmünd liegt in der Synergie innerhalb des Zweckverbands Mutlanger Wasserversorgung. Die LW müsste zuerst eine Datenschnittstelle am Übergabepunkt im Wasserturm Schechingen schaffen und ggf. mit dem Zweckverband abstimmen.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Vergabe der technischen Betriebsführung des Wasserleitungsnetzes der Gemeinde Schechingen an die Stadtwerke Schwäbisch Gmünd GmbH zu einem Festpreis von 17.500 € zzgl. MwSt. ab dem 01.01.2021 für zunächst fünf Jahre zu. Die Rechtsnachfolge laut § 7 des Vertrages soll jedoch geändert werden. Eine Übernahme des Vertrages durch einen Subunternehmer soll somit verhindert werden.
8. Verabschiedung von Herr Otto Kuhn als Wassermeister der Gemeinde Schechingen
  Herr Bürgermeister Jenninger informierte die Anwesenden über die 48-jährige Tätigkeit und den beruflichen Werdegang von Wassermeister Otto Kuhn. Er hatte sich als Fachmann in der Wasserversorgung viele Stunden mit viel Herzblut, Sachverstand und Zuverlässigkeit um das gesamte Wasserleitungsnetz in Schechingen gekümmert. Der Vorsitzende bedankte sich bei Herrn Kuhn für seine Aufgabe und überreichte ihm ein Geschenk der Gemeinde.
9. Vergabe des Auftrags zur Feldwegesanierung Riedenloh - Mühlenbach
  Eine erste Ausschreibung für die Sanierung des Feldwegs Riedenloh-Mühlenbach wurde in der Sitzung am 21.03.2019 vom Gemeinderat aufgehoben, nachdem der damalige Angebotspreis von 155.000,- € deutlich über der Kostenberechnung lag.Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 20.10.2020 dafür entschieden, die Arbeiten erneut auszuschreiben. Eine modifizierte Planung ergab eine neue Kostenberechnung von 140.000 €. Die Neuausschreibung wurde am 09.11.2020 vom Ingenieurbüro LK&P durchgeführt. Bis zur Submission am Donnerstag, 03.12.2020 gingen sechs Angebote ein.Das günstigste Angebot der Firma Gebr. Eichele aus Untergröningen lag 19 Prozent unter der Kostenberechnung. Damit erbrachte die Ausschreibung ein sehr erfreuliches Ergebnis für die Gemeinde. Zudem hat das Land der Gemeinde am 10.05.2019 einen Zuschuss in Höhe von 18.305,84 € aus dem „Programm für die nachhaltige Modernisierung von ländlichen Wegen“ bewilligt. Der Zuschuss war zunächst bis 31.12.2020 befristet. Die Verwaltung hat beim Land einen Verlängerungsantrag gestellt. Die Verlängerung 31.12.2021 wurde zwischenzeitlich schriftlich zugesagt.Die Arbeiten sollen im Zeitraum zwischen dem 06.04. und dem 23.07.2021 durchgeführt werden. Der Bürgermeister wurde aus der Bürgerschaft angesprochen, ob im Zuge der Sanierungsmaßnahme die weiteren Schlaglöcher auf dem Feldweg in Richtung Leinweiler beseitigt werden können. Aufgrund der aktuellen Witterung konnte noch keine Begehung des weiteren Verlaufs des Feldwegs durchgeführt werden. Diese soll im Frühjahr, im Rahmen der ersten Baubesprechung, zusammen mit LK&P erfolgen.Die schadhaften Stellen wurden im Gespräch nur vage beschrieben. Sollten sie sich so bewahrheiten, empfiehlt die Verwaltung, die Fa. Gebr. Eichele im Wege eines Folgeauftrags mit der Beseitigung der Schlaglöcher zu betrauen.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Vergabe der Feldwegesanierung Riedenloh-Mühlenbach an die Fa. Gebr. Eichele GmbH zum Preis von 113.123,19 € zu. Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu, dass Bürgermeister Stefan Jenninger zusätzliche Arbeiten zur Deckensanierung von bis zu 5.000,- € ohne erneute Befassung des Gemeinderats vergeben darf.
10. Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Schechingen
  Die aktuelle Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Schechingen ist mittlerweile acht Jahre alt (Beschluss in der Gemeinderatssitzung am 31.10.2012). In der Sitzung am 26.09.2019 wurde seitens des Gemeinderats eine Aktualisierung der Satzung angeregt.In der Gemeinderatssitzung am 23.01.2020 hat der Gemeinderat die Rahmenbedingungen festgelegt und einen Stundensatz von 10,- € und einen Tageshöchstsatz von 80,- € beschlossen.Zwischenzeitlich hat die Verwaltung die Neufassung der Satzung ausgearbeitet. Diese entspricht – wie bisher – weitgehend dem Satzungsmuster des Gemeindetags Baden-Württemberg. Ergänzend hierzu schlägt die Verwaltung einen jährlichen Grundbetrag für die stellvertretenden Bürgermeister vor (§ 3 Abs. 2). Hiermit soll der Aufwand für die kurzzeitige Vertretung des Bürgermeisters, z. B. im Falle von Urlaub, Krankheit oder bei Veranstaltungen wie Hauptversammlungen etc., entschädigt werden. Ein solches Vorgehen ist durchaus üblich und wird u. a. in anderen Gemeinden so gehandhabt. Bei einer längerfristigen Abwesenheit des Bürgermeisters soll darüber hinaus – entsprechend dem Satzungsmuster – zukünftig eine Vergütung nach Stundensätzen gewährt werden.Gemeinderat Dr. Thomas Maier sah den Stundensatz von 10 € pro Stunde, aufgrund der zu tragenden Verantwortung als stellvertretender Bürgermeister, als zu gering an. Er schlug, neben der Einführung des Grundbetrags für die gewöhnlichen Aufgaben der Stellvertreter, die Beibehaltung eines Stundensatzes und dessen Anpassung von bisher 24 € pro Stunde für die Abwesenheitsvertretung des Bürgermeisters vor. Damit solle die Arbeit der stellvertretenden Bürgermeister entsprechend gewürdigt werden. Als neuen Stundensatz schlug er 36 € vor. Gemeinderat Wolfgang Sachsenmaier sah diese Erhöhung als zu viel an. Er könne aber eine Erhöhung auf 30 € mittragen. Er gab zu bedenken, dass es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit handle und man auf die entsprechenden Freibetragsregelungen achten müsse. Bürgermeister Jenninger ergänzte, dass Schechingen die einzige Gemeinde im Ostalbkreis sei, bei der die Stellvertreter einen Stundensatz erhielten. Üblich sei eine pauschale Vergütung der Stellvertretertätigkeit. Bei einer längerfristigen Vertretung könne der Gemeinderat immer noch eine Regelung treffen, welche den besonderen Umständen Rechnung trägt.
Einstimmig stimmte der Gemeinderat dem Antrag der Verwaltung auf Vertagung des Beschlusses zu. Bürgermeister Jenninger wird bis zur nächsten Sitzung mit der Kommunalaufsicht klären, welche Vergütung der Stellvertreter zulässig und üblich ist. Die Satzung soll trotzdem rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft treten.
11. Bauangelegenheiten
11.1. Bauantrag zur Erweiterung der Garage auf Flst. 472/12, Im Spagen 6Die Bauherrschaft beabsichtigt die Erweiterung der Garage auf Flst. 472/14, Im Spagen 6. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Kappelfeld 1. Änderung“. Die Kreisbaumeisterstelle Schwäbisch Gmünd hat mitgeteilt, dass keine Verstöße gegen die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes vorliegen. Einstimmig stimmte der Gemeinderat dem Bauvorhaben zu.
11.2. Bauantrag zur Errichtung Anbau, Aufstockung und Carport am bestehenden Wohnhaus auf Flst. 494/11, Albstraße 11Die Bauherrschaft beabsichtigt die Aufstockung und Errichtung eines Carports am bestehenden Wohnhaus mit Errichtung eines Anbaus auf Flst. 494/11, Albstraße 11. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Südlicher Ortsrand“. Die Kreisbaumeisterstelle Schwäbisch Gmünd hat mitgeteilt, dass folgende Verstöße gegen die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes vorliegen: Mit dem nördlichen Anbau werden ca. 9 m², mit dem Carport nach Süden ca. 11 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche in Anspruch genommen und die Traufhöhe des Anbaus im DG liegt ca. 6,00 m über Gelände statt 3,50 m. Es liegt jedoch noch der geplante Carport und Balkon davor. Die Oberkante der Balkonbrüstung liegt bei ca. 3,80 m über Gelände. Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben und stimmte den Befreiungen vom Bebauungsplan zu.
11.3. Bauantrag zur Überdachung der Terrasse auf Flst. 98/7, Friedhofstraße 11/1Die Bauherrschaft beabsichtigt die Überdachung der Terrasse auf Flst. 98/7, Friedhofstraße 11/1. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Brühl“. Es liegt folgender Verstoß gegen den Bebauungsplan vor: mit der Terrassenüberdachung wird ein Teil der nicht überbaubaren Grundstücksfläche in Anspruch genommen. Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben und stimmte den Befreiungen vom Bebauungsplan zu.
12. Bekanntgaben
12.1. Verkehrszählung
Herr Bürgermeister Jenninger gab die Ergebnisse der im August stattgefundenen Verkehrszählung in der Hauptstraße bekannt. Innerhalb einer Woche wurden 8.680 Fahrzeuge gezählt. 85 % der Fahrzeuge waren mit 11 km/h zu viel gemessen worden (Zone 30). Deshalb wurde das Landratsamt gebeten, an dieser Stelle Geschwindigkeitsmessungen vorzunehmen. Im Haushalt wurden überdies Mittel für zwei Geschwindigkeitsmessgeräte eingestellt.
12.2. Wechsel Datenschutzbeauftragter
Die Kosten für den Datenschutzbeauftragten beim Landratsamt beliefen sich bisher auf pauschal 1.000 € pro Jahr. Der Gemeindeverwaltungsverband hat sich nun um eine gemeinsame Lösung für den Verband und alle Mitgliedsgemeinden bemüht. Ab 01.01.2021 wird die Gemeinde daher zu Komm.One wechseln. Der Grundbetrag beläuft sich hier auf lediglich 250 € pro Jahr. Jedoch fallen bei dieser Lösung zusätzliche Kosten pro Stunde für alle weiteren Tätigkeiten an.
12.3. Beitritt Forstbetriebsgemeinschaft Aalen
Die Gemeinde Schechingen ist zum 07.12.2020 zur Forstbetriebsgemeinschaft Aalen beigetreten, teilte der Vorsitzende mit. Der Jahresbeitrag beläuft sich auf 19 €. Die 10,8 ha Gemeindewald wurden dadurch zertifiziert. Mit dieser Zertifizierung kann die Bundeswaldprämie von rund 1.000 € beantragt werden.
12.4. Corona-Prämie
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung erhielten als Anerkennung für Ihre geleistete Arbeit die im TVöD vorgesehene „Corona-Prämie“. Die Gesamtkosten für die Gemeinde belaufen sich dabei auf 12.200 €.
13. Verschiedenes
13.1. Corona-InfizierteIm Moment verzeichnet die Gemeinde Schechingen acht Corona-Infizierte. Dies entspricht einem Inzidenz-Wert von 375.
13.2. Öffnungszeiten RathausDas Rathaus ist Corona-bedingt bis 11.01.2021 für den Besucherverkehr geschlossen. Für Angelegenheiten, die eine persönliche Anwesenheit erfordern, kann telefonisch ein Termin vereinbart werden.
13.3. Notbetreuung KindergartenEine Notbetreuung in den Kindergärten wurde organisiert. Im Kindergarten Regenbogenland liegen bisher zwei, im Kindergarten St. Josef acht Anmeldungen vor.
13.4. Vorkommnisse SchulhofHerr Bürgermeister Jenninger unterrichtete den Gemeinderat von Vorfällen im Bereiche der Schule. So wurde Post aus dem Briefkasten gezogen, geöffnet und auf dem Schulhof verteilt. Außerdem wurde eine Reinigungskraft der Schule von Jugendlichen massiv beleidigt und mit dem Handy gefilmt. Zuvor hatten die Jugendlichen gegen Scheiben getreten. Die Vorfälle wurden bei der Polizei angezeigt.
13.5. JahresrückblickDr. Thomas Maier blickte auf ein turbulentes Jahr 2020 zurück. Als Höhepunkte nannte er die Bewilligung der Fördermittel für den Breitbandausbau, die Errichtung von Urnenstelen auf dem Friedhof und den Einbau eines Fahrstuhles im Rathaus. Er bedankte sich bei allen Gemeinde-Mitarbeitern und beim Gemeinderat. Bei der Bürgermeisterwahl habe sich die Gemeinde gut dargestellt. Es wurde ein neuer Bürgermeister gewählt und Bürgermeister a. D. Werner Jekel wurde verabschiedet. Es seien viele Aufgaben zu bewältigen und man wolle mit Tatendrang vorangehen. Der Gemeinderat freue sich auf das nächste Jahr.
Ebenso wichtig wie zurückzuschauen, sei der Ausblick aufs neue Jahr, stellte Herr Bürgermeister Jenninger fest. Man wolle im neuen Jahr mit frischer Energie die vielen anstehenden Themen angehen.
  Es schloss sich ein nichtöffentlicher Sitzungsteil an.
Bürgermeister Jenninger überreicht Barbara Schweizer eine Dankurkunde als ausscheindendes Gemeinderatsmitglied und begrüßt Michael Hertl als neues Gemeinderatsmitglied