Gemeinderatssitzung 22.07.2021

In der Gemeinderatssitzung am 22.07.2021 wurden folgende Themen beraten und beschlossen:

  1. Ehrungen für mehrmaliges Blutspenden

    Einleitend erinnerte Bürgermeister Jenninger an die vielen Blutspenden, die täglich in Deutschland benötigt werden. Gemeinsam mit Herrn Steffen Alt, Geschäftsführer des DRK-Kreisverbands Schwäbisch Gmünd e.V., ehrte er für das Jahr 2020 folgende Mehrfachblutspender:
    Für 10 Spenden: Christian Mezger, Dietmar Schmid und Sophie Apprich
    Für 50 Blutspenden: Heinrich Schürle und Nikolaos Petsalis
    Für 75 Blutspenden: Walter Jahn
    Für 100 Blutspenden: Volker Krieger
    Für 125 Blutspenden: Johannes Schmid
    Die Geehrten erhielten eine Urkunde und eine Anstecknadel des DRK sowie ein Präsent von der Gemeinde.
  2. Anfragen aus der Bürgerschaft
     
    Zu Anfragen hinsichtlich der Kosten im Freibadkiosk verwies Bürgermeister Jenninger auf die Ausführungen und Zahlen in der Gemeinderatssitzung im Mai.
     
    Auf die Frage nach den Kosten für die Sanierung des Meßnerhauses teilte Bürgermeister Jenninger mit, dass hier zunächst ein Sanierungsfahrplan durch einen Energieberater erstellt werden soll. Mit diesem Gutachten kann dann ein Zuschussantrag für eine energetische Sanierung gestellt werden.
     
    Auf die Frage nach Alarmierungsmöglichkeiten im Katastrophenfall, betonte Bürgermeister Jenninger, dass Schechingen nach wie vor über eine funktionsfähige Sirene verfüge. Darüber hinaus empfahl er, die Warn-App „NINA“ auf dem Smartphone zu installieren.
     
    Zur Frage nach der Auszahlung von Rechnungen für den Bau des Kulturforums stellte Bürgermeister Jenninger fest, dass alle Rechnungen bezahlt sowie die Schlussabrechnung erstellt und im Gemeinderat vorgestellt wurde.
     
    Bei wem sich die Unterzeichner des „Offenen Briefes“ entschuldigen sollten, fragte ein Bürger nach. Bürgermeister Jenninger stellte dazu nochmals fest, dass der Gemeinderat die in dem Brief geäußerten persönlichen Angriffe gegen Personal der Gemeinde als ungerechtfertigt erachte. Die Entscheidung, ob man sich hierfür entschuldigen möchte, müsse jeder Unterzeichner für sich treffen. Eine Reihe von Unterzeichner hat sich bereits bei der Gemeinde gemeldet und vom Inhalt des offenen Briefs distanziert.
  3. Bekanntgaben
     
    Es gab keine Bekanntgaben.
  4. Vorstellung Entwurfsplanung Fahrbahnteiler und Gehweg Leinweiler –
    Hr. Menz (Ingenieurbüro LK&P.)
     
    Bürgermeister Jenninger übergab das Wort zu diesem Tagesordnungspunkt an Herrn Ralph Menz vom Ingenieurbüro LK&P. Dieser informierte das Gremium anhand einer Präsentation über die aktuelle Situation, die konkreten Planungen sowie die Höhe der Kosten. Durch die bauliche Maßnahme soll die Verkehrssicherheit in Leinweiler wesentlich erhöht werden. Aufgrund der 5 m breiten und 25 langen Mittelinsel und der beidseitigen Fahrbahnverschwenkung (Fahrbahnbreite 3,75 m) wird durch die Lenkarbeit eine Abbremsung nötig. Die verschwenkten Stellen werden mit einem Hochbord eingefasst, um nicht überfahren werden zu können. Die Fahrbahn muss neu hergestellt werden (Vollausbau).
    Der Gehweg endet bisher am Ortsaugang und soll nach Westen bis zur Einmündung in den Lettenweg verlängert und die Beleuchtung um zwei Leuchten ergänzt werden. Die Entwässerung im Norden und Süden der Fahrbahn muss neu angelegt werden. Die Baukosten bezifferte Herr Menz mit etwa 240.000 €. Hinzu kommen noch Kosten für Honorarleistungen und Grunderwerb. Das Landratsamt stellte bereits eine Beteiligung von pauschal 50.000 € brutto in Aussicht sowie einen prozentualen Zuschuss für die Fahrbahnerneuerung. Eine Bezuschussung des Kostenanteils für den Gehweg durch ein Förderprogramm zur Verkehrssicherheit ist möglich. Der Eigenanteil der Gemeinde liege voraussichtlich bei ca. 70 Prozent der Gesamtkosten. Im Haushalt 2021 ist ein Budget für diese Maßnahme von 150.000 € vorgesehen. Eine 2. Rate für das Jahr 2022 muss entsprechend eingeplant werden.
    Gemeinderat Wolfgang Sachsenmaier war die Verschwenkung zu gering. Für eine größere Verschwenkung würde zusätzlicher Grunderwerb nötig, stellte Bürgermeister Jenninger fest. Zudem müsste die Mittelinsel massiv verlängert werden, ergänzte Herr Menz. Dies führe zu Problemen für landwirtschaftliche Fahrzeuge, die in den Lettenweg bzw. in den gegenüberliegenden Feldweg einbiegen wollen. Eine Reduzierung der Fahrbahnbreite würde vom Landratsamt im Hinblick auf den Winterdienst und landwirtschaftliche Fahrzeuge nicht zugelassen. Herr Menz war sich sicher, dass die vorgeschlagene Lösung funktioniert.
    Gemeinderat Wolfgang Barth fragte nach dem Zeitplan für das Vorgehen. Dieser sei abhängig von der Förderzusage, betonte Herr Menz. Nach Eingang des Zuwendungsbescheids könnte die Ausschreibung erfolgen, nach zwei Monaten die Submission und Vergabe. Als Bauzeit für die gesamte Maßnahme nannte Herr Menz drei Monate. Während der Bauphase werden halbseitige Sperrungen vorgenommen. Zur Herstellung des Straßenbelages wird ca. eine Woche eine Vollsperrung nötig sein. Entsprechende Umleitungsmöglichkeiten sind vorhanden.
    Der Gemeinderat stimmte einstimmig für die vorgestellte Maßnahme. Entsprechende Zuschussanträge und die weitere Planung sollen erstellt werden.
  5. Beschluss über die Satzung zur Änderung der Satzung über die
    Benutzung des Gemeindekindergartens
     
    Die Betriebskosten im Kindergarten steigen Jahr für Jahr an, stellte Bürgermeister Jenninger einleitend fest. Die Vertreter des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchen empfehlen eine Erhöhung der Elternbeiträge pauschal um 2,9 Prozent. Die kommunalen Spitzenverbände empfehlen einen Kostendeckungsgrad von 20 Prozent der Betriebskosten durch Elternbeiträge. In Schechingen lag dieser Satz nach dem Rechnungsergebnis 2019 bei gerade einmal 13,35 Prozent. Die Gemeinde schlägt daher vor, der gemeinsamen Empfehlung zu folgen und die Werte anzupassen. Die Kirche hat angekündigt, für den Kindergarten St. Josef der Entscheidung der Gemeinde zu folgen.
    Überdies schlägt die Verwaltung die Einführung einer „KleinkindVÖ-Gruppe“ für Kinder zwischen 1 und 3 Jahren mit einer Öffnungszeit von 07:00 bis 14:00 Uhr vor.
    Für die zentrale Beschaffung von Wasser und Tee schlägt die Verwaltung die Einführung eines Getränkebeitrags in Höhe von 2,00 € pro Monat vor. Der Betrag soll mit dem Elternbeitrag abgebucht werden.
    Gemeinderat Dr. Thomas Maier sah einen deutlichen Eingriff in die Öffnungszeiten und fragte nach, ob die Eltern in die Entscheidung mit einbezogen wurden. Eine Betreuung bis 16:00 Uhr sei mit dem vorhandenen Personalschlüssel nicht sicherzustellen, stellte Bürgermeister Jenninger fest. Im aktuellen Kindergartenjahr habe es keine Nachfrage nach längeren Öffnungszeiten gegeben. Der Deckungsbeitrag von 20 Prozent sei aufgrund der Tarifsteigerungen im Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst in den vergangenen Jahren kaum noch zu erreichen, unterstrich der Vorsitzende. Bürgermeister Jenninger sagte zu, den Gemeinderäten eine Übersicht über die Deckungsbeiträge der Nachbargemeinden sowie eine Übersicht der Kosten pro Kind je Altersstufe zukommen zu lassen.
    Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich mit zehn Zustimmungen und einer Gegenstimme die Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung des Gemeindekindergartens. Diese tritt am 15.08.2021 in Kraft.
     
    Hinweis: Die Satzung wurde im Amtsblatt bereits veröffentlicht.
  6. Widmung von Trauzimmern
     
    Die Gemeinden können auch geeignete Räume außerhalb des Dienstgebäudes des Standesamts zu weiteren Trauzimmern bestimmen. Die Verwaltung schlägt vor das Kulturforum und den Bürgersaal der Gemeindehalle als weitere Trauzimmer zu widmen. Hier könnten zukünftig zusätzliche Angebote für die Eheschließung – gegen eine entsprechend höhere Gebühr – geschaffen werden.
    Der Gemeinderat stimmte einstimmig (bei einer Abwesenheit)
    der Widmung des Sitzungssaals im Rathaus, des Bürgersaals in der Gemeindehalle sowie des Kulturforums als Trauzimmer zu.
  7. Zustimmung zu Bauvorhaben
    1. Bauantrag – Neubau Mehrfamilienwohnhaus mit 8 Wohneinheiten, Flst. 77, Hauptstraße 12
       
      Für eine Entscheidung forderte der Gemeinderat eine Ansicht, wie sich das Gebäude in die Umgebungsbebauung einfügt (insbesondere Höhe der Nachbargebäude) sowie eine architektonische Lösung zur Auflockerung der Traufansicht. Der Nachweis der Stellplätze wurde ebenfalls gefordert, inkl. 50 cm Abstand zur Straße und einer Rangierfläche. Der Gemeinderat beschloss einstimmig das Einvernehmen zu versagen. Das Bauvorhaben soll in der Septembersitzung nochmals eingebracht werden und persönlich vom Bauherr bzw. Planer vorgestellt werden, um Fragen des Gremiums unmittelbar beantworten zu können.
    2. Bauantrag – Erstellen einer Stützmauer, Flst. 472/26, Im Spagen 9
       
      Die Höhe der Stützmauer mit einer vorgesehenen Höhe bis zu 1,20 m verstößt gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewebegebiet Kappelfeld 1. Änderung“. Der Gemeinderat erteilte mehrheitlich mit zehn Zustimmungen und einer Gegenstimme sein Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass der Kreuzungsbereich Flst. 472/26 und Flst. 472/27 in beiden Richtungen mindestens 2 m unbebaut und unbepflanzt bleibt und die Höhe der Stützmauer 1,10 m nicht überschreitet.
  8. Verschiedenes
     
    Bürgermeister Jenninger sprach seinen Dank an die Landesregierung für das umfangreiche Hilfspaket für Kommunen aus. Von der Landesregierung wurde darin u. a. eine erneute Erstattung der ausgefallenen Kindergarten-Gebühren zu 80 Prozent in Aussicht gestellt.
    Aus der Mitte des Gemeinderats wurde in der letzten Sitzung nach den Kosten der Baumaßnahme Bachgasse gefragt. Bürgermeister Jenninger gab bekannt, dass für die Maßnahme Kosten i. H. v. 1.685,90 € angefallen seien.
    Der Freibad-Betrieb laufe, wie vor der Schließung wegen der Schäden am Freibad, unter den Bestimmungen der gültigen Corona-Verordnung, teilte der Vorsitzende auf Nachfrage mit. Erst bei einer Inzidenz von über 35 erhalten nur wieder nur noch Genesene, Getestete oder Geimpfte Zutritt zum Freibad.
     
    Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.